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·gelöst· Was ist unter Anschlussgebühren zu verstehen?

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  •  JH28
21.4. - 23.4.2018
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Schönen guten Abend,

wir sind gerade dabei ein Grundstück in NÖ zu erwerben (hatten heute den Besichtigungstermin) wo die Aufschließungsabgabe an die Gemeinde bereits bezahlt wurde. Jetzt würden wir gerne wissen, was unter den Anschlussgebühren zu verstehen ist?

Der Kanal, Strom etc. befindet sich auf der (Gemeinde-) Straße, von dort gibt es eine ca. 40 m Zufahrt (welche zu dem Grundstück gehört und ebenfalls im Eigentum erworben wird) zu der Position, wo das Haus errichtet werden soll.
Bedeuten jetzt die Anschlussgebühren, dass die Gemeinde, EVN usw. alle Leitungen bis zum Haus legen, also auch entlang der gesamten (40 m) Zufahrt, oder müssen wir das selbst bewerkstelligen?


Vielen Dank im Voraus!

LG


  •  seltsammithut
  •   Silber-Award
21.4.2018  (#1)
Also EVN musst du übernehmen und den Rest wahrscheinlich auch da es ja auf deinen Grund lauft bis zur Strasse.

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
21.4.2018  (#2)
du musst alle deine leitungen ( wasser, kanal, strom) selbst bis dorthin an die grundstücksgrenze legen und dann zahlen das du anschliessen darfst, und das nicht zu wenig emoji

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  •  tekov
  •   Gold-Award
22.4.2018  (#3)
In unserer Gemeinde (Allerdings in OÖ) wäre das ca. so:

Wasser Mindestanschlussgebühr : 2169,20€
Kanal                                       : 3619,00€

Was bei den Punkten dazu kommt ist abhängig der geplanten Hausgröße.
Dazu kommen noch Verkehrsflächenbeitrag (ebenfalls abhängig der bebauten Größe, in unserem Fall 1700€).

Als Netzbetreiber ist bei uns zwar nicht die EVN sondern die Energie AG zuständig, aber damals hat der "Stromanschluss" 3002,40€ gekostet, wie gesagt vor 10 Jahren.

Falls sich das zu NÖ nicht massiv unterscheidet, wirst du vermutlich ~15.000€ einrechnen müssen, ohne Geometer falls noch benötigt und Notarkosten.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.4.2018  (#4)

zitat..
JH28 schrieb: Jetzt würden wir gerne wissen, was unter den Anschlussgebühren zu verstehen ist?


Die Aufschließungsabgabe dient der Finanzierung von Straße/Fahrbahn, Gehsteig und Straßenbeleuchtung.

zitat..
JH28 schrieb: Der Kanal, Strom etc. befindet sich auf der (Gemeinde-) Straße, von dort gibt es eine ca. 40 m Zufahrt (welche zu dem Grundstück gehört und ebenfalls im Eigentum erworben wird) zu der Position, wo das Haus errichtet werden soll.
Bedeuten jetzt die Anschlussgebühren, dass die Gemeinde, EVN usw. alle Leitungen bis zum Haus legen, also auch entlang der gesamten (40 m) Zufahrt, oder müssen wir das selbst bewerkstelligen?


Hinsichtlich Kanal und Wasser legt (und finanziert) die Gemeinde die Leitungen bis zu deiner Grundstücksgrenze. Alles weitere auf deinem Grundstück (Hauszuleitungen) ist hinsichtlich Herstellung und Finanzierung deine Sache.

Bei der EVN ist es im Detail immer auch eine gewisse Verhandlungssache, was sie machen und was nicht.


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  •  JH28
23.4.2018  (#5)
Ok, vielen Dank für eure Antworten. Jetzt kann ich mir mal ein genaueres (finanzielles) Bild machen.

LG

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