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Vorvertrag [K]

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  •  Hubsi
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Da wir uns bezüglich des Hauskaufes noch nicht so perfekt auskennen unsere Frage: Kann ich aus einem unterschriebenen "Vorvertag" bezüglich eines Fertigteilhauses problemlos "ohne Kosten" aussteigen??
Den Hauskauf wollen wir nämlich erst dann fixieren, wenn endgültig "alle Kosten" abgeklärt sind.
Danke für Auskünfte

  •  Tom
31.1.2005  (#1)
warum Vorvertrag - wir bauen auch ein fertigteilhaus und haben natürlich vor einiger zeit auch einen vertrag unterschrieben. aber wieso untersreibst du überhaupt einen vorvertrag? was steht da drinnen. ich hab das bisher überhaupt nur bei grundstücken mit häusern gehört und da ist es nicht umbedingt seriös.
unterschreib besser nichts - das bringt nur ärger oder schlaflose nächte.


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  •  Harald
1.2.2005  (#2)
Vorbehalt einbauen - Ein seriöser Verkäufer wird dir von sich aus Vorbehalte in den Vorvertrag einbauen. Wie etwa vorbehaltlich Grunderwerb sowie vorbehaltlich Finanzierungssicherstellung. Vorvertrag ist sicherlich sinnvoll wenn Aktionen im Gesamtpreis mit einfließen, die eben nicht ewig angeboten werden oder wenn Preiserhöhungen geplant sind. Der Verkäufer kann sich eben auch nur nach der Decke strecken was ihm vorgegeben ist. Kann dich aber doch psychologisch ein wenig an sich binden.

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  •  Klaus
1.2.2005  (#3)
Nichts unterschreiben - auch keine Rücktrittsklauseln: Hatten Vorverrtrag mit (wörtlich): "Vorbehaltlich Finanzierungszusage" - keine vernünftige Finanzierung - Gericht - "Vom Verkäufer wurde Finanzierung zustandegebracht - also gibts eine Finanzierung" - volle Stornogebühr bezahlt: Finanzierungsvorschlag war endfälliger YEN Kredit. Konsumentenschutz rät:" Vorbehaltlich Finanzierungszusicherung bei Inst XYZ in der Fianzierungsform XYZ mit einer maximalen Ratenbelastung ABC. Wenn der Verkäufer das nimmt...

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  •  Klaus
1.2.2005  (#4)
...ist er wirklich seriös. Aber warum wirklich einen Vorvertrag unterschreiben. Wir haben ende Jänner. Da sind die Preise bereits gestiegen, und das Fertigteilhaus gibt's auch in einem Monat noch. Also zuerst die Finanzierung und den Grund sichern, und dann kaufen. Wenn der Verkäufer "droht" dass es dann teurer wird im Stammhaus beschweren, und Finger weg von dieser unseriösen Firma. Und den Firmennamen hier im Forum posten, um andere zu warnen.

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  •  fertigo
16.4.2007  (#5)
Storno Gebühr für Fertigteilhaus - Bitte lest alle den Vetrag genau durch. Bei ELK wurde ich nach der Storno (auch ohne Aufwand von ELK) einfach auf 23% eingestuft und durfte 21.000Euro zahlen. Unter Punkt 8a steht das im Vetrag drinnen. Kostete mich mit Anzahlung alles ca. 25.000 Euro obwohl ich gar kein Haus baute !

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  •  TiM
16.4.2007  (#6)
Storno generell - Das ist jetzt aber nichts Neues, oder? Dass man sich den Vertrag vor dem Unterschreiben genau durchliest, meine ich. Speziell wenn es um eine "Kleinigkeit" wie ein Haus geht, sollte doch im Zweifel die Befragung eines Anwalts oder des Konsumentenschutzes drinnen sein. Mit der Unterschrift ist der Vertrag für beide Seiten rechtskräftig, wenn man (auch mit Stornogebühr) herauskommt, kann man ohnehin froh sein. Ich verstehe oft nicht, warum gerade beim Hausvertrag so viel darüber diskutiert wird.

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  •  creator
21.4.2007  (#7)
kommt auf den inhalt an... was mit dem vorvertrag genau geregelt werden soll. meist sind die preiszusagen nur beschränkt gültig, wenn man daher preisvorteile durch eine vereinbarung erzielen kann und andererseits in der "toten saison" bestellt, kann auch der verkäufer seine kapazitäten in der saison besser planen. jeder vertrag ist grundsätzlich in allen punkten verhandelbar - das ist ja das schöne am zivilrecht. auch agb können abbedungen werden und sind nicht in stein gemeißelt. ansonsten gilt eben das konsumentenschutzgesetz mit den rücktrittsfristen (§3ff). zumindest sinnverstehendes lesen wird aber immer vorausgesetzt...

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  •  che_guille
12.7.2007  (#8)
Achtung Nepp - Kauf statt Angebot ! - Achtung: es gibt Firmen, die einem statt eines Angebotes einen Werkvertrag o.ä. unterjubeln. Falls man unterschreibt, hat man kein Rücktrittsrecht und muss volle Stornogebühren zahlen. Auch mir heuer bei der Firma ELK-Fertighaus passiert !
Also: bei einem Verkaufsgespräch gar nichts unterschreiben, will der Verkäufer dann kein Angebot erstellen, ist die Firma unseriös.

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  •  TiM
12.7.2007  (#9)
che_quille ??? - hier http://www.energiesparhaus.at/forum/9372 schreibst Du, dass Du von ELK so entäuscht bist, weil unbrauchbares Angebot. Wie war denn das dann mit dem hier geposteten Werkvertrag, wo Du kein Rücktrittsrecht hattest und volle Stornogebühr zahlen musstest? Kann es sein dass hier irgendwas nicht zusammenpasst?

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  •  Weigelie
17.7.2007  (#10)
Was passt nicht? - Es wird in dem verlinkten Beitrag geschrieben, dass das Anbot unbrauchbar war. Nun, wenn sich das verlangte Anbot als eine Art Werkvertrag präsentiert hat, dann ist es wohl nicht brauchbar, oder?

Für mich ist das schlüssig.

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