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Vorprüfung Einreichplan! [OÖ]

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  •  Ferlin
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
15.4. - 28.4.2011
18 Antworten 18
18
Hallo!
Vlt kann mir hier wer meine Frage beantworten!?
Werde im Sommer ein Haus in OÖ bauen,leider hat eine Nachbarin nicht unterschrieben!
Daraufhin habe ich meinen Einreichplan bei der Gemeinde zum Vorabprüfen durch einen Sachverständigen abgegeben!
Jetzt habe ich gestern einen Brief bekommen mit dem Datum für eine Bauverhandlung,kann ich jetzt davon ausgehen das die Vorprüfung gepasst hat(sonst hätte ich vermutlich noch keine Bauverhandlung?)?
Zur Bauverhandlung sind die besagte Nachbarin(die anderen Nachbarn nicht),die Energieversorger,unsere Baufirma und wir geladen!
Warum auch die Versorger???
Vlt kann mir wer helfen?!
Ps:der Gemeindebedienstete ist in Urlaub,und sonst kann mir keiner weiterhelfen!
Mfg

  •  kech
15.4.2011  (#1)
Bauverhandlung - Bei der Vorprüfung wird geprüft, ob das Bauvorhaben den Bauvorschriften, dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungsplan entspricht. Du kannst daher davon ausgehen, dass es diesbezüglich höchstwahrscheinlich entspricht.
Dass Energieversorger bei der BV geladen sind, ist zwar nicht explizit durch die BauO (§ 32 Abs.1) vorgeschrieben, aber durchaus üblich.
Wenn deine Nachbarin Einwendungen erhebt, die ein subjektives Nachbarrecht betreffen (Gebäudehöhe, Geschoßanzahl, Geschoßfläche oder unzumutbare Belastung durch Lärm, Gerüche oä.), wirst du vermutlich so schnell keine Baubewilligung für dieses Projekt erhalten. Alle anderen Einwendungen (Z.B. sie glaubt, das Haus passe nicht in die Gegend,..) werden zurückgewiesen werden. Ab Ausstellung des Bewilligungsbescheides musst du dann noch abwarten, bis der Bescheid in Rechtskraft ist (1 Monat, meines Wissens). Die Nachbarin könnte aber trotzdem dagegen berufen, dann geht es zum Gemeinderat. Eine weitere Berufung bei der Landesregierung ist dann auch noch möglich. Jede Instanz hat 6 Monate Entscheidungsfrist. Wie du siehst, könnte diese Nachbarin den Bau sehr lange verzögern.
Komm ihr halt bei der Bauverhandlung so weit als möglich entgegen, wenn ihr Einwand berechtigt sein sollte. Andernfalls stelle dich auf einen späteren Baubeginn ein.


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  •  Ferlin
15.4.2011  (#2)
Sie hat keine Einwende,will einfach nicht unterschreiben!
Mfg

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  •  kech
15.4.2011  (#3)
...
Dann dürfte bei deine Bauverhandlung alles glatt gehen.
Viel Glück!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.4.2011  (#4)
.dann hat sie nach der bauverhandlung 14 tage einspruchsfrist.

wenn die vorbei sind, hat sie quasi still zugestimmt und dir kann nix mehr "passieren".

grüsse, alex

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  •  Ferlin
15.4.2011  (#5)
Sie hat gesagt ich wäre asozial weil ich stark tätowiert bin :/
Das beste ist Sie ist 80 Jahre und wohnt 40 km weit weg,und war 12 Jahre nicht mehr auf Ihrem Grundstück !
Leute gibts...
Mfg

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.4.2011  (#6)
Die Nachbarn können nur beeinspruchen, wenn dein Vorhaben nicht den Bauvorschriften entspricht.
Darin sind Gebäudehöhe, Geschossanzahl usw. geregelt...Geruch und Lärm ist bei einem EFH wurscht, da kann man nicht beeinspruchen.
Ebensowenig, dass ihr das Haus, die Farbe, Dachform usw. nicth gefällt...auch nicht, wenn du asozial, volltätowiert oder was auch immer bist emoji

Nachbarn haben da eher weniger Rechte, und das ist eigentlich gut so.


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  •  Ferlin
15.4.2011  (#7)
Ja das stimmt schon,nur verliere ich leider wieder 4-6 Wochen :(

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  •  kech
16.4.2011  (#8)
gdfde - Grundsätzlich können Nachbarn bei der Bauverhandlung jede Art von Einwendungen zum Bauvorhaben erheben und somit den Baubeginn verzögern. Die Baubehörde muss aber Einwendungen abweisen, wenn keine subjektiven Nachbarrechte (Bauvorschriften) verletzt sind. Das heißt aber nicht, dass der Nachbar kein Berufungsrecht mehr hat.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.4.2011  (#9)
@kech - ich stimm dir da nicht ganz zu...
Klar kann der Nachbar gegen alles mögliche Einwände erheben.
Es ist aber alles in der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes bzw. in den Bebauungsbestimmungen der Gemeinde festgelegt.
Wenn er das schon vorab vom Baureferenten oder Bausachverständigen abklären hat lassen und das ok von ihm bekommen hat, wird die Bauverhandlung reibungslos über die Bühne gehen.

Welche Rechte hat nun der Nachbar?
Er kann seine Unterschrift bei der Bauverhandlung verweigern...das ist vollkommen egal, hat den gleichen Effekt, als wenn er nicht dabei gewesen wäre.

Er kann dann gegen den Baubescheid Berufung einlegen (ich glaub innerhalb eines Monats), aber auch nur gegen Sachen, die nicht der Bauordnung oder Bebauungsbestimmungen entsprechen...diese sollten aber ohnehin spätestens bei der Bauverhandlung durch die Baubehörde kundgemacht werden und müssen in jedem Fall eingehalten werden.

ich hatte auch ziemliche Streiterein bei der Bauverhandlung mit einem Nachbarn (er wollte, dass wir das Haus weiter von ihm wegrücken, den Kellerabgang auf die andere Seite verlegen, ein Tor beim Gartenzaun einbauen, damit er auf unser Grundstück kann und ein paar andere groteske Sachen) und hat auch nicht unterschrieben...nachdem alles den Vorschriften entsprach, konnte er nix machen.

Wenns keine klaren Baubestimmungen gibt und z.b. die nö. Bauordnung zu tragen kommt, kanns mühsam werden, vor allem wegen §54 und 56...da geb ich dir Recht, dass da der Baubeginn rausgezögert werden kann...vor allem, wenn SV Gutachten mit ins Spiel kommen.

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  •  kech
16.4.2011  (#10)
@ gdfde - Da muss ich dich etwas korrigieren:
Der Nachbar kann nur gegen den Bewilligungsbescheid berufen, wenn er bei der Bauverhandlung Einwendungen erhoben hat. Wenn er keine Einwendungen erhoben hat, hat er seine Einspruchsrechte gegen die Bewilligung ein für alle Mal verwirkt. Nach der Bauverhandlung kann er meines Wissens nur einschreiten, wenn er bei der Ladung übersehen wurde.
Die Abklärung mit der Gemeinde im Vorfeld ist keine Garantie. Wenn sich ein Nachbar durch den Bau beeinträchtigt fühlt, kann er Einwendungen erheben. Sobald er das gemacht hat, ist er im Verfahren drin und kann weiter berufen und unter Umständen den Bau gewaltig verzögern.

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  •  Ferlin
17.4.2011  (#11)
Warten wir mal abDie Unterschriften der anderen Nachbarn hab ich ja schon,somit kommt alles auf die besagte Nachbarin an wie lange ich auf meine Baubewilligung warten muss!
Ich hoffe das sonst alles passt,da ja der EP von Gemeinde und Bauamt schon kontrolliert wurde...
Es regt mich halt auf das Sie alles verzögern kann,ohne einen triftiegen Grund!

Mfg

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  •  Ferlin
20.4.2011  (#12)
?Was ich jetzt nicht rausgelesen habe,kann Sie denn auch Einspruch erheben wenn ALLES rechtlich passt und Sie uns nur ärgern will,und somit wieder alles hinauszögern???
Mfg

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  •  kech
21.4.2011  (#13)
Einspruch - Die Nachbarin kann grundsätzlich Einspruch erheben, wenn sie sich beeinträchtigt fühlt und das entsprechend begründen kann, auch wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden. Der Verhandlungsleiter wird dann Überzeugungsarbeit leisten. Besteht aber die Nachbarin auf ihrem Einwand, wird zwar die Bewilligung ausgestellt, aber sie kann gegen den Bewilligungsbescheid berufen, weil sie im Verfahren drin ist. (Siehe mein Posting vom 15.4.)
Nur wenn keine Einwendungen erhoben werden, ist die Sache für dich schon gelaufen (1 Monat nach Ausstellung ist der Bescheid dann rechtskräftig und du kannst bauen). Siehe § 31 bis 35 OÖ.BauO 1994.
Sei halt recht nett zu ihr, damit sie zustimmt.
Ich wünsche dir alles Gute!

mfg


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  •  Ferlin
27.4.2011  (#14)
Danke - für eure Tipps,nächste Woche haben wir den Baubescheid im Postkasten :) :)
Mfg Ferl

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
27.4.2011  (#15)
genau.. - ...und im nächsten leben nicht tätowieren :)

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  •  Ferlin
27.4.2011  (#16)
Hauptsache Sie hat heute ohne Einwände unterschrieben,alles andere ist egal ;)
Mfg

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  •  kech
28.4.2011  (#17)
Es freut mich für dich, dass sich noch alles zum Guten gewendet hat. Nun wünsche ich dir einen reibungslosen Bauablauf.
mfg Kech

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  •  Ferlin
28.4.2011  (#18)
Jo Danke nochmals :€
Mfg Ferl

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