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Vorentwurf = "Geistiges Eigentum"

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  •  Genfranz
23.7. - 30.7.2008
10 Antworten 10
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Haben einen Vorentwurf vom Architekten und wollen an einen Baumeister für die Einreichpläne und den Bau übergeben. Laut Architekt nicht möglich ohne ihn finanziell zu entschädigen, da der Vorentwurf sein geistiges Eigentum ist. Er will mindestens noch die Einreichpläne fertigen, wir wollen das bereits dem Baumeister übergeben. Meine Frage: Hat der Architekt Recht, oder will er nur noch eine weitere Beauftragung für eine Architektenleistung?
Freue mich auf eure Antworten!
lg
Franz

  •  gruebler
23.7.2008  (#1)
@Genfranz - Ob der Architekt "RECHT" hat, kann nur ein Anwalt klären.
Hast Du den Architekten für den Vorentwurf bereits entschädigt? Wieviel Arbeitszeit und Energie hat er hineingesteckt?
War die Entschädigung entsprechend?
Das sollte zuerst geklärt sein, dann kannst entweder einen Anwalt fragen oder Dein moralisches Gewissen!
Der Architektenberuf ist heutzutag (außer man ist so ein ganz Berühmter) ein Hungerberuf. Oft arbeiten sie monatelang kostenlos für irgendein Konzept, das dann nicht angenommen wird.
Na ja - ich bin auch auf die anderen Antworten neugierig, ich persönlich könnt nicht damit leben, ihn nicht entsprechend zu entlöhnen.

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  •  Genfranz
24.7.2008  (#2)
@ Gruebler - Natürlich alles bezahlt, also den Vorentwurf. Wir hatten in einer ersten Besprechung auch gleich klargestellt, dass wir einen Baumeister in der Familie haben, der die weitere Planung übernehmen kann.

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  •  creator
24.7.2008  (#3)
ich sehe da wenig probleme, den... vorentwurf weiter zu verwenden - das mit dem geistigen eigentum ist eine schöne masche des architekten, hier muss aber ganz klar gesagt werden, dass ein werkvertrag für einen vorentwurf abgeschlossen ist und ein ausschluss der weiterverwendung des - korrekt abgerechneten - werks nicht nur den wegfall der geschäftsgrundlage (ihr wolltet ja einen vorentwurf, um den dann im detail auszugestalten bzw. weiter zu entwickeln), sondern schlicht auch sittenwidrig und kschg- widrig ist. er soll mal beweisen, dass er eine vereinbarung mit euch hat, dass ihr den entwurf nicht verwenden dürft. wenn er den erbringen kann, stellt sich die frage nach seinem vorgehen, nämlich ob man sinnhaft die weiterverwendung ausschließen darf - sodass das werk, für das ihr bezahlt habt, für euch unbrauchbar wird (außer der entwurf war soo billig, weil ein folgegeschäft ausgemacht war). schaut für den architekten nicht so toll aus. der verweis auf das gestige eigentum ist irrelevant, weil ja niemand das eigentum am entwurf infrage stellt (und wofür ja auch bezahlt wurde), sondern nur die nutzungsrechte strittig sind (§18ff urhg). ich gehe dabei davon aus, dass der entwurf sinnvoll ist - sollte er das nicht sein, weil z.b. die baubehörde oder nachbarn einwendungen erheben, müsste man auch das honorar des entwurfs mindern bzw. verbesserung verlangen.
bestätigt mich in der meinung, dass architekten zu recht überflüssig sind. wer unbedingt " gebaute kunst" schaffen will, kann sich bei ihnen bedienen, bei normalos ist das eher verzichtbarer luxus.

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  •  wing
24.7.2008  (#4)
Gute Architekten sind NIE überflüssig - Zwischen Vorentwurf, Einreichplan und Detailplanung liegen eh Welten. Wenn es der Baumeister fertigbaut, wird das Haus, so denke ich, am Ende sowieso anders aussehen. Hätten wir unser Haus nur nach dem Vorentwurf vom Baumeister planen lassen, würde das Haus jetzt sicher ganz anders und viel weniger charmant aussehen, da bin ich mir sicher. Es gibt viel mehr hässliche Häuser, die von Baumeistern und Pfuschern geplant wurden, als von Architekten finde ich, wenn ich so aus dem Fenster schau. Ein guter Architekt ist NIE überflüssig! Es kann nur sein,d ass es wenige davon gibt.


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  •  cc9966
27.7.2008  (#5)
schwierige sache. - ich find die vorgangsweise vom archi nicht seriös. er hätte klar sagen müssen, dass ihr keinen vorentwurf erhält sondern nur beratung mit pläne die ihr niemals in die hand bekommt. alles andere kann ich mir nicht vorstellen dass es vor gericht hält, wenn das so stimmt wie du es darstellst. jedoch finde ich es auch nicht seriös zuerst einen achritekten mit vorentwürfe zu beauftragen, ihm hoffnung auf einen gesamtauftrag zu machen und schließlich dann mit dem vorentwurf zum baumeister zu verschwinden und ihm die die einreich und ausführungsplanung zu geben. ich schätze die arbeit bei einem einfamilienhaus so ein: 25% aufwand: die vorbedingungen zu klären (grundstückslage, bebauungspläne, anschlüsse, anforderungsprofil usw). 50% aufwand: kreative phase des haus-zeichnens in abstimmung mit bauherren, erstellung eines endentwurfs wo alle wände, fenster und türen so angeordnet sind, die aussenoptik und innenaufteilung passt. 25% aufwand: abschließendes zeichnen eines einreichplans mit allen notwendigen ansichten, einzeichnen der hausanchlussleitungen, berechnen der höhenlagen, beschreibung der bauteile, erstellen des energieausweises.

du wolltest wahrscheinlich 25% der leistung für 75% der leistung bezahlen, weil die letzten 25% der baumeister eh gratis mitmacht bei beauftragung. und vielleicht ist deine vorgangsweise auch menschlich korrekt, wenn der archi mit einem lock-angebot (vorentwurf kostet eh nur 500eur) euch auch so an sich locken und binden wollte.

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  •  Genfranz
28.7.2008  (#6)
@ creator und cc9966 - Nur zur Info: Der Vorentwurf war kein Lockangebot und kostete auch ein Mehrfaches von €500! Ganz im Gegenteil, unser Architekt hat den Preis an der Gesamtbaussumme festgemacht, der Vorentwurf war 1% wert - exklusive Steuern.
Ich denke also, die Arbeit des Vorentwurfes wurde auch von unsere Seite entsprechend entlohnt. Deswegen haben wir den Vorentwurf auch sofort bezahlt und sind nicht auf das Angebot des ARchitekten eingegangen, bei einer weiteren Beauftragung wären diese Kosten beglichen. Ich denke also, wir haben uns dem Architekten gegenüber entsprechend unseren Vorgaben und fair verhalten.

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  •  gruebler
29.7.2008  (#7)
@ Vorentwurf = "Geistiges Eigentum" Ich denke, des Rätsels Lösung für den Unmut des Architekten läßt sich nun erklären.

Du schreibst, es war 1% des Wertes ohne MwSt.

Wenn Du den Link:
http://www.konsument.at/konsumentmedia/files/hausbau.pdf
aufrufst, dann sieht man, daß zwischen 8,4% und 11,5% fürs Honorar des Auftragswertes vorgesehen sind wenn all die zusätzlichen, in dem .pdf angeführten Leistungen auch erbracht werden.
Dagegen ist ja 1% ein Klacks. Wenn der Wert des Fertigen Hauses z.Bsp. € 200.000,- wäre, dann hätte der Architekt für ? wieviele ? Stunden qualifizierter Arbeit € 2000,- bekommen? Ich habe für die mündliche Beratung durch einen Architekten (die Beratung war für mich absolut NUTZLOS!!!!) € 73,- bezahlt. Eine Maurerpolierstunde kostet offiziell ca. € 60,-. Das ergäbe also die Arbeitszeit von ca.27 bis 33 Stunden für eine Person.
Dabei hat der Architekt aber doch wahrscheihnlich hochqualifizierte Arbeit mit ArchiCAD etc. geleistet.

Soeben habe ich noch den Link:

http://www.ak-salzburg.at/pictures/d28/Hausbauen.pdf
gefunden, in dem auf Seite 7 steht:
Wird nach der Honorarordnung der Baumeister oder der Architekten abgerechnet, können die Kosten doch beträchtlich sein z.B. beträgt das Architektenhonorar für die Planungsschritte Vorentwurf, Entwurf, Einreichplan bei einem einfachen Siedlungshaus, Auftragswert € 218.000,--, € 6.819,-- exkl. MwSt.

MfG Grübler - der leider immer vorher zu lange sucht und grübelt, bis er endlich irgendwann zur Tat schreitet oder schreiten läßt.

P.S.:

Ich kann noch den Link Regiepreisliste aus 2006 empfehlen um ein bißchen ein Gefühl für Kosten zu bekommen:

http://www.emberger.at/regiepreisliste_2006.pdf


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  •  creator
29.7.2008  (#8)
@gruebler: - die konsument-ratgeber sind schon was feines, aber die honorare dort sind ja eben für die komplettbetreuung gedacht - und nicht nur für den entwurf. den einreichplan bekommt man bei jedem bauzeichner um ca. € 800 - 1.000,--. in der praxis läuft es oft auch so, dass der architekt doppelt kassiert - von beauftragten firmen und dem bauherrn.

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  •  Genfranz
30.7.2008  (#9)
@ Gruebler - Lieber Gruebler!
Danke einmal für den Link, der ist einmal gut - also der von der AK. 27 bis 33 Stunden hochqualifizierte Arbeit an einem Vorentwurf finde ich vermessen, weil es dann doch einige Fehler bzw. schwer zu realisierende Bauvorschläge gab, die sogar mir als dem Baugewerbe nicht nahestehender sofort aufgefallen sind. Und ich kann mich creator nur anschließen; auf Nachfrage bei einem Baumeister wurde mir erklärt, Vorentwurf bis Einreichung bekommt man bei ihm für €2500 exklusive.

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  •  pelmel
30.7.2008  (#10)
@ genfranz - Ich bin ganz anderer Meinung. Nicht weil ich mich mit Baurecht 100% auskenne, aber das "bisschen" was ich mir zu unserem Hausbau angelesen habe gibt einen kleinen Überblick. Ich kenn mich nicht mit österreichischen Fällen aus und was ich folgend schreibe fusst auf deutschem recht. Zum einen, was habt ihr im Vertrag mit dem Architekten stehen? Gelten tut, was da drin steht. Und da hat der Archi bestimmt eine Abtretungsgebühr oder er verlangt die Folgeaufträge. Habt Ihr im Vertrag festgelegt, dass Die weitere Planung jemand anders übernimmt - aufgrund der Entwürfe des Architekten- oder habt ihr nur so gesagt, dass kann jemand aus der Familie übernehemen?

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