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Vorderer Bauwich Garage bzw. Carport

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  •  sedimagic
20.6.2017 - 13.10.2018
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Nach langer Zeit gibt es mal wieder ein intressantes Grundstück, welches wir uns heute anschauen gehen.

Die Straße liegt im Norden des Grundstücks. Es ist 30m lang und 20m breit, hat also eine Fläche von 600m2. Es darf Bauklasse I und II bis zu einer Höhe von 8 Metern in offener Bauweise gebaut werden. Die Bebauungsdichte beträgt 50%.

Es gilt die NÖ Bauordnung, es gibt aber eine Einschränkung im vorderen Bauwich, die uns etwas stört: Wenn man im vorderen Bauwich eine Garage bauen will, dann muss man einen Mindestabstand von 4,5m zur Grundstücksgrenze einhalten. Sprich 4,5m Freiraum und dann erst die Garage!
Ich habe in der Gemeinde nachgefragt, ob denn ein Carport im vorderen Bauwich zulässig wäre. Sie konnte mir keine konkrete Antwort geben. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Meine Idee wäre nämlich folgende: An einem der seitlichen Bauwiche eine Garage mit einer Breite von 3m für ein Auto und Abstellfläche und im vorderen Bauwich ein Carport für ein weiteres Auto.

Hier liegt das Grundstück:
https://goo.gl/maps/UoQxWDCYR7N2

Was meint ihr, kann man dieses Grundstück gut bebauen und sinvoll eine Garage bzw. ein Carport einplanen? Am liebsten hätten wir ein 2-Stöckiges Haus in L-Form mit ca. 140-160m2 Wohnfläche, wobei die lange Seite des L auf der östlichen Seite verlaufen würde. Hoffe das ist versändlich, wenn nicht dann mache ich eine Skizze dazu.

Ist das Grundstück für ein Haus in L- Form geeignet. Wir möchten im Garten möglichst viel Sonneneinstrahlung und in den Aufenthaltsräumen möglichst viel Lichteinfall haben.

Danke schon mal für eure Tipps!

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
20.6.2017  (#1)

zitat..
sedimagic schrieb: Wenn man im vorderen Bauwich eine Garage bauen will, dann muss man einen Mindestabstand von 4,5m zur Grundstücksgrenze einhalten

Das ist normal (da geht es darum, dass der Fließverkehr nicht behindert werden darf durch ein Fahrzeug, dass auf einem Fahrstreifen wartet, bis z.B. das Gaagentor offen ist um dann erst den Fahrstreifen freizumachen und aufs eigene Grundstück (Garage) einzubiegen). Deswegen darf der Carport-Platz auch nicht mit einem automatischen Tor von der Straße getrennt sein.

Tipp: 5,5m freilassen! Die Autos werden immer größer, man will auch noch zwischen Auto und Garagentor durchgehen, man will auch noch den Kofferraum öffnen und Sachen ein- und ausladen - und man darf nicht auf den Gehweg hinausragen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
21.6.2017  (#2)
wir haben ein haus in L-form mit etwa 180m2 und unser grundstück hat an der stelle 25m. (abzgl der 6m für unser nebengebäude) da bleiben dir maximal 5m auf jeder seite übrig, falls das L halbwegs gleich lange schenkel bekommen soll.
generell: i mog unser L - die terrasse, die sich dadurch ergibt ist einfach genial.

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  •  der_Typ
12.10.2018  (#3)
Sir_rws
wo finde ich diese passage im gesetz? 
Lg
mike

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.10.2018  (#4)

zitat..
der_Typ schrieb: wo finde ich diese passage im gesetz?


Wirst nicht finden können, weil es sie nicht gibt!

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