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Der SOLL zustand ist folgender: Es gibt einen Ausführungsplan der Straße in dem absolut die fertige Lage und Höhe eingetragen ist und alle halten sich daran. Den sollte die Gemeinde als Strassenerrichter und -erhalter eigentlich haben und daraus die höhe an den relevanten Stellen ablesen können. Aber: so ein Chaos kenn ich aus einer Siedlung in meiner Heimat: Es gab einen Ausführungsplan der Strasse, aber leider leider wurde der bei der Planung der anliegenden Häuser von den meisten Planern nicht berücksichtigt - es wurde in den meisten Fällen zu hoch gebaut. Einige Wenige haben sich vorab erkundigt auf welcher Höhe die zukünftige Gemeindestrasse liegen wird und haben die Situierung der Gebäude darauf abgestimmt. Als es nach mehr als 15-jähriger Siedlungstätigkeit endlich zur Asphaltierung der Gemeindestrasse kam war das Gejammer unter denen, die zu hoch gebaut hatten (der Mehrheit) groß. Sie wollten nicht so eine steile Einfahrt. Also wurde Entschieden (ich weiss nicht wie oder durch wen) die Strasse einfach höher zu legen. Zum Nachteil derer die sich vorher schlau gemacht hatten, die haben jetzt nämlich ein Gefälle zur Garageneinfahrt und bei jedem Starkregen eine Überschwemmung. der Arme mit dem Holzriegelhaus wenn er zu tief gebaut hat... Woher du eine rechtsverbindliche Auskunft über die Höhe der Strasse bekommst weiß ich leider nicht. |
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Bei uns wurden es 20cm auf die schotterung |
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Ujeh, das kenne ich auch. Bei uns selbiges Thema, jeder Nachbar hat von der Gemeinde eine andere Auskunft bekommen. Es gibt zwischen den Aussagen (und sogar Plänen) bis zu 30cm Abweichung. Ich hab so das Gefühl die warten bis zum Zeitpunkt wo asphaltiert werden soll und richten sich dann nach den Gegebenheiten. Dadurch werden sich sicher bei dem ein oder anderen Hausbesitzer nicht ganz optimale Verhältnisse ergeben. Bei uns stehen die Kanaldeckel noch etwas weiter raus (mit Schotter verlaufend angeglichen). Ich sollte mich laut Gemeinde auf die Kanaldeckelhöhe halten. Ich bin jetzt so ziemlich am tiefsten drin von den Nachbarn (Garagenboden in etwa auf Kanaldeckel Niveau). Falls die Straße zu hoch wird, will ich zumindest eine Schwelle an der Grundgrenze damit das Wasser nicht in die Einfahrt läuft, ich muss ja auch darauf achten dass das Wasser meiner Einfahrt nicht auf die Straße läuft. |
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Danke für Eure Antworten! Ja, bei der Gemeinde kennt sich keiner aus und weigert sich auch eine verbindliche Auskunft zu geben: "Des muas der Baumasta wissen..." Mein Baumeister geht auch von ca. 15-20 cm aus. Habe jetzt den Ausführungsplan der Gemeinde angefordert und laut dem ist 60 cm Niveauunterschied zwischen Straße verglichen mit dem vom Geometer ausgemessenen Eckpunktes meines Nebengebäudes - dh. die Straße ist höher in dem Bereich als der Punkt wo das NG steht. Der Geometer hat 2 Meter zu diesem Punkt versetzt auf der Straße die momentane Höhe entnommen und kommt auf genau 10 cm weniger als der Plan vom Straßenprojekt der Gemeinde. Das würde dann zu der "Kanaldeckel-auf-5-cm-anheben"-Theorie passen, aber 10 cm wäre eben doch ein bissl wenig Straßenbelag. Dass man von der Baustraße noch etwas Schotter abzieht vor dem Asphaltieren glaub ich aber auch nicht... Bzgl. dem bereits fertigen Holzriegelhaus denke ich wird es vor allem wegen der nicht möglichen Abdichtung der ersten Ziegelreihe etwas problematisch... |