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Verzwickte Situation

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  •  mihu1
5.3.2013 1
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Folgende Situation. Wir haben eine Förderzusage vom Land Steiermark, die wir nun unter Umständen nicht in Anspruch nehmen möchten. Die Bank die dafür die Promesse (Finanzierungszusage) ausgestellt hat würde dann in diesem Fall 400 Euro bearbeitungsgebühr verlangen. Inwieweit ist diese Forderung gerechtfertigt? Hier wurden uns vorab nicht mitgeteilt, das hier Kosten entstehen. Außerdem klingt die Formulierung der Forderung auch etwas schwammig: "Für die Nichtinanspruchnahme würde wir dann auf Kulanz (statt 1%
Bearbeitungsspesen) eine Pauschalgebühr von EUR 400,--"

Möglichkeiten zum Einspruch?

  •  creator
  •   Gold-Award
5.3.2013  (#1)
natürlichwenn die bank von sich aus "auf kulanz" verweist, weiß jeder, dass die rechtlich nix wirklich fodern können, sonst täten's das ja eh.

verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten ist ein schönes stichwort.

http://www.jusline.at/6._Vorvertragliche_Informationspflichten_VKrG.html
da kann man trefflich streiten, bringt aber auch nix, wenn die bank dann auf stur schaltet. daher würde ich da mal verhandeln versuchen und checken, ab wann ihr die mögliche nichtinanspruchnahme ins spiel gebracht habt.

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