« Baurecht  |

Verweigerung der Baubewilligung möglich? [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  WaDiChri
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
10.8. - 10.9.2013
3 Antworten 3
3
Wir haben von den Eltern ein Baugrundstück geschenkt bekommen, dass laut Bebauungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen ist (Steiermark). Es gibt in dieser Gemeinde einen Architektenrat, der dem Bau zustimmen muss, bevor der Bürgermeister ihn genehmigt. Wir wollen möglichst Richtung Passivhaus kommen und haben auch fix eine Photovoltaik-Anlage eingeplant. Nun haben wir von einem Nachbarn erfahren, dass er sein Haus nicht Richtung Süden ausrichten durfte. Giebel musste Richtung Süden sein, damit es "in die Landschaft passt". (Photovoltaik-Anlage würde sich dann nicht mehr auszahlen) Es gibt Gebäude rundherum (eines direkt daneben), die die Dachfläche Richtung Süden haben. Also ist meine Frage im Moment wirklich nur theoretisch.

Die Frage: Sind wir diesem Archtiktenrat ausgeliefert? Oder gibt es Möglichkeiten einem negativen Bescheid zu widersprechen?

Ich möchte gerne meine Rechte wissen, bevor ich in die erste Bauverhandlung gehe. Bei meinen Google-Suchen hab ich bisher leider nicht wirklich herausfinden können, ob ich mich außerhalb der Gemeinde auch irgendwo beschweren könnte.

  •  2moose
  •   Gold-Award
10.8.2013  (#1)
Gehts nur um die PV? - Weil die wär mit Ost-West-Ausrichtung fürs PH (besonders mit WP WP [Wärmepumpe]-Heizung) eh besser als eine reine Südanlage.

1
  •  kech
  •   Bronze-Award
10.8.2013  (#2)
Sieh dir den Bebauungsplan genau an. Wenn eine bestimmte Dachausrichtung dort vorgeschrieben ist, dann ist diese bindend. Danach muss sich auch der Architektenrat richten.
Falls im Bebauungsplan aber dazu nichts steht, gelten die Vorgaben des Architektenrats, wenn der Bürgermeister das zur Bedingung macht. Außer du kannst den Architektenrat und den Bürgermeister mit überzeugenden Argumenten umstimmen.

1
  •  StefanP
10.9.2013  (#3)
Grudsätzlich kann der Bürgermeister jeden notwendigen Sachverständigen und Gutachter für die Bauverhandlung hinzuziehen wenn dies seiner Meinung nach notwendig ist. In deinem Fall, ist das ein Architektenrat. Bei uns ists zB ein "SV" für Ortsbildgestaltung. Das kann zusätzlihc zu Vorgaben aus dem Flächenwidmungs- und Beabauungsplan gemacht werden. es darf diesem nur nicht widersprechen.
Du kannst aber auch ein "Gegengutachten" einholen. Aber ich würde mich vorab mit dem Bürgermeister als oberste Bauinstanz kurzschließen und die Sache mit ihm besprechen.

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: grundkauf ohne beglaubigte unterschrift?