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Vertragsklauseln Professionisten [NÖ]

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  •  sir_rws
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.2. - 4.3.2014
13 Antworten 13
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Ich bin hier eh schon ungut aufgefallen weil ich Verträge genau lese - bevor ich also dem Installateur unbegründet auf den Geist gehe möchte ich hier eure Meinung zu folgenden AGB-Klauseln einholen:

"Der AG hat für die Zeit der Leistungsausführung dem AN kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeug und Material zur Verfügung zu stellen."
Würde ich streichen - zumindest das "gesichert" (ich befürchte dass ich sonst für alles was angeblich verschwunden sein wird - sind ja mehrere Professionisten gleichzeitig auf der Baustelle - haften müsste).

"Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die Verzögerungen bewirkt haben, nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind."
Ich möchte das ändern auf "...wenn die Umstände, die Verzögerungen bewirkt haben, vom AG zu vertreten sind.". Beim Original würde z.B. "höhere Gewalt" mein Risiko sein.

"Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber 10 Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen."
Dazu fällt mir grad keine Situation ein welche für mich nachteilig wäre, aber gefühlsmäßig möchte ich diese Klausel streichen.

"Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.
Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten."
Eigentlich erwarte ich mir schon dass alle mir erwachsenen Schäden (z.B. an Fremdgewerken) vom Verursacher zu tragen sind - auch wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt.

Sehe ich da irgenwas zu eng oder verstehe etwas falsch? Klar will ich nicht für mich Nachteiligem zustimmen - aber vor Arbeitsbeginn unnötig das Klima zwischen AN und mir belasten will ich auch nicht.

  •  rk515
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#1)
der thread steht ja schon sehr lange hier unbeantwortet. wollte eigentlich nicht der erste sein, aber gut. ich find den thread trotzdem interessant und werd den mit sicherheit verfolgen.

zur frage:

zitat..
sir_rws schrieb: Sehe ich da irgenwas zu eng


JA. du siehst das zu eng.

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  •  joski
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#2)
richtig - korrigiere dieses Zeug bzw. streiche die kompletten Vertragsbedingungen durch.
Leider glauben viele Konsumenten dass es nur diesen einen Professionisten gibt.

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  •  Andrew91
26.2.2014  (#3)
Ich find´s gut! emoji
Im Zweifel gilt - genau das - was vertraglich geregelt wurde...

LG Andreas

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  •  glider307
26.2.2014  (#4)
Streichen - Du siehst das nicht zu eng. Solche den AG benachteiligenden Klauseln würde ich niemals unterschreiben. Habe bei diversen Verträgen Klauseln gestrichen und das wurde letztlich immer akzeptiert.
Wenn der AN nicht darauf eingeht, bleiben dir 2 Möglichkeiten:
1) Anderen AN suchen
2) Den Vertrag unterzeichnen und im Schadensfall hoffen, dass gröblich benachteiligende Klauseln für den AG vor Gericht nicht halten.

Ich würde Weg 2 nicht gehen. Dann lieber einen anderen Professionisten.


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  •  Vectra
  •   Gold-Award
26.2.2014  (#5)
Diese Klausel würde ich streichen:

zitat..
"Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber 10 Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen."


Die Klausel finde ich unfair. Der AN bekommt nämlich für seine Arbeit bezahlt und genau die soll er auch machen.


zitat..
"Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.
Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten."


Was bezahlt eigentlich seine Berufshaftpflichtversicherung?
Wieso will er das drinnen haben? Frag mal nach! Laß es mal begründen.


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  •  samoth
  •   Gold-Award
27.2.2014  (#6)

zitat..
rk515 schrieb: JA. du siehst das zu eng.


Das finde ich überhaupt nicht. Solche Schweinsklauseln schreien ja direkt danach zerpflückt und geändert/gestrichen zu werden. Diese Dinge stehen ja nicht dort, weil einem der AN etwas Gute tun will, sondern im Fall der Fälle dir die Kosten umzuhängen.

Es steht einem als Konsument zum Glück ja frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen...

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  •  sir_rws
27.2.2014  (#7)
Danke für eure Rückmeldungen. 6:1 ist doch ein ziemlich klares Ergebnis.

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  •  eggerhau
27.2.2014  (#8)
@sir_rws - Es gibt in Österreich für Alles und Jedes Normen. Für jede Arbeitsgattung. Und auch für Werkverträge!
ÖNORM H 2201 Ausgabe: 2010-05-15
Lies Dich da mal ein!emoji
"Zusätze" zum Nachteil eines Vertragspartners einfach nicht unterschreiben.emoji
Gruss HDE


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  •  sir_rws
27.2.2014  (#9)
"Zusätze" gibt's eh keine - steht so in den AGBs welche der AN als Vertragsbestandteil hat. Ich kann nur einzelne Punkte herausnehmen lassen.

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  •  der_wahre_bob
  •   Bronze-Award
28.2.2014  (#10)
Beim Baumeister habe ich mir noch alle Klauseln durchgelesen und wochenlang(!) mit ihm verhandelt und um die Klauseln gefeilscht.
Beim Zimmerer habe ich einfach die AGB komplett durchgestrichen, dazugeschrieben, was ich gerne für Bedingungen hätte und den Auftrag unterschrieben zurückgeschickt. Wurde auch akzeptiert!
Einen Versuch ist es wert.

Ich vermute ja, dass die Handwerker, weil sie per se nicht unbedingt Juristen sind, sich ihre AGB einmal erstellen lassen oder wo abschreiben, ohne besonders darüber nachzudenken, was wie vor Gericht verwendet werden könnte.
Wenn man jetzt was geändert haben möchte, bekommen sie Angst weil sie glauben, man kennt sich besser aus und möchte sie übervorteilen.

LG,
Bob

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  •  Schwedenbombe
3.3.2014  (#11)
@ bob: naja will man letztenendes ja auch ^^

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  •  sir_rws
4.3.2014  (#12)
so, erledigt - Der Handwerker hat gemeint dass er "keine Ahnung hat was in seinen AGBs steht - die hat er von der WKO"...

Das Streichen der Klauseln die mir unvorteilhaft vorkamen war dann überhaupt kein Problem...

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  •  Breitfuss
4.3.2014  (#13)
Das wird in den meisten Fällen so sein, dass einfach der Vorschlag der Wirtschaftskammer verwendet wird und fertig.


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