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Vertragsauflösung Baufirma Konkurs

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  •  libelle11
22.9. - 23.9.2009
3 Antworten 3
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Hallo, ich bräuchte bitte dringend eure Hilfe.

Was würdet ihr tun, wenn euch eure Baufirma anbietet, den mit ihnen geschlossenen Vertrag vorzeitig aufzulösen? Und nehmen wir mal an es handelt sich um eine Konkursgeschichte.

Was muss man bei der einvernehmlichen Auflösung beachten?

Bitte um eure Hilfe - Danke !

  •  creator
22.9.2009  (#1)
de facto läuft ein solcher vorschlag immer drauf raus, dass die firma noch schnell versucht, kasse zu machen. nona, was sonst.

das bedeutet, du sollst möglichst schnell für all die arbeiten löhnen, die sie nach ihrem ermessen für erfüllt erachtet.
das unangenehme dabei: gewährleistung gibt's nach konkurs nicht. nicht einmal die sicherheit, dass das, was die firma jetzt als erfüllt betrachtet, es auch tatsächlich ist bzw. wie das festgestellt werden kann - stichwort "versteckte mängel".

handelt es sich um ein fertigteilhaus, kannst du - nur wenn du das wirklich willst - evtl. noch mit dem verband wegen übernahmen verhandeln. ist es eine normale firma, vergiss' den vorschlag ganz schnell.

stichwort "zurückbehaltungsrecht": kommt die firma nicht mehr dazu, alles vertragsgemäß zu erfüllen, brauchst du mal gar nichts zahlen. im werksvertragsrecht gilt nun mal "geld folgt (ordnungsgemäß erbrachter, übergebener und abgenommener) leistung". dazu wird es wohl nicht mehr kommen - und dann laufen die vertraglichen verzugszinsen ja für dich. das heißt: der masseverwalter kriegt - wenn überhaupt - nur sehr schwer geld von euch. das ist ein sehr schwacher trost dafür, dass ihr jetzt eine ersatzbeschaffung durchführen müsst und ziemlich in verzug kommt - mit allen kostenfolgen.
mein tipp daher: nichts abnehmen, eingeschrieben sämtliche verzögerungen und noch nicht fristgerecht erfüllte arbeiten peinlichst genau dokumentieren+fotografieren, mit dem bauzeitplan abgleichen und schriftlich mit empfangsbestätigung rügen. auf zurückbehaltungsrecht berufen und nix zahlen. evtl. bausachverständigen anheuern und alles begutachten lassen - der ist meist sein geld wert, weil ihr dann nichts mehr zahlen müsst.

nur wenn du schon - gegen mein stetes posten - einen vorschuss geleistet hast und der noch nicht abgearbeitet ist, musst du halt schauen, dass du möglichst viel von dem, wofür du schon gezahlt hast, bekommst - und de facto mehr, weil du ja im konkurs keinen gewährleistungsanspruch mehr hast.
schaut, dass ihr einer "firmen-leiche" kein geld ins grab nachwerft.

fazit: vorschlag ablehnen, dokumentiert rügen und nix zahlen.

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  •  libelle11
23.9.2009  (#2)
@ creator - danke, PN folgt

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  •  libelle11
23.9.2009  (#3)
@ creator - PN nicht möglich - e-mail folgt

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