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Vertrag Grundstückskauf - komische Bestimmung - vorweihn. Schmunzeln [B]

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  •  klim18
  •  [B]
  •  [Burgenland]
12.12. - 13.12.2019
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Zuersteinmal bitte ich um Entschuldigung für das etwas unerste Thema hier im Baurecht-Forum, daher auch das "vorweihnachtliche Schmunzeln" im Betreff. Andererseits sitzt vielleicht auch ein anderer einmal vor so einem Kaufvertrag und fragt sich, welche (rechtliche) Bedeutung solch eine ungewöhnliche Vertragsbestimmung haben könnte.

Unter "Sonstige Bestimmungen" findet sich im Kaufvertrag für einen Baugrund folgender Absatz:
"Der Käufer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, insbesondere auf freie Meinungsäußerung bzw. Freiheit der Kunst, keine Veranstaltungen oder Aktivitäten zu betreiben oder zuzulassen, die einseitig gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet sind oder deren Moral grob widersprechen. Der Verkäufer verpflichtet sich weiters, etwaigen Mietern oder Käufern des gegenständlichen Grundstückes obige Verpflichtung zu überbinden."

Es handelt sich dabei übrigens um eine völlig normale Bauparzelle in einer neu erschlossenen Gasse, die von der Pfarre als Eigentümerin in Zusammenarbeit mit der Gemeinde verkauft wird.

Aber jetzt die Fragen dazu:
Ist das bloß als frommer Wunsch zu lesen, also rechtlich gesehen schlicht nichtig?
Wäre so eine außerbücherliche Belastung überhaupt möglich? Wenn man das Grundstück beispielsweise nicht an Satanisten weiterverkaufen kann, wäre das doch eine wesentliche Einschränkung des Eigentumsrechts.
Könnte die Pfarre daraus tatsächlich irgendeinen Unterlassungsanspruch ableiten?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
12.12.2019  (#1)
@­energiesparhaus Wurde mein Beitrag entfernt, oder habe ich doch nichts gepostet hier?

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  •  derLandmann
13.12.2019  (#2)
Ganz klar Diskriminierung.

Satanisten sind auch Menschen.

lol

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  •  lxam
13.12.2019  (#3)
Ich hoffe dieser Thread ist ein *vorweihnachtlicher Troll* emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
13.12.2019  (#4)
Ist das ein Grund auf Baurecht?

Meist ist es so, dass die Kirche sowas reinschreibt. Und JA, ich hatte es schon mal miterlebt, dass die kirche geklagt hat, weil der baurechtseigentümer gegen kirchliche sitten verstoßen hat. eben eine vertragsverletzung... das kommt ganz oft vor, wenn die kirche eigentümer ist, dass sowas drinnen steht.
dies wird meist von der erzdiozöse verlangt.

darum sind auch baurechtsverträge so genau zu lesen, da hier wirklich klauseln drinnen sein können, die man mit sicherheit verletzten wird. *G*

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  •  klim18
13.12.2019  (#5)

zitat..
rk515 schrieb: Ist das ein Grund auf Baurecht?

Nein, ein völlig normaler Kaufvertrag. Und auch kein Wiederkaufsrecht für den Fall, dass dagegen verstoßen wird. Es gibt nur ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde, falls nicht innerhalb von fünf Jahren fertiggebaut wird, aber sowas ist ja ganz üblich.

zitat..
rk515 schrieb: dass die kirche geklagt hat, weil der baurechtseigentümer gegen kirchliche sitten verstoßen hat. eben eine vertragsverletzung... das kommt ganz oft vor, wenn die kirche eigentümer ist, dass sowas drinnen steht.

Da stelle ich mir die Auslegung aber ziemlich schwierig vor, wenn das nicht ganz eindeutige Fälle sind. Andererseits, vielleicht wäre so eine Klage vor 60 Jahren auch schon möglich gewesen, wenn dort Unverheiratete zusammengelebt hätten, wer weiß?

zitat..
lxam schrieb: Ich hoffe dieser Thread ist ein *vorweihnachtlicher Troll*

 Leider nein, das stammt aus einem echten, aktuellen Kaufvertrag.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
13.12.2019  (#6)

zitat..
klim18 schrieb: Andererseits, vielleicht wäre so eine Klage vor 60 Jahren auch schon möglich gewesen, wenn dort Unverheiratete zusammengelebt hätten, wer weiß?

Das schöne an der kath. Kirche ist ja, dass sie ihren Moralvorstellungen treu bleibt und sich nicht von "gesellschaftlichen Trends" beeinflussen lässt. So haben sich die Moralvorstellungen der kath. Kirche auch nicht groß geändert. Folgende "Aktivitäten" widersprechen der Moral der kath Kirche [1] und wären dann demnach lt. obiger Vereinbarung zu unterlassen: außerehelicher Sex, Verhütung, Homosexualität, Selbstbefriedigung. Also wenn man das so auslegt, wie es da steht, dann betrifft das praktisch alle...

Die Frage ist natürlich, was dieser Passus dann vor einem (weltlichen) Gericht zählt.

[1] nur mal als Bsp., was der Papst 1995 zu diesen Themen geschrieben hat: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Menschliche_Sexualit%C3%A4t,_Wahrheit_und_Bedeutung


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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.12.2019  (#7)
Um auf die ursprüngliche Frage zu antworten:

Solltest du den Vertrag mit dem von dir zur Debatte gestellten Passus unterfertigen - ja! Mit deiner Unterschrift stimmst du dem Vertrag ja zu...
Warum nicht rausverhandeln?

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