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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
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609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  Solarbuddys
16.6.2022  (#241)
Ich habs hier nur am Rande mitbekommen also Verzeiht meine Unwissenheit - aber es gab doch früher schon so eine Grenze bei FA (hatte da mal vor ca 2 Jahren mit denen Rauf/Runter Telefoniert) aber die Grenze wurde jetzt halt Marktkonform erhöht - ist ja top. 

Die drüber sind bzw oft schon mal früher machen ne Personengesellschaft, holen sich die Ust und müssen halt versteuern - muss man am Schluss Individuell betrachten. 
Wenn dei Anlage 2 Personen im Haushalt betreiben darf dann jede Person 25kWp haben ? 😁

Wobei ich den Text "Enpassleistung" und kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nur falsch lesen kann da die Engpassleistung beim Netzbetreiber eigentlich immer auf die Wechselrichterleistung abzielt.

Ich machs wie immer. Ich warte mal ab OB und WAS wirklich kommt, zebrech mir jetzt mal Nicht den Kopf und wenns wirklich Schwarz auf Weiß da ist und nicht vom Obersten Gerichtshof gekippt wird *gg* DANN arbeiten wir Lösungen aus. 
Des egwige Spekulieren was , wann , wie sein hätte sein können dürfen wollen (siehe Förderungen , Einspeisungen etc) ist doch alles nur Umsonst. 
Vorher Fakten - DANN drauf reagieren. 

Der Arme Hund der 0,4kWp zu viel am Dach hätte baut 1 Modul ab und gut ist - hatten wir schon weil wir bei der Ömag um 120W größer waren weil statt 370W dann 375W Module verfügbar waren. 

Also mal einfach den Ball flach halten und schaun was wirklich kommt ....


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  •  Solarbuddys
16.6.2022  (#242)
@pedaaa

Ich dürfts echt überlesen haben - WO willst das Posten ? 

Viele haben das DACH schon VOLL mit "nur" 24kWp :o)) - oder mit traurigen 18kWp 
Oder die Anlage am Doppelhaus die ich gerade gemplant hab mit 10,12kWp 


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#243)

zitat..
Solarbuddys schrieb: WO willst das Posten ? 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht

unten auf "Hier können Sie eine Stellungnahme abgeben"

muss mir da noch an Text überlegen und dann rein damit.
Wenns nur Gewerbetreibende treffen soll, dann solls so sein. Aber nicht den privaten Depp, der genug Dach zum Vollmachen hat

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  •  Solarbuddys
16.6.2022  (#244)

zitat..
Pedaaa schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: WO willst das Posten ? 
───────────────

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht

unten auf "Hier können Sie eine Stellungnahme abgeben"

muss mir da noch an Text überlegen und dann rein damit.
Wenns nur Gewerbetreibende treffen soll, dann solls so sein. Aber nicht den privaten Depp, der genug Dach zum Vollmachen hat

Und der aktiv Geld ausgibt um an der Energiewende mitzuwirken , dann soll er halt auch einen Geldvorteil haben bei Einspeisen 

Alternativ kannst dir auch deinen 15L Hubraum Super-Duper-SUV-17 Zylinder Benziner kaufen für die Großstadt 😂

Danke fürn Link muss ich mal lesen in ner ruhigen Minute


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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
17.6.2022  (#245)

zitat..
Pedaaa schrieb:

──────
MarkoW schrieb: bzw. 25kwp finde ich sehr in Ordnung
───────────────

aha, und warum?!
Fühl mich grad ordentlich besch**
Da steckst quasi dein letztes Geld in die Erweiterung der PV Anlage, kämpfst dich ewig mit dieser Förderung herum, damit es sich irgendwie ausgeht, und dann stellt sich raus, dass du unterm Strich vielleicht besser aussteigst, wenn du nicht erweitert hättest...

Es wäre natürlich nett gewesen, wenn der Gesetzgeber das 12 Monate vorher kommuniziert hätte, dann kann man sich drauf einstellen ...




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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#246)
Das Gesetz ist ja noch nicht verabschiedet. Es ist also noch Zeit die Textzeilen anzupassen.

Bzgl. Ankündigung:
Es gab in letzter Zeit immer wieder Hinweise darauf, dass eine Steuererleichterung für Private PV Einspeiser geplant ist.
Das hatte mich weiter motiviert die Anlage als Privater weiterzubauen und nicht mit Verzicht auf Kleinunternehmerregelung oder als Unternehmen -> quasi voll in die Falle gelaufen 🤨 
Nun hab ich sozusagen die schlechteste Variante von allen und zahle doppelt Steuer:
- Vorsteuer für die Investition (zahlt Unternehmen nicht)
- Einkommenssteuer (zahlt kleiner Privater künftig nicht mehr bzw. weniger)

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#247)

zitat..
Dumtidum schrieb:

Gute Nachrichten für Einspeiser. Im Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 soll folgende Steuerbefreiung kommen:

       39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.

gibts da einen Link dazu?`:)




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  •  Solarbuddys
17.6.2022  (#248)

zitat..
MarkoW schrieb:

Es wäre natürlich nett gewesen, wenn der Gesetzgeber das 12 Monate vorher kommuniziert hätte, dann kann man sich drauf einstellen ...


Also die letzten Gesetze /Aussagen wurden doch noch immer /sehrrr oft angepasst oder sind gar nocht gekommen 

Es steht ja auch dass ein Arbeitnehmer max 3000Eur als Befreiungsbetrag /Jahr in Anspruch nehmen darf 

Dachte man hat jetzt 3000EUR Gewinnbeteiligung und seit ein paar Tagen 3000EUR Teuerungsbonus welchen man vom Arbeitgeber erhalten kann ? 
Schau ich mir ans wenns wirklich mal fix ist , alle Spekulationen vorab sind doch immer sinnbefreit 


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#249)

zitat..
massiv50er schrieb: gibts da einen Link dazu?`:)

jop, da isser:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht

im Gesetzestext steht nicht mehr als ein Satz drin...
In den Erläuterungen gibts mehr Infos

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#250)

zitat..
Pedaaa schrieb:

jop, da isser:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht

im Gesetzestext steht nicht mehr als ein Satz drin...
In den Erläuterungen gibts mehr Infos

danke :)


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  •  taliesin
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#251)
Keine Ahnung ob das so funktionieren kann, aber wenn man eine GesbR (nicht gewerblich) macht mit seinem Partner, seiner Partnerin und dann die Erträge splittet sollte ev. wirklich ...

zitat..
Solarbuddys schrieb: Wenn dei Anlage 2 Personen im Haushalt betreiben darf dann jede Person 25kWp haben ?

rauskommen können? Oder sehe ich das falsch ... wäre nicht das erste Mal bei dem Steuerzeugs.

Eventuell ginge auch eine gewerbliche GesbR anmelden (Kleinunternehmer weg) --> Vorsteuerabzug und nach 5 Jahren (degressive Abschreibung) das Gewerbe wieder abmelden und die Steuerfreiheit unkomplizierter weiter genießen emoji

Das mit der Steuerbefreiung der ersten 12500kWh wäre wohl wirklich am einfachsten.

Bei Neuerrichtung würde ich jetzt die 'gewerbliche' Anlage bauen und mir dann etwas überlegen.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#252)
oder 2 "separate" Anlagen kleiner 25kWp bauen...
(hab ich zum Glück so, also mit 2x extra Einreichplan und 2x extra Förderung. Sollte bzw. Muss durchgehen)


2022/20220617193876.png

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#253)

zitat..
Pedaaa schrieb:

oder 2 "separate" Anlagen kleiner 25kWp bauen...
(hab ich zum Glück so, also mit 2x extra Einreichplan und 2x extra Förderung. Sollte bzw. Muss durchgehen)

wo findet man jetzt die beispiele ?^^


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#254)
in den Erläuterungen

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#255)

zitat..
Pedaaa schrieb: 2x extra Einreichplan

Weil ich's gerade lese ... in OÖ scheinen Anlagen am Dach ja nicht mal anzeigepflichtig zu sein.

Diese baurechtliche Anzeigepflicht gilt nur für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage ummehr als 1,5 m überragen. Unter dem Begriff "Oberfläche" ist bei Gebäuden z.B. die Fassade oder die Dachfläche zu verstehen; bei sonstigen baulichen Anlagen ist darunter die äußerste Begrenzung gemeint (siehe nachstehende Skizze).

In B wirklich mit Einreichplan oder wie ... schräg.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#256)

zitat..
taliesin schrieb: In B wirklich mit Einreichplan oder wie ... schräg.

ja. ab 10kW Engpassleistung notwendig.
Wird aber auf 20kW angehoben. Also etwas weniger Hürden in Zukunft. Aber ganz abschaffen wollte man die Hürden dann doch nicht. 

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
20.6.2022  (#257)
es sind schon ein paar Stellungnahmen bzgl. der Gesetzesänderung eingelangt:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Alle begrüßen grundsätzlich die Steuererleichterung, aber auch alle sind bisher gegen die neue künstliche 25kWp Grenze.
Ich hoffe ihr habt ein Herz für große, private PV-Anlagen und gebt entweder selbst auch eine Stellungnahme ab, oder klickt auf Zustimmung bei einer der bisherigen Stellungnahmen.
Danke! 
😘

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  •  gsilly
  •   Gold-Award
20.6.2022  (#258)
super pedaaa, vielen dank. bereits zugestimmt 👍

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
20.6.2022  (#259)
Es ist mehr als fraglich ob die Stellungnahmen den gewünschten Effekt erzielen werden.

Vor der Sommerpause vom Parlament soll das Abgabenänderungsgesetz beschlossen werden und dann können wir mal weiter sehen.

Jedenfalls ändert das die ganze Sache mit der Besteuerung massiv und die großen Anlagen sind von Fall zu Fall zu beurteilen.

Ich bin schon am Erstellen des Steuerleitfadens fürs Forum, nun macht es derweil aber keinen Sinn dies zu posten. Mit der neuen Gesetzgebung wird sicher die überwiegende Mehrheit keine Steuern auf ihre Einkünfte zahlen müssen.

Die Auswirkung auf die USt wird auch interessant, wenn die Steuerbefreiung greift bzw. ob es überhaupt eine gibt.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
20.6.2022  (#260)

zitat..
Baumau schrieb: Es ist mehr als fraglich ob die Stellungnahmen den gewünschten Effekt erzielen werden.

Hast eine Idee, wie wir das eher pushen können?!
per Thomas Schmid Handy Chat oder ähnl?


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  •  Dumtidum
20.6.2022  (#261)
Ich denke, dass man auch weiterhin auch eine Kleinanlage unternehmerisch (im Sinne des UstG) führen kann. Zumindest sieht die Regierungsvorlage hier keine neuen Regelungen vor.

Bei mir wurde die Anlage nunmehr installiert und ich hole mir mit Q2/22 mal die Vorsteuer zurück - dh ich bin jedenfalls noch vor der Gesetzwerdung der Änderung. 

Nach 5 Jahren spricht dann auch nichts dagegegen in die Steuerfreiheit zu wechseln. 

Interessant ist, dass die Grenze auf kwh berechnet wird - das ist eine schöne Förderung für jene, die es wahrscheinlich gar nicht brauchen.

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