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Verständnis Gebäudehöhe NÖ

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  •  MartinSt
14.8. - 10.9.2017 1
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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich brauche mal eure Hilfe.
Ich bin gerade bei der Planung unseres EFH.
Leider bin ich mir unsicher mit der Berechnung der Gebäudehöhe.
Es gilt die NÖ Bauordnung BKII.

Das entworfene Haus würde 7,7m breit sein und eine Dachneigung (Satteldach) von 25-30° aufweisen.
Die maximale Gebäudehöhe darf 8m nicht überschreiten bzw. an der Giebelseite sogar 12m, stimmt das soweit?
Das gilt ohne Dachaufbau, oder bis max. höchster Punkt des Daches? Schornstein?

Was hat es dann mit der mittleren Gebäudehöhe zu tun?
Gibt diese nur vor, dass die errechnete Höhe unter 8m liegen muss um der BK2 zu entsprechen?
Oder ist diese errechnete Höhe noch für etwas anderes gut?
Ergibt sich dann auch aus dieser errechneten Höhe /2 der minimale Abstand zur Grundgrenze?

Also solange das Haus nicht zu breit wird und an der Giebelseite 12m nicht überschreitet, kann es so hoch sein wie ich will!
Mir geht es nämlich darum, wie weit ich vom Bezugsniveau höher rücken kann und trotzdem noch eine möglichst große Kniestockhöhe im OG zu erreichen.

Sind meine Überlegungen so richtig?

Grüße, Martin

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.9.2017  (#1)

zitat..
MartinSt schrieb: Die maximale Gebäudehöhe darf 8m nicht überschreiten bzw. an der Giebelseite sogar 12m, stimmt das soweit?


Nein! Woher hast die 12m?

zitat..
MartinSt schrieb: Das gilt ohne Dachaufbau, oder bis max. höchster Punkt des Daches? Schornstein?
Was hat es dann mit der mittleren Gebäudehöhe zu tun?


Die übliche Vorgangsweise zur Überprüfung, ob die Bauklasse eingehalten wird, ist die Berechnung der Gebäudehöhe als "mittlere" Höhe der jeweiligen Front. Da spielt das Dach, soferne es weniger als 45° hat, keine Rolle.
Eine zweite Möglichkeit zur Frage der Übereinstimmung mit der Bauklasse ist die Bildung einer sogenannten "Umhüllenden". Dabei darf kein Teil des Gebäudes diese Umhüllende überragen. (Ausgenommen z.B. der Schornstein). Die "Umhüllende" ergibt sich durch geradlinige Verbindung von den seitlichen Randpunkten an den äußeren Kanten der Front, die der Bebauungshöhe lt. Bauklasse entsprechen (in deinem Fall 8m), zu einem Hochpunkt zwischen diesen Randpunkten. Der Hochpunkt darf max. 6m über den Randpunkten liegen. Die Verbindungslinie zwischen Randpunkten und Hochpunkt darf max. 45° Steigung aufweisen. Die jeweilige Front darf inkl. Dach diese Verbindungslinien nicht überragen - dann gilt die Bebauungshöhe laut Bauklasse eingehalten.

zitat..
MartinSt schrieb: Ergibt sich dann auch aus dieser errechneten Höhe /2 der minimale Abstand zur Grundgrenze?


Ja.

zitat..
MartinSt schrieb: Also solange das Haus nicht zu breit wird und an der Giebelseite 12m nicht überschreitet, kann es so hoch sein wie ich will!


Kann man so nicht sagen. Hab ja schon gesagt: woher hast die 12 m?? Kann ich nicht nachvollziehen. Und dass es so hoch sein kann "wie ich will" ist sicher auch nicht richtig, denn du hast in jedem Fall Grenzen. Bei der Giebelfront halt durch die "Umhüllende". Da muss alles drunter sein.

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