« Baurecht  |

Versperrbarer Fensterbeschlag Sicherung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  gegy
  •   Bronze-Award
22.3. - 25.6.2013
14 Antworten 14
14
Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob eine versperrbare Terassentür als Absturtzsicherung gilt? Wir werden die Terasse bei unserem Haus erst später fertig machen. Es soll dann eine Steinschlichtung kommen. Nun ist es aber so, dass man wenn man bei einer der Terassentüren raus geht, man in etwa 1,5m abstürtzen würde. Alles andere rund um die Terasse ist zur zeit noch leicht geböscht, also nicht steil.
Wenn ich bei der einen Terassentüre einen versperrbaren Beschlag rauf machen würde, würde das für die Benützungsbewilligung reichen? Achja, das Haus steht in der STMK es gilt also Steirisches Baurecht.

Danke für eure Infos.

  •  HanSolo78
23.3.2013  (#1)
Moin!
Wir haben ein ähnliches Problem, bauen im Bgl und unser Bmstr. meinte es reicht.

Gruß

1
  •  altenberg
  •   Gold-Award
23.3.2013  (#2)
Bekannte von uns - haben es auch so gemacht (Weststmk), damals hat es sich um einen Balkon gehandelt, bei dem das Geländer erst später gemacht wurde.

1
  •  gegy
  •   Bronze-Award
23.3.2013  (#3)
Super, danke! Dann werd ich nächste woche gleich mal so einen Beschlag besorgen.


1


  •  Reinhard
  •   Gold-Award
30.3.2013  (#4)
.Bei uns hats genügt, den beschlag "kurzfristig" abzumontieren. emoji

1
  •  gegy
  •   Bronze-Award
24.6.2013  (#5)
@Reinhard ... Das wird wohl die günstigste Lösung sein und auch die beste.... aber dann ziehts beim Loch ja rein oder?

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
24.6.2013  (#6)
-versperrbar hat gereicht (STMK)

@gegy
versperrbare Türgriffe würde ich aber, wenn es sich um
KiZi handelt und der Balkon fertig ist, trotzdem machen.
Kosten net die Welt und "Sicher ist Sicher"

Meine 3jähre will immer raus auf den Balkon.
gsd kanns aber net, da abgesperrt.

1
  •  deejay
24.6.2013  (#7)
wie haben die versperrbaren überall im obergeschoss und hatt keinen aufpreis gekostet.

zitat..
Meine 3jähre will immer raus auf den Balkon.
gsd kanns aber net, da abgesperrt.


und die kraft hoffentlich noch fehlt den hebel umzudrehen?!?
mein 4 jähriger schafft das bei der terrassentür noch nicht.

1
  •  gegy
  •   Bronze-Award
24.6.2013  (#8)
@sensai - Kinder gibts (noch) keine. Es handelt sich um eine terrassentür, wo noch die steinschlichtung fehlt und es ca. 1,5 oder so runter geht.

1
  •  sir_rws
25.6.2013  (#9)
Ich zerstöre jetzt leider eure Illusionen – aber eine Verglasung welche bis zum Boden reicht wird nicht „absturzsicher“ indem man eine versperrbare Griffolive montiert. Sowohl das Fensterelement (Verankerung, Profildimensionierung) als auch das Glas selbst müssen absturzsicher sein. Für das Glas bedeutet das VSG aus geschätzt 2x5mm Float-Glas mit einer 0,76mm PVB-Folie (Achtung: üblicherweise wird VSG nur mit einer 0,38mm-Folie verklebt!).

Das so auszuführen wäre eine Möglichkeit (wenn die Türe das Glasgewicht verträgt – immerhin ca. 50kg/m²) – oder man stellt die Absturzsicherheit provisorisch durch ein Geländer (Schaltafel?) her.


1
  •  gegy
  •   Bronze-Award
25.6.2013  (#10)
Sir_rws ich glaube du hast da was falsch verstanden. Es handelt sich um eine dreifachverglaste terassentür. Diese sollte ohnehin sicherheitsglas sein würde ich nun mal sagen. Außerdem ist sie nur zu zwei drittel von oben herab verglast ist. (Rest ist blind)


1
  •  sir_rws
25.6.2013  (#11)
@gegy - Glaube mir, ich weiß wovon ich schreibe. Eine Terrassentüre muß (je nach Bundesland und dort gültiger Bauordnung) mit beidseitigem Sicherheitsglas ausgefacht sein. ESG oder VSG. Keine weiteren Vorschriften (Glasdicken, Stärke der Folie, etc.). Dies betrifft Verglasungen welche nahezu bis zum Boden reichen und somit im "Trittbereich" sind bzw. um Verglasungen in Türen bis 1,50 m Höhe über der Standfläche.

"Absturzsicherheit" ist hingegen z.B in der OIB-Richlinie 4 definiert. Die Glasbemessung muss dabei nach ÖNORM B3716 erfolgen - und in dieser Norm ist unter Punkt 3 definiert dass die PVB-Folie mind. 0,76mm stark sein muss.

1
  •  ghost030878
  •   Silber-Award
25.6.2013  (#12)
hallo - Habe in bgld gebaut und bei mir hats nicht gereicht da man diese trotzdem aufsperten könne emoji


1
  •  gegy
  •   Bronze-Award
25.6.2013  (#13)
Wie wird das denn eigentlich kontrolliert? Gibts da normal eine begehung?

1
  •  sir_rws
25.6.2013  (#14)
Normal reicht es wenn man eine Bestätigung vorlegt dass es korrekt ausgeführt wurde (vom Bauführer). Dieser haftet dann aber auch dafür...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauen im Landschaftsschutzgebiet STMK