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versicherungsabwicklung

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  •  pezzi
5.9. - 7.9.2009
12 Antworten 12
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was kann man tun, wenn der bm einen wirklich kapitalen schaden verursacht hat und behauptet er hat den schaden seiner versicherung gemeldet ... die versicherung jedoch eine schadensmeldung nicht finden kann und lt. bm soll ich nun die schadensabwicklung also die dafür notwendig gewerke beauftragen und die versicherung zahlt mir dann die rechnungen zurück ...

lg
manfred

  •  creator
6.9.2009  (#1)
alles dokumentieren und 1.) mildere variante:
schriftlich bei der haftpflichtversicherung des baumeisters mit dem ersuchen um ehebaldigste besichtigung durch einen gutachter, vorläufiger deckungszusage und akonto in mindesthöhe von (€ betrag, ca. 80% von geschätzten kosten)auf dein konto binnen 14 tagen vorstellig werden.
2.) - etwas schärfer: such dir selber einen befreundeten, aber gerichtlich zertifizierten sachverständigen (am besten je nach schadenhöhe beim bezirksgericht/landesgericht nachfragen) www.sachverstaendige.at), lass den schaden schätzen und frag' dann bei der versicherung um deckungszusage in konkreter höhe nach. sollte die sich nicht einsichtig zeigen - und es ist der job einer haftpflichtversicherung, dich in deinen ansprüchen zu drücken, das muss man emotoinslos sehen - kannst du bei schäden bis €75.000 einen bedingten zahlungsbefehl (§244 zpo, http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40106062&ResultFunctionToken=68859799-7b03-43d0-b364-bf0efb5c390d&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ZPO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=06.09.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Zahlungsbefehl )in höhe des schadens bei gericht samt zinsen gegen den baumeister erwirken. den würde ich eben mit dem gutachten begründen und dem VERTRAUENSVERLUST gegen den baumeister, weil der dir die von dir angeführte variante vorgeschlagen hat - und damit doppelt verdienen wollte, anstatt sofort einen verbesserungsversuch zu starten (und du musst nur 1 versuch abwarten). wenn er den zahlungsbefehl beeinsprucht, wird's halt ein verfahren - aber bei einem "wirklich kapitalen schaden" wirst du da nicht drum rumkommen.
der punkt ist m.e. eher die schadenfeststellung (dokumentieren, dokumentieren - und zwar supergenau!!!) und das, was man so schön deine "schadenminderungspflicht" nennt. keine ahnung, was für ein schaden das ist - und welcher zeitdruck da entsteht.

zur kostensituation: wenn du nur einen umbau eines bestehenden hauses machst, kann eine rs-versicherung greifen, beim neubau steigt sie eher aus. daher ist es sinnvoll, einen rechtsanwalt im jeweiligen gerichtssprengel auszusuchen - und eine pauschale zu vereinbaren (das nur für den fall eines vergleichs, sonst gibt's eh volle kosten). den sachverständigen kannst als vorprozessuale kosten geltend machen, musst ihn beim zahlungsbefehl einrechnen und vorerst selbst zahlen.
dass du den schwachsinnigen vorschlag des baumeisters nicht befolgen solltest, liegt auch auf der hand - und dass der nicht mit freuden seiner haftpflicht (so er überhaupt eine sinnvolle hat, die können den typen ja auch schon gekündigt haben)den schaden meldet (weil das dann ja ein schuldeingeständnis wäre und er nicht doppelt kassieren kann - wäre versicherungsmissbrauch) liegt auch auf der hand. da musst du aktiv werden.

3.) der vorschlag aus der praxis, wenn du das risiko mit dem typen in kenntnis der obigen ausführungen noch gehen willst: sag' ihm, du stehst für einen versicherungsmissbrauch nicht zur verfügung und der hat 1 woche zeit, den schaden wieder hinzukriegen - und du ziehst ihm 20% rabatt pönale ab. dafür zeigtst du ihn nicht wegen versuchtem versicherungsmissbrauch (§§15 ivm 151 stgb) an. und wem das wieder nach "erpressung" klingt, soll sich mal überlegen, was der liebe baumeister pezzi zugesonnen hat... so ein zivilprozess ist nicht lustig. die schadenbeseitigung braucht pezzi nicht "beauftragen" (so ein aas von bm) - die hat der typ sofort durchzuführen - das nennt man VERBESSERUNG und evtl. NACHTRAG DES FEHLENDEN! dass du das nicht a

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  •  pezzi
6.9.2009  (#2)
danke creator - !!!! 1000 dank!

der schaden ist nicht mehr hinzukriegen!

er hat jedoch nicht nur diesen schaden verursacht, sondern er hat auch meine vorgaben nicht umgesetzt ...
ich meine fehler können passieren, man ist ja eh nicht so, aber wenn die "highlights" des hauses zu nichte gemacht werden, dann ist man verständlicherweise wütend!
lg
manfred

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  •  pezzi
6.9.2009  (#3)
nochmal - bitte könntest du mir das noch mit dem versicherungsbetrug erläutern ...

das vorgehen der schadensabwicklung wurde mir vom bm in schriftlicher form gegeben ... in einem anderen schreiben meinte er noch, dass sie nur kosten, die durch die versicherung gedeckt sind übernehmen

der schaden ist ja schon vor monaten passiert (eben nicht mehr richtig zu stellen) ... der bm hat nur gesagt, dass er den schaden samt seiner einschätzung der kosten gemeldet hat (was ja offenbar nicht passiert ist)

danke und lg
manfred

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  •  creator
6.9.2009  (#4)
ich kann nur auf DEINE version antworten... ob die stimmt, - ist mir hier mal powidl - in der praxis wirst du aber immer mit beweisfragen konfrontiert.
der punkt ist: kann man den "schaden" mit wirtschaftlichen mitteln verbessern oder nicht.
du sagst jetzt:

"der schaden ist nicht mehr hinzukriegen!
er hat jedoch nicht nur diesen schaden verursacht, sondern er hat auch meine vorgaben nicht umgesetzt ..." und " ist ja schon vor monaten passiert".
dann wirst dur dir einige antworten auf blöde fragen wie diese einfallen lassen müssen:

was hast bisher monatelang gemacht - zugeschaut/akzeptiert/irgendwas verhandelt?
was soll der seiner versicherung groß melden, wenn's eh nicht mehr zu ändern ist - und was sollst du dann bitte "beauftragen" - was unabänderliches?
da kannst du dir den ganzen zauber sparen und nimmst ihm einfach nix ab, verweist auf dein zurückbehaltungsrecht und zahlst ihm null- soll er dich doch klagen, wenn er meint. da würde ich nur noch schauen, dass ich alle anweisungen schriftlich bzw. durch zeugen dokumentiert hab', die mängel eingeschrieben rügen, evtl. noch durch gutachter bestätigen lassen, schauen, ob das noch von der gemeinde genehmigungsfähig ist - und basta. eventuell ist der schaden höher als der auftragswert - was ist eigentlich passiert?

wennst jetzt auch noch alles gezahlt hast, wird's unlustig... wer zahlt schon, wenn er nicht einverstanden ist? da kannst dann nur den vertrag bekämpfen, aber mit deutlich weniger chancen.
bin in meinem ersten posting davon ausgegangen, dass der baumeister irgendetwas - nona reparables - verbockt hat und du ihn beauftragen sollst, mit dem geld der versicherung den schaden zu reparieren. das wäre der klassiker eines versicherungsmissbrauchs, da er ja schon allein bis zur übergabe des werks und abnahme durch dich die gefahr für das werk trägt. damit hätte er seine kosten auf die "versicherung" abgewälzt... und die strafrechtliche qualifikation ergibt sich dann aus den umständen des einzelfalles - je nachdem, wie blöd das geplant war, kann's auch wegen untauglichkeit des versuchs gar nix werden. interessant, was in dem schrieb steht.
hast du noch nix gezahlt - wirst du das auch nicht mehr machen müssen, wenn du deine anweisungen schriftlich gut dokumentiert hast und das, was er verpfuscht hat, evtl. gegen den einreichplan verstößt. da würde ich mich auch mit der gemeinde kurzschließen.

hast du schon gezahlt - ab zum vki, gutachter und dann zum anwalt.
bevor ich jetzt ein kurzseminar über abgb, stgb, kschg abliefere, mal kurz ein paar links:

zum zuwarten:

http://www.lexandtax.at/index.php?option=com_content&view=article&id=13948:10985&catid=51:38,28&Itemid=64

zur gefahrtragung:

http://www2.wu-wien.ac.at/informationsrecht/Lehre/WPR%20I/SS%2009/Philapitsch/Folien_06_Kaufvertrag%20etc.pdf

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  •  pezzi
6.9.2009  (#5)
hallo - ich möchte die geschichte hier nicht im forum so erzählen - hoher wiedererkennungswert!

hab nämlich schon mit einem sachverständigen beim vki gesprochen und der hat gemeint,dass so ein fehler so selten vorkommt und so unprofessionell ist, dass er selbst sehr überrascht ist"... aber wenn du mir gestattest dir eine mail auf deine "private" addr. zu schreiben, dann erzähl ich dir gerne was passiert ist ... und wie unredlich er sich auch bei anderen dingen verhält

im übrigen ist noch die dritte teilrechnung offen, da ich eine teilzahlung vereinbart habe
er hat ja einen teil der "ersatzleistung" schon erfüllt, aber beim restlichen streubt er sich jetzt mit verweis auf die versicherungsabwicklung ... ich vermute da ja auch eine krumme tour ... und hab auch eine theorie

lg
manfred



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  •  Benji
6.9.2009  (#6)
@pezzi - DU machst uns hier aber schon sehr neugierig....


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  •  pezzi
6.9.2009  (#7)
naja - es ist nur so, dass dieser fehler lt gutachter so "einmalig ist", zumindest hat er sowas derartiges noch nie erlebt und der gutachter war sicher schon an die 60 jahre ... dass ich das nicht öffentlich erläutern möchte ... ich weiß ja nicht was da noch kommt ...

aber stellt dir vor, du gibst ein haus in auftrag mit keller und dann steht das haus und der bm hat dir keinen keller gebaut. so ungefähr ...
lg
manfred


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  •  Benji
6.9.2009  (#8)
naja - was ich mir nun nicht vorstellen kann: ich gebe ein Haus mit Keller in Auftrag, und ein Jahr später schau ich zum ersten mal auf der Baustelle vorbei und vermisse den Keller emoji


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  •  pezzi
6.9.2009  (#9)
so leicht ist die sache nicht ...

es ist ein fehler passiert, den man als normaler mensch nicht gleich sehen kann, da man nicht die dafür nötigen instrumente und natürlich auch das fachwissen nicht besitzt ... auch wenn man sich vielleicht denkt, das da irgendwas nicht stimmt ...
und wenns bei der ausführenden baufirma nicht einen gegeben hätte, der mirs verraten hat, dann hätte ichs auch nicht bemerkt bzw. hätte es noch viel später "gesehen" ...
aber der fehler ist ganz zu beginn der bauarbeiten passiert und darum irreversibel ... emoji((

das mit dem keller ist vielleicht ein nicht so gutes beispiel ... , da ich ja zumindes einen keller bekommen habe emoji



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  •  creator
6.9.2009  (#10)
ja sicher...einfach per mail an creatortipp@gmx.net

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  •  cc9966
6.9.2009  (#11)
oje...du fütterst unsere neugier:

- eisenbewährung in bodenplatte vergessen?
- mit dem bauplan eines anderen auftraggebers auf deinem grundstück gebaut?
- mörtelgemisch ohne zement angemischt und erdgeschoß gemauert?
- dämmung unter bodenplatte vergessen?
- haus versehentlich auf nachbargrundstück aufgestellt?
- fehlende horizontalabdichtung?
- bestellten weisse-wannen keller mit magerbeton hergestellt?

kann dich verstehen dass du uns es nicht verraten wirst, die gefahr von bewusster "falschberatung" oder informationsvorsprung in der beeisführung vom beklagten gegner ist einfach zu groß.
wünsch dir auf jeden fall starke nerven und gutes durchhaltevermögen. und dass der fehler irgendwie ausgemerzt wird dass man sich im haus dauerhaft fühlen kann.

vielleicht schreibst in diesem thread in ein oder zwei jahren weiter, wenn die sache ausgestandne ist und erzählst uns die geschichte...

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  •  pezzi
7.9.2009  (#12)
okich werds euch am ende alles genau schildern ...


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