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Verschwiegener Mangel - Heizung [NÖ]

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  •  reinki0013
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.12.2014 - 6.3.2015
40 Antworten 40
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Hallo Zusammen!

Ich hätte mal eine Frage an Euch.

Und zwar haben wir ein Haus gekauft mit einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Dort ist aber leider der Brunnen nicht ergiebig genug und die Heizung funktioniert nicht ordnungsgemäß.
Beim Kauf sagte uns die Verkäuferin, es sei alles in Ordnung und die Heizung funktioniert perfekt.

Das letzte Monat allerdings war der reinste Horror - die Heizung läuft keine 2h am Stück - weil viel zu wenig Wasser.

Brunnen wurde analysiert - viel zu wenig ergiebig.
Nach Rücksprache mit dem Installateur sagte uns dieser, dass das Problem schon seit längerem bekannt ist.
Ebenso sagte uns ihr Ex-Mann das das Problem immer schon da war.
Auf Nachfrage bei der Verkäuferin vor ca. 1 Monat - "ja die Störung geht schon 1-2mal im Monat auf Störung".

Wir müssen jetzt einen neuen Brunnen graben/bohren und sehen nicht ein das zu zahlen - weil der Mangel verschwiegen worden ist.

Hat da jemand Erfahrung bzw. macht es Sinn hier rechtliche Schritte einzuleiten?!

LG Reinki

  •  2moose
  •   Gold-Award
1.12.2014  (#1)
Was sagt Eure Rechtsschutzversicherung dazu?

Auf jeden Fall den Mangel in schriftlicher Form festhalten und der Verkäuferin eingeschrieben zusenden ... und diese zum Nachbessern auffordern.
Eine Rechts-Sammlung dazu: http://www.orlich.at/orlich/kanzleihaupt.php?thema=rechtssammlung&umenue=rs_artikel&artnr=1108

Und für alle, die den "Fall" noch nicht kennen: http://www.energiesparhaus.at/forum/36583


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Hallo 2moose, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  AnTeMa
1.12.2014  (#2)
Mangel - Wenn der Mangel nachgewiesener Weise bekannt war und arglistig verschwiegen wurde, würde ich zuerst die Verkäuferin darauf aufmerksam machen.

Also vermerken, daß auf ausdrückliche Nachfrage von Euch Mangelfreiheit zugesichert worden war (am Besten natürlich auf Anwesenheit von Zeugen hinweisen und ggf Aussage von Fachleuten dazu)

Dann darauf hinweisen, daß durch diesen Mangel Mehrkosten von xxx € anfallen, die sie euch zur Vermeidung eines Rechtsstreites bis zum ... Überweisen möchte.
Ggf Rücktritt vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung androhen.

Die Reaktion darauf würde ich erst einmal abwarten.

Je nachdem wie ihr sie einschätzt würde sich vielleicht zuerst ein Gespräch empfehlen, um die Fronten nicht zu verhärten.

Dabei kann natürlich nett auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen werden.

Parallel dazu alles sammeln, Aussagen, Gutachten, verschiedene Kostenvoranschläge , Fotos etc

Und dann kann immer noch eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.
Andreas Teich


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  •  reinki0013
1.12.2014  (#3)
Alles klar - leider haben wir zum Zeitpunkt des Hauses keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Wir haben am Freitag mal ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt - um generell zu erfahren ob wir da Chancen haben.
Meiner Meinung nach durchaus - denn arglistig verschwiegen.

Wir holen uns bis Freitag noch Angebote ein bezüglich der neuen Brunnenbohrung, Kernbohrung ins Haus etc.
Und dann reden wir mit dem Rechtsanwalt wie wir am besten vorgehen sollen.

Und danach werden wir erst die Verkäuferin kontaktieren - wir wollen da jetzt keine Fehler begehen - daher mal die Nachfrage beim Rechtsanwalt.

LG Reinki

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  •  bautech
  •   Gold-Award
1.12.2014  (#4)
Wegen BrunnenbohrungKontaktier mal die Firma Urban...

www.urban.co.at

Die haben meinen Brunnen auch gebohrt, eindeutig preislich in Ordnung und kompetent!

ng

bautech

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.12.2014  (#5)
gibts beim kaufvertrag nicht eine bestimmung, welche ausagt, dass ihr das objekt besichtigt habt und über den zustand dessen und des gesame inventars bescheid wisst?
welche auch mit unterzeichnung des kaufvertrages mitunterschrieben habt? mMn schon.

bin gespannt was euer RA sagt und wie hoch eure reellen chancen sind bei dem Rechtsstreit.
uund vor allm wie hoch die Kosten des Prozesses sein werden ohne RS.

wünsch euch jeden fall alles gute.
halt uns auf dem laufenden

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  •  AnTeMa
1.12.2014  (#6)
Rechtsauskunft - Hallo
Normalerweise gibt es wohl einen Passus "gekauft wie gesehen" etc.
Wenn aber ein bekannter Mangel trotz Nachfrage verschwiegen wird und Mangelfreiheit bestätigt wird, sieht es meiner Kenntnis nach anders aus.

Evt noch bei Konsument oder Arbeiterkammer nachfragen.
Evt auch Immobilienfirmen befragen.

Teile doch mit was dein RA gesagt hat- ist er denn auf Baurecht spezialisiert ?

Andreas Teich

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Hallo AnTeMa, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  reinki0013
1.12.2014  (#7)

zitat..
AnTeMa schrieb: Normalerweise gibt es wohl einen Passus "gekauft wie gesehen" etc.
Wenn aber ein bekannter Mangel trotz Nachfrage verschwiegen wird und Mangelfreiheit bestätigt wird, sieht es meiner Kenntnis nach anders aus.


genau das trifft in unserem Fall zu - normalerweise gekauft wie besichtigt - aber in diesem falle ist das ein schwerer Mangel - und da gibt es durchaus Möglichkeiten.
Konsumentenschutz kann mir da nicht weiterhelfen, da ich Privat gekauft habe und nicht über einen Makler etc.

LG

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  •  Richard3007
1.12.2014  (#8)
Noch dazu ein versteckter Mangel, da ja erst jetzt die Heizperiode beginnt.

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  •  reinki0013
2.12.2014  (#9)
hab mal bei "www.standard.at" unter Immobilienrecht eine Anfrage gemacht und folgende Antwort erhalten

zitat..
grundsätzlich kommt es bei Fragen der Gewährleistung darauf auf, was im Kaufvertrag über die Liegenschaft geregelt ist. Ist eine einwandfrei funktionierende Heizung ausdrücklich vertraglich vereinbart worden oder gehört eine solche zu den gewöhnlich bedungenen Eigenschaften eines Hauses. In diesen beiden Fällen würde Ihnen der Verkäufer für eine einwandfrei funktionierende Heizung haften und müsste er im Rahmen der Gewährleistung eine solche herstellen oder entsprechend den Kaufpreis mindern.
Hat der Verkäufer auf Ihre explizite Frage, ob die Heizung funktioniert, angegeben, dass dies so sei, dann kann man davon ausgehen, dass er für diese Eigenschaft Gewähr zu leisten hat.
Betreffend dem von Ihnen angesprochenen Thema der bewussten Täuschung, stellt sich wiederum die Frage, ob auf die nicht einwandfrei funktionierende Heizung im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärungspflicht hätte hingewiesen werden müssen. Es gibt hierfür keine gesetzliche Regelung und somit ist diese Frage nach den Gesetzen des redlichen Verkehrs zu beurteilen. Hier spielen Elemente wie Alter des Hauses und der Heizungsanlage, Kaufpreis eine Rolle.
Sofern Sie noch nicht mit dem Verkäufer über diesen Punkt gesprochen haben, würde ich ihn einmal damit konfrontieren. Sollte es zu keiner Lösung kommen, bliebe Ihnen nur der Weg zu Gericht. Wie Ihre Erfolgsaussichten sind, kann nur durch eine genaue Prüfung des Falles ermittelt werden.



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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
2.12.2014  (#10)
Also wenn der Installateur schon sagt, dass das Problem immer schon da war und er deswegen schon mehrmals kommen musste, dann hat das die Verkäuferin meiner Meinung nach eindeutig verschwiegen, wenn sie sagt, die Heizung läuft perfekt.
Der Heizungsbauer wird doch sicher auch Aufzeichnungen haben, wie oft er zur Hilfe geholt wurde. Würde mir diese besorgen und die Verkäuferin damit konfrontieren. Zumindest ein nachträglicher Preisnachlass müsste schon drinnen sein.

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  •  reinki0013
2.12.2014  (#11)
Sie hat leider nie jemanden kommen lassen...außer ein paar Nachbarn - das is das Problem

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
2.12.2014  (#12)
Gibts nicht irgendein "Fehlerprotokoll" das man von der WP WP [Wärmepumpe] auslesen kann?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.12.2014  (#13)
Mhm, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich würd mir da keine allzu große Hoffnungen machen.

Nachdem da anscheinend vorm Kauf nicht alles richtig überprüft wurde (Gibts Planungsunterlagen mit Berechnungen für die Heizung, Bodengutachten?)...es is eigentlich noch schlimmer, der Hausherr hat das ja (falls ich das richtig verstanden habe, selbst gebaut)...relativ wenig Handhabe...

Im Endeffekt wirds auf einen langwierigen Rechtsstreit rauslaufen, bei dem´s darum geht zu beweisen, dass du getäuscht wurde bzw. der Kaufvertrag nicht eingehalten wurde...
Und das wird schwierig...die Heizung funktioniert ja, aber anscheinend nicht optimal...
Die Familie hat vorher 6 Jahre damit gelebt und ist auch ned erfroren...

Da du keine Rechtschutzversicherung dafür hast, werden die Gerichtskosten grad bei diesem nicht eindeutigen Fall explodieren.

Ich würde, wie schon von den anderen vorgeschlagen, mal mit der Heizungsfirma (die hoffentlich fähig ist, wenn nicht, andere suchen), die Einstellungen tunen.

Falls das nicht möglich ist, würde ich in eine andere Wärmequelle investieren....muß ja ned gleich eine Tiefenbohrung sein...

Nachdem du die WP WP [Wärmepumpe] ja sschon hast, würde ich abklären, ob du da nicht z.b. eine Sole Leitung dranhängen kannst.

Die kostet vielleicht 2-3000 € (inkl. Baggerarbeiten).

Bezüglich Brunnenbauen im Weinviertel kann ich ein Liedchen singen.
Das Weinviertel ist dafür ned sonderlich gut geeignet.

Die Brunnenbauer und Wünschelroutengeher erzählen durchgängig Bullsh.t.
Die sagen alle, dass das kein Problem ist und sie das schon 100000 mal gemacht haben, lassen sich aber auf keine Wassergarantie (und Menge) ein emoji

Nur weil in der Nähe ein Bach/Fluß oder der Grundwasserspiegel hoch ist, ist noch keine Garantie, dass man einen brauchbaren Brunnen bekommt.

Am besten ist es, wenn du beim Land Niederösterreich in der Abteilung für Hydrologie und Geoinformation an, die können dir noch am ehesten Sagen, ob du auf Wassermengen stoßt, die deine Anforderungen erfüllen.

Auf jeden Fall noch viel Glück weiterhin, ich hab auch ein trockenes 25 Meter Bohrloch im Garten emoji

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  •  reinki0013
3.12.2014  (#14)
@gdfde:

danke für deine wortspende :)

also teilweise gebe ich dir vollkommen recht - der Punkt ist, dass die Verkäuferin sagen wird, bei ihr hat die Heizung funktioniert und sie waren 6 jahre ohne probleme drinnen.

alles in allem glaube ich mittlerweile auch, dass das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird, der imens geld verschlingen wird - und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich vermutlich auch die Finger davon lassen.

Ich werde auf jedenfall mit ihr sprechen - aber ich habe 0 Hoffnung das Sie sich einsichtig zeigt und uns finanziell Entschädigen wird.

Zum Thema "Neuanschaffung" - einen Wasser-Brunnen will ich eigentlich nicht mehr machen - dachte immer an eine Tiefenbohrung...
Was meinst du eigentlich genau mit Sole?! Flächenkollektoren?! Dafür habe ich leider nicht den Platz bzw. liegen schon welche drinnen für das Warmwasser.

LG

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.12.2014  (#15)

zitat..
reinki0013 schrieb: mit Sole


Tiefenbohrung!!!!!! Erdwärmesonden!

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  •  bobthebuilder
3.12.2014  (#16)
aber aufpassen,... so einfach ists dann auch dort anscheinend nicht

http://www.energiesparhaus.at/forum/36886

wie man im aktuellen Fred sieht :)

ohren steif halten
lg

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  •  reinki0013
3.12.2014  (#17)
am besten auf altbewährtes Öl umsteigen :) is momentan die günstigste Energiequelle :D

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  •  reinki0013
4.12.2014  (#18)
also heute werden wir erfahren, wenn wir eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, unser Problem übernehmen würde. Mache mir da eigentlich eh net all zuviel große Hoffnungen.

Nachdem ich jetzt sehr viel gelesen habe über dieses Thema, wird es wahrscheinlich schon eine Möglichkeit geben, aber ich vermute mal, die Finger davon zu lassen, da so ein Rechtsstreit sehr viel Geld auffressen wird.

wir sind ja ohnehin morgen beim Anwalt - da wird man dann sehen was dieser dazu meint. nach diesem Gespräch werden wir auch die Verkäuferin kontaktieren und mal auf die Reaktion warten...
Ich nehme nicht an, dass sie das einfach so zur Kenntnis nehmen wird und behaupten, bei ihr habe immer alles einwandfrei funktioniert. Und freiwillig wird sie sich sicher nicht bei den Kosten beteiligen - mittlerweile wäre ich schon froh, wenn sie zumindest einen Teil des Umbaus/Neuanschaffung zahlen würde. Aber das halte ich persönlich für mehr als Fragwürdig.
Und nach der "Androhung" eines Rechtsstreits wird sie vermutlich auch nicht "weich" werden und nachgeben.

alles in allem eine verdammt verkackte (tschuldigung für die Ausdrucksweise) situation.

LG

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  •  AnTeMa
4.12.2014  (#19)
Verschwiegener Mangel - Ich würde das nicht gleich so pessimistisch sehen.
Die Antwort vom 'Standard' war doch ganz positiv.

Der eine Punkt wäre ja wie grundsätzlich wie die Rechtslage bei verschwiegenen Mängeln ist.

Die andere Frage wäre dann welchen Beweis du dafür antreten kannst,

Die mangelnde Leistung der WP WP [Wärmepumpe] nachweisen dürfte wohl relativ einfach sein
Dann müßtest du mögl nachweisen, daß du die Verkäuferin nach Mängeln befragt hast und sie dir Mängelfreiheit zugesichert hat.

Dann müßte mögl. nachgewiesen werden, daß sie über diese Mängel Bescheid wußte.

Oder ob die Rechtslage so ist, daß sie von sich aus auf Mängel hinweisen müßte.

Das sind dann die Beweisfragen, wo es wohl eher Schwierigkeiten geben könnte.
Wenn keine Zeugen dabei waren könnte die natürlich alles behaupten-
Glatte Lügen gar nicht ausgeschlossen!

Dabei ist's die Frage, wem der Richter Glauben schenkt.

Das hängt dann sicher auch vom Kaufpreis und allgemeinen Eindruck des Gebäudes ab.

Wenn der extrem günstig war und das Haus eher nach Totalsanierung schreit, wirds schwierig werden zu behaupten man hätte eine super funktionierende Heizung erwartet.

Da die Lage bei dir wohl anders war ist eine funktionierende Heizung eher der zu erwartende Normalfall.

Vielleicht aber auch erst einmal die Verkäuferin fragen ( mit Zeugen) was sie bisher gemacht hat, wenn die Heizung nicht funktionierte und was du in der Situation unternehmen kannst.😏

Dann siehst du ja schon mal ob sie Schwierigkeiten zugibt...

Es gibt durchaus genügend Rechtsfälle, die bei entsprechender Rechtslage und Vorbereitung günstig ausgehen.

Also nicht gleich abschrecken lassen.

Von deiner evt Rechtschutzversicherung schriftlich bestätigen lassen, daß sie den Fall übernehmen würden oder bei KONSUMENT nachfragen wie es generell mit Kostenübernahme aussieht
und natürlich die Versicherungsangebote vergleichen.

Berichte doch was dein Rechtsanwalt zu dem Fall sagt

Andreas Teich



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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#20)

zitat..
reinki0013 schrieb: also heute werden wir erfahren, wenn wir eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen


kann ich mir nicht vorstellen, denn der Schadesfall muss eigentlich bei aufrechter RS entstanden sein.
Also nichts mit Schaden und dann erst RS abschließen.
Normalerweise

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#21)

zitat..
reinki0013 schrieb: also heute werden wir erfahren, wenn wir eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, unser Problem übernehmen würde. Mache mir da eigentlich eh net all zuviel große Hoffnungen.


Das kannst dir abschminken.
Is das gleiche, wennst dein Auto schrottest und danach eine Vollkasko abschließt emoji
Generell ist bei den RS Versicherungen zu beachten, dass Hausbausachen drinnen sind...die sind normalerweise nicht dabei.

zitat..
AnTeMa schrieb: Berichte doch was dein Rechtsanwalt zu dem Fall sagt


Najo, was wird der sagen?
Ich tipp mal auf: "Klar bist du im Recht und wir verklagen die Verkäuferin"...der lebt schließlich davon und je länger ein Rechtsstreit dauert, umso besser für ihn...

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