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Verrechnen von Beladezeiten

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  •  kech
2.9. - 11.9.2011
9 Antworten 9
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Einige Professionisten sind anscheinend sehr kreativ im Finden neuer Einnahmequellen. Neuerdings wird immer häufiger bereits die Anreise als Arbeitszeit verrechnet, wenn auf eine Fahrtpauschale verzichtet wird. Das scheint sogar legal zu sein.
Wer von den Forumbesuchern hat aber schon erlebt, dass das Be- und Entladen des Firmenautos als Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt wird?
Für mich ist das Abzocke, denn die Anlieferung von Material oder Werkzeug ist ja als Teil der Arbeitsleistung schon in der Arbeitszeit enthalten. Der Preis für eine Arbeitsstunde ist ohnehin schon stolz. Die Firmenwägen sind auch meist voll eingerichtet und werden sicherlich nicht vor dem nächsten Auftrag ausgeräumt.
mfg kech

  •  Divo
  •   Bronze-Award
3.9.2011  (#1)
..ehrlich gesagt haben wir das in unserer alten Firma auch so gehandhabt und ich fands ganz normal. Die Monteure mussten die Auftragszeiten stempeln, damit man für die Abrechnung die genauen Zeiten hatte. Und dazu gehört nunmal auch das Aufladen der Materialien bevor man auf die Baustelle fährt. Abladen gabs bei uns aber nicht - normalerweise sollte ja alles verbaut werden, was aufgeladen wurde. (muss dazu sagen, das war in einer Glaserei und dabei gings um Gläser, Profile u. Beschläge, also hat das Aufladen nicht so lange gedauert) nichts desto trotz, diese Arbeiten waren ja spezifisch für den jeweiligen Auftrag und wurden deswegen auch verrechnet.

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  •  kech
3.9.2011  (#2)
Ich möchte hier klarstellen, dass es sich nicht um Bauarbeiten handelt, sondern um schlichte Reparaturen. Anzuliefern sind dabei nur Ersatzteile, das Werkzeug sollte doch wohl dauerhaft im Kastenwagen eines Installateurs oder Elektrikers verstaut sein und nicht für jeden Auftrag ein- und ausgeladen werden. Als Auftraggeber bestätige ich die in meiner Anwesenheit erbrachte Arbeitszeit und die Fahrtkosten. Darüber habe ich auch Kontrolle. Alles, was darüber hinausgeht, muss im Vorfeld vereinbart sein. Wenn beispielsweise in einem Baumarkt der Verkäufer die verlangte Ware erst aus dem Depot holen muss, ist das schließlich auch kostenlos. Für solche Praktiken fehlt mir daher jegliches Verständnis.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.9.2011  (#3)
vorher fragen spart nacher geld+ärgerdie gesetzliche grundlage ist das simple abgb - vertragsrecht: werkunternahemer bietet an und der kunde nimmt an oder lehnt ab.
wer zu dämlichen fahrtkosten-verrechnungsmodalitäten "ja" sagt, ist selber schuld.

kostenlosen kostenvoranschlag einholen + agb widersprechen => simple as can be.
wenn die firma das nicht im kv angeführt hat, wird's ned bezahlt - auch nicht schwer.

http://www.akstmk.at/bilder/d152/Installateure_2011.pdf

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  •  kech
4.9.2011  (#4)
entbehrliche Belehrungen - Hallo creator!
Dein Posting hat mich einigermaßen irritiert, deine Wortwahl aber auch.
Bei einer dringenden Reparatur ist keine Zeit für einen Kostenvoranschlag. Ich gehe davon aus, dass auch du in diesem Fall auf dem Lieferschein/Arbeitsbestätigung nur unterschreibst, was wirklich erbracht wurde. Wer tut das nicht?
Ich kritisiere mit den Beladezeiten schwarze Schafe der Branche, die es halt probieren. Den Ärger hat in jedem Fall der Kunde, der zu solchen "dämlichen" Verrechnungsmodalitäten nicht "ja" gesagt hat.
mfg kech


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  •  johro
  •   Gold-Award
5.9.2011  (#5)
Hallo - ein kleiner Tip aus Erfahrung, bitte keine Lieferscheine unterschreiben. weil wenn die Baufirma dann später ihre Rechnungen nicht bezahlt, wird es für einem selbst sehr unangenehm,

lg
johannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.9.2011  (#6)
erst war's "schlichte", jetzt auf einmal "dringende" - reparatur. ich gehe davon aus, dass man bei einer schlichten reparatur zeit genug hat, angebote zu prüfen... agb durchstreichen braucht auch keine ewigkeit... und selbst wenn man schon unterschreibt, kann man das unter vorbehalt tun - dauert auch nicht viel länger. zeitdruck ist damit kein argument... und ob ich's jetzt "dämlich" oder "kundenunfreundlich" nenne, mag vielleicht haarspalter und euphemismus-fans interessieren - mich aber nicht. meine sprache ist ggf. derb, aber verständlich.

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  •  kech
7.9.2011  (#7)
genau lesen - Ob "schlicht" oder "dringend" ist in diesem Fall belanglos. Ich wollte durch mein Posting vom Forum lediglich erfahren, ob auch bei anderen versucht wurde, Beladezeiten zu verrechnen. That`s it! Dass nicht gezahlt wurde, kannst du voraussetzen. Dass ich die AGB´s lese, ebenfalls.
Bzgl. deiner Wortwahl: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Für mich ist die Sache damit abgeschlossen.
Mfg kech

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  •  alfa2
8.9.2011  (#8)
@johro - ich kann dir grad nicht folgen, warum die Lieferscheine nicht unterschrieben werden sollen?
vg
alfa2

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  •  Mi/Li
11.9.2011  (#9)
Gleiches Problem - Wir haben das gleiche Problem. Lassen uns von einer Baufirma den Keller bauen. Die Fahrten werden automatisch als Arbeitszeit mit ca. € 60.-/Std. verrechnet, obwohl dies vorher nicht ausgemacht wurde und auch nicht in der AB steht. Auch das Be- und Entladen wird geanuso verrechnet und beträgt täglich mindestens 1,5 Std. Dann kommt es noch vor dass der Arbeiter sagt er muss noch dies oder das oder ein Werkzeug holen und verrechnet wieder 1 Std. für die Fahrt... Weiss auch nicht wie wir vorgehen sollen. Die Arbeiter machen Druck und wollen ihre Arbeitsstunden bestätigt haben. Wir haben aber noch nix unterschrieben....

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