« Baurecht  |

Verpflichtung Gemeinde Straße zu bauen [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Kane
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.11. - 11.11.2016
6 Antworten 6
6
Hallo,

folgende Situation: Unser Grundstück liegt in einem Neubaugebiet, das durch eine einzelne neu angelegte Gemeindestraße erschlossen wird - Grundstücke sind auf beiden Seiten der neuen Straße. Bisher ist die Straße ein unbefestigter Schotterweg. Für etwa 65% der Bauplatzgrenzen, die an diese Straße angrenzen, ist bereits die volle Aufschließungsabgabe vorgeschrieben worden. Die restlichen Grundstücke sind entweder als Anlageobjekt gekauft worden (und werden in naher Zukunft nicht bebaut) oder waren bis vor kurzem mit einer Bausperre belegt und sind gerade erst in den Verkauf gelangt. Laut Aussage der Gemeinde wollen sie erst dann eine befestigte Straße bauen, wenn ein großer Teil der Grundstücke eine Einfriedung errichtet hat.

Verstehe ich nun §38, Abs. 8 NÖ Bauordnung richtig, dass die Gemeinde eigentlich schon jetzt verpflichtet wäre die Straße zu befestigen?

Noch eine Detailfrage, die es vielleicht kompliziert macht: Die Straße ist als U angeordnet und mündet an zwei Stellen in eine bestehende Straße. Rechne ich dann zum entferntesten Bauplatz von beiden Seiten getrennt oder die Gesamtlänge des Us? Wenn ein Ast des Us stärker bebaut ist, muss dieser dann zuerst angelegt werden?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.11.2016  (#1)

zitat..
Kane schrieb: Verstehe ich nun §38, Abs. 8 NÖ Bauordnung richtig, dass die Gemeinde eigentlich schon jetzt verpflichtet wäre die Straße zu befestigen?

Ja, das hast du schon richtig interpretiert!
Allerdings: diese Bestimmung ist insofern zahnlos, da du keine rechtliche Möglichkeit hast, es zu erzwingen.
Somit scheint mir der "politische" Weg zielführender: Sprich dich mit allen ab, die bereits Aufschließung bezahlt haben, setzt einen 5 Zeiler auf, den alle unterschreiben und lasst unmissverständlich durchklingen, dass ja auch wieder Wahlen kommen......

Nur zur Vollständigkeit: auf die Einfriedungen zu warten, hat keinerlei rechtlich Grundlage!

1
  •  Kane
11.11.2016  (#2)
Danke Karl. Wieder mal sehr hilfreich :)

Ja, wir wollten genau den Weg verfolgen, den du vorschlägst. Aber mit einer klaren rechtlichen Regelung im Rucksack ist das doch nochmal einfacher. Oft habe ich bei unserer Gemeinde das Gefühl, manche rechtlichen Regelungen sind ihnen nicht so genau bekannt. Wenn man sie klar darauf hinweist, nehmen sie es aber durchaus ernst.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#3)
Rechtlich ist es eigentlich klar und du kannst ihnen schon den § 38 unter die NAse halten. Und da steht auch "die Gemeinde MUSS...". Aber leider sieht hier das Gesetz keine praktikable Möglichkeit vor, dass du das rechtlich auch wirklich erzwingen kannst.

1


  •  rk515
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: dass ja auch wieder Wahlen kommen......


geh bitteeeee..... ich bin selber in der gemeinde tätig, aber von sowas lass ma uns ned beeindrucken. muss ja ned immer mit dem daumen oben drauf. sowas bringt nix. reden hilft mehr als "androhen"

1
  •  Fevi
11.11.2016  (#5)
Wir haben leider das selbe Problem... noch dazu ist die provisorische Straße ca einen halben bis dreiviertel Meter unter dem fertigen Niveau... somit ist es auch schwieriger, eine Einfriedung zu machen, weil jetzt steh ich mit dem Auto vor dem Haus und geh noch immer meine Palettenstiegen rauf... wie soll ich dann stehen, wenn mein Vorgarten, mein Autoparkplatz und mein Zaun soviel höher sind... wenn, dann will ich alles auf einmal fertig machen und nicht den Parkplatz als Rampe bauen müssen und und und...
unser Nachbar hat alles fertig gemacht, hat jetzt natürlich den Höhenunterschied und steht jetzt mit den Autos vor unserem Haus - na das bringts...

Nachfragen und Beschwerden bei der Gemeinde haben nur bewirkt, dass wir statt der furchtbaren staubigen Schotterstraße einen anderen Belag drauf bekommen haben (Bruchasphalt?), der weniger staubt...

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.11.2016  (#6)

zitat..
rk515 schrieb: reden hilft mehr als "androhen"

DAvon geh ich aus, dass vorher geredet wird! Meine Tipps sind IMMER für den FAll, dass man mitn Reden nicht zusammengekommen ist und daher auf der formalen Ebene weiter machen muss.

zitat..
rk515 schrieb: geh bitteeeee..... ich bin selber in der gemeinde tätig, aber von sowas lass ma uns ned beeindrucken.

Dann ist das sehr löblich - aber bei weitem nicht überall so. Ich hab jahrzehntelange Praxis im Umgang mit Gemeinden in BAuverfahren. Da haben Bürgermeister am laufenden Band Baubewilligungen mit all möglichen und unmöglichen Aktionen/Ausreden/Tricks usw. bewusst blockiert/verzögert/verweigert, weil 2 Handvoll Nachbarn/Ortsbewohner gegen das Projekt waren. Da haben die Bürgermeister das 100%ige Recht des Bauwerbers auf Erteilung einer Baubewilligung nur deshalb geopfert, weil es politisch vorteilhafter war, 10 Leuten/Familien entgegenzukommen und nur einen zu verärgern als umgekehrt. Das hab ich hautnah erlebt, was nicht heißen soll, dass es überall so ist.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Flächenangaben im Grundbuch