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Verkauf unter Teilungsplan [W]

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
1.2. - 2.2.2023
4 Antworten | 2 Autoren 4
4
Beim Verkauf einer Parzelle, soll die Fahne des angrenzenden Grundstücks verlegt werden. Nun hat der RA bei Kaufvertrag zu wenig Erfahrung. Dzt grenzt im Süden eine Fahne mit 3,5 M Breite an, und soll in den Norden verlegt werden. Auf dem Grundstück ist noch ein Altbestand, das nur 3 Meter Abstand im Norden hat. Daher muß lt dem Magistrat zuerst der Abriss erfolgen, dann kann die Fahne verlegt werden. Das heißt aber der Erwerber muß vor Änderung des Grundstücks den Abriss machen.
Wie sollen nun der genaue Ablauf sein? Verkäufer beantragt Abriss, und dann...

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.2.2023  (#1)

zitat..
mycastle schrieb: Beim Verkauf einer Parzelle, soll die Fahne des angrenzenden Grundstücks verlegt werden

Versteh schon den 1. Satz nicht, was das Verkaufsgrundstück mit der Fahne am Nachbargrundstück zu tun hat.
Der restlich Text macht's nicht klarer.
Bitte Plan oder Skizze reinstellen!


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
1.2.2023  (#2)

2023/20230201988387.png

linker Bildrand = Süden mit bestehneder Fahne
2023/20230201988387.png hier Norden,
Verlegung der Fahne nach Norden = zur orangen Linie
szt. ist der Abstand des Abbruchhauses 3 Meter, die Fahne soll wieder 3,5 Meter haben.
D. h. Verkauf unter Teilungsplan,
dann Abriss vom Erwerber, dann erst Verlegung der Fahne.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.2.2023  (#3)
Wer will die Fahne nach Norden verlegt haben?
Der bisherige Eigentümer (Verkäufer)?
Der künftige Eigentümer (Käufer)?
Und was ist der Grund dafür?
Will man mit oder ohne Abbruchgebäude verkaufen/kaufen? D.h. macht der Verkäufer noch vor dem Verkauf den Abbruch oder wird mit Gebäude verkauft und der neue Eigentümer macht dann den Abbruch??

Wie auch immer: den Teilungsplan mit Verlegung der Fahne wirst nicht bewilligt bekommen (und somit nicht ins Grundbuch), solange das Gebäude steht. Man kann zwar einen Teilungsplan machen und darauf einen Kaufvertrag aufbauen. Dieses Konstrukt ist aber nicht verbücherungsfähig, solange der Teilungsplan nicht bewilligt und verbücherungsfähig ist.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
2.2.2023  (#4)

2023/20230202588049.png Beide wollen die Fahne verlegen, bessers Zusammenleben, weil die Fahne im Norden weniger stört.
Wenn der Verkäufer den Abriss zahlt, erhöht dies alle Nebenkosten, von Steuern bis Notar, Makler, Da die Verlegung der Fahne bei Bestand des Altgebäudes nicht bewilligt wird, soll eben unter Teilungsplan verkauft werden.
Wenn der Bestand verkauft wird, und dann der Abriss erfolgt, und dann die Verlegung der Fahne erfolgt, fällt nochmals Grunderwerbsteuer an.
Deshalb der Lösungsvorschlag meines Geometers Verkauf unter Teilungsplan, und jetzt schwitzt der RA des Käufers, ist jung und hat das offenbar noch nie gemacht.
Die Verbücherung ist ja nicht sofort nötig, könnte man nicht mit einer Rangordnung absichern?
Wie kann jedoch rechtlich der Käufer unter Teilungsplan, den Abriss tätigen?

linker Bildrand = Süden mit bestehneder Fahne
2023/20230202588049.png hier Norden,
Verlegung der Fahne nach Norden = zur orangen Linie
szt. ist der Abstand des Abbruchhauses 3 Meter, die Fahne soll wieder 3,5 Meter haben.
D. h. Verkauf unter Teilungsplan,
dann Abriss vom Erwerber, dann erst Verlegung der Fahne.

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