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vereinfachtes Bauverfahren [NÖ]

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  •  foesan
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
16.1. - 19.1.2015
16 Antworten 16
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Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich bin hier schon länger stiller "Mitleser" und habe schon viele nützliche Informationen aus diversen Beiträgen mitgenommen.

Nun ist es soweit, dass ich eine Frage habe, die mir bisher niemand schlüssig beantworten konnte.

Zur Info: Wir planen ein EFH in NÖ zu bauen. Der Plan wurde bei der Gemeinde eingereicht und hat wohl auch der Vorprüfung durch die Gemeinde standgehalten. Nun wurde ein Schreiben an alle Nachbarn versendet (inkl. auch an uns) in welchem diese über unser geplantes Bauvorhaben informiert werden und auf eine 14tägige Einspruchsfrist ab Zustellung des Schreibens hingewiesen wurden. So weit so gut. Was mir allerdings nicht klar ist, ist wie der Passus "ab Zustellung" zu verstehen ist. Wir haben das Schreiben als "normalen Brief" erhalten und nicht als RSB. Ich habe leider keine Info, ob die Nachbarn einen RSB erhalten haben, sollte dies nicht der Fall sein, stellt sich mir die Frage wie denn die Zustellung überprüft werden soll. Es geht mir konkret darum was passiert, wenn sich in diesen zwei Wochen kein Nachbar meldet, die Gemeinde den Bescheid erlässt und sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Nachbar gar nicht informiert war (weil in diesen zwei Wochen zB in Urlaub)und daher auch keine Möglichkeit hatte einen Einspruch einzulegen?

Wir möchten keinesfalls die Nachbarn vor Baubeginn schon verärgern, weil Ihnen die Möglichkeit verwehrt wurde zu unseren Plänen Stellung zu nehmen. Zur weiteren Info natürlich halten wir uns mit unserem Bauvorhaben an die Bauordnung und mir ist auch klar, dass die Nachbarn, wenn dies der Fall ist nur ein sehr sehr eingeschränktes Einspruchsrecht haben.

Danke für eure Hilfe!

  •  Richard3007
16.1.2015  (#1)
Die Gemeinde sendet an alle Nachbarn mittels RSB aus, und veröffentlicht das auch noch online auf der Amtstafel sowie auch im Gemeindeamt selbst.

Wenn jemand den Brief nicht erhalten hat, ist er einfach nicht zur Post oder der Postler hat es verschlampt.
Aber sei dir Sicher, die Nachbarn wissen es alle, wenn nur 1 RSB raus geht. Zumindest ist in unserem Ort so emoji.

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  •  foesan
16.1.2015  (#2)
Danke! Habe auch eigentlich vermutet, dass das Schreiben per RSB rausgeschickt wird, war nur verunsichert, weil wir keinen RSB erhalten haben.

Heißt aber auch aus den zwei Wochen wird voraussichtlich ein längerer Zeitraum werden, weil diese erst abläuft zwei Wochen nachdem der letzte Nachbar sein Briefchen von der Post abgeholt hat, richtig?

Es handelt sich um eine relativ neue Siedlung, keine Ahnung wie gut der Kontakt zwischen den Nachbar ist. Wir haben bisher zum Glück von allen einen guten Eindruck!

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  •  Arling
16.1.2015  (#3)
Also bei uns wurden alle Briefe der Gemeinde per RSB versendet, die an die Nachbarn und die an uns adressierten. Aus meiner Sicht: sobald die Gemeinde den Bescheid erlässt, ist diese in der alleinigen Verantwortung, falls was nicht gesetzeskonform gelaufen ist. Ergo für euch bedeutet dass dann grünes Licht für die Bagger!

Gleich vorweg, will euch jetzt nicht verängstigen und bei euch geht sicher alles glatt, aber wir hatten uns auch an die Bauordnung gehalten und trotzdem haben wir seit einem 3/4 Jahr keine Baugenehmigung, da ein Einspruch eines Nachbarn läuft. Aber das ist definitiv eine Ausnahme!!

Wünsch euch alles Gute und viel Kraft und Spaß beim Lebensprojekt emoji

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  •  foesan
16.1.2015  (#4)
Von solchen "Ausnahmen" habe ich leider schon sehr oft gelesen. Ich hoffe auch in unserem Fall geht alles glatt.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Nachbarn so begeistert von unserem Bauvorhaben sein werden. Wir planen ein relativ modernes Haus mit Flachdach, was das erste seiner Art in der Gemeinde sein wird. Ich hoffe die Nachbarn stören sich nicht daran. Außerdem kommt an die eine Grundstücksgrenze (Südseite des Nachbarn)ein relativ großes Nebengebäude ( 100m2).

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#5)
Die "Zustellung" ist entweder der Tag der Entgegennahme des RSB-Briefes oder (wenn der Empfänger nicht da war und der Zusteller eine Benachrichtigung hinterlassen hat) der erste Tag der Abholmöglichkeit des Briefes.

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  •  foesan
16.1.2015  (#6)

zitat..
sir_rws schrieb: Die "Zustellung" ist entweder der Tag der Entgegennahme des RSB-Briefes oder (wenn der Empfänger nicht da war und der Zusteller eine Benachrichtigung hinterlassen hat) der erste Tag der Abholmöglichkeit des Briefes.


Danke! Ist der erste Tag der Abholmöglichkeit, der erste Tag an dem der Empfänger Zeit findet auf die Post zu gehen oder der erste Tag an dem eine Abholung bei der Post theoretisch möglich wäre? Sorry will nicht kleinlich wirken um ein paar Tage auf oder ab gehts mir auch gar nicht, würde mich nur intessieren emoji

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  •  ernsthappel
16.1.2015  (#7)
zustelldatum..in wien hatten wir das problem, dass der rsb an die "ehemaligen" adressen der neuen nachbarn verschickt wurden - d.h. in 2 fällen konnte der rsb nicht zugestellt werden und somit begann das ganze prozedere von vorne. die nachbarn hätten zugestimmt jedoch in den beiden fällen waren sie nicht informiert, da der rsb wieder an die baupolizei zurückging, da an die falsche adresse verschickt.

ich hatte das dann auch bei der bauverhandlung bei der baupolizei angemerkt und die hatten das dann mit einem lächeln, "das wissen wir eh...kommt öfter vor", abgetan.

in eurer verständigung über den termin, der im rsb verschickt wird, sind auch die namen aller betroffenen inkl. evtl. falscher adressen angegeben. ich würde bei den nachbarn nachfragen, ob sie den rsb auch erhalten haben, ansonsten bei der baubehörde urgieren...sonst dauert das wiederemoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#8)

zitat..
foesan schrieb: Wir planen ein relativ modernes Haus mit Flachdach, was das erste seiner Art in der Gemeinde sein wird


das kann den nachbarn egal sein.
wenn ihr innerhalb der bauordnung seit (und das seit ihr, da ihr ja ne genehmigung habt) kann sich der nacbar grün und blau ärgern, dass da ein modernes haus, welches allen regeln der bauordnung entspricht jetzt steht.



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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
16.1.2015  (#9)
Bei uns war es vor 2 Jahren so, das wir mit dem durch die Gemeinde genehmigten Einreichplan (Stempel drauf) die Nachbarn abgeklappert sind und diese um ihren "Segen" für unser Bauvorhaben gebeten haben. Dazu reichte es, bei diesem Einreichplan am Lageplan (rechts oben) die Nachbarn mit dem Vermerk "Bin einverstanden" und dem Datum unterschreiben zu lassen. Ist auch eine Möglichkeit, die Nachbarn schon mal vorab kennen zu lernen und hat uns einen Vormittag und Kopfweh am Nachmittag ("Hallo Herr Nachbar, na da müss ma gleich drauf anstoßen") gekostet. So ists halt bei uns am Land....
Ich weiß jetzt nicht, wie es formell richtig ist (glaube mit eingeschriebenem Brief), aber bei uns ist das gängige Praxis und ist auch unter "vereinfachtes Bauverfahren" bekannt. Erst wenn sich ein Nachbar weigert zu unterschreiben wird ihm eingeschriebenem Brief zugestellt, wo er dann 14 Tage Zeit hat, Einspruch zu erheben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.1.2015  (#10)

zitat..
rainer1977 schrieb: Bei uns war es vor 2 Jahren so, das wir mit dem durch die Gemeinde genehmigten Einreichplan (Stempel drauf) die Nachbarn abgeklappert sind und diese um ihren "Segen" für unser Bauvorhaben gebeten haben.

Na so war es sicher nicht. Wenn von der Gemeinde einmal eine "Genehmigung" da ist, dann brauchst keine Nachbarn und auch sonst niemanden mehr abzuklappern. Macht keinen Sinn. Nachbarrechte können nur VOR der Genehmigung gewahrt werden. Oder was meinst mit "genehmigten Einreichplan"??

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
18.1.2015  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Nachbarrechte können nur VOR der Genehmigung gewahrt werden. Oder was meinst mit "genehmigten Einreichplan"??

ja natürlich, hast du Recht. Ich hab das verdreht.....

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
18.1.2015  (#12)
Es gilt das auf der Hinterlegungsverständigung angegebene Datum der möglichen Abholung. Ist öfters ein Problem wenn der Empfänger verreist war und er keine Abwesenheitsmeldung beim Gericht bzw. der Post deponiert hat.

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  •  foesan
18.1.2015  (#13)

zitat..
sir_rws schrieb: Es gilt das auf der Hinterlegungsverständigung angegebene Datum der möglichen Abholung. Ist öfters ein Problem wenn der Empfänger verreist war und er keine Abwesenheitsmeldung beim Gericht bzw. der Post deponiert hat.


Genau diese Bedenken habe ich auch. Wäre ja ein Wahnsinn, wenn die Nachbarn zwei Wochen auf Urlaub sind und deshalb die Frist versäumen und deshalb kein Einspruchsrecht mehr haben ... kann mir nicht vorstellen, dass es für diese Fälle keine Ausnahmeregelung gibt?!

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#14)
Rein rechtlich nicht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#15)

zitat..
sir_rws schrieb: Rein rechtlich nicht.

JEIN!
Erstens wird die hinterlegte Briefsendung, wenn sie nicht 2 Wochen ab Hinterlegung abgeholt wird, an den Absender (hier also an die Gemeinde) retourniert. D.h. es ist bekannt, dass das jetzt nicht beim Adressaten angekommen ist.
Zweitens sieht z.B. die NÖ Bauordnung vor, dass eine Partei, die ohne ihr Verschulden die Frist versäumt (z.B. weil 3 Wochen auf Urlaubsreise), binnen 2 Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses (also nach Rückkehr und Kenntnis der Hinterlegungsverständigung) noch Einwendungen erheben darf.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#16)
OK, dann sieht hier die Bauordnung etwas anderes vor als die Gerichte. Wusste ich nicht.

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