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Blitzschutzanlagen ist sind grundsätzlich mal zu Warten. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.blitz-ooe.at/assets/uploads/sites/2/2017/03/downloads_Pruefintervalle_fuer_Blitzschutzsysteme.pdf&ved=2ahUKEwjf8PGL8vTjAhULt4sKHY7lDTQQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw0zGI76dg2JnfQlflHXu8m5, https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.aldis.at/fileadmin/user_upload/aldis/blitzschutz/Blitzschutznorm_Teil3_EJ9a_08.pdf&ved=2ahUKEwjf8PGL8vTjAhULt4sKHY7lDTQQFjABegQIARAB&usg=AOvVaw09gavAf1FIqYjVc6x3uWWs Wird dies nicht gemacht, kann sich die Versicherung quer legen. Selbst an der Anlage herumbasteln darf man schon. Nur wenn dies nicht fachgerecht durchgeführt wurde hast im Schadensfall wieder das Versicherungsproblem. In Zeiten wie diesen geht es leider immer mehr um Geld. Und da wird bei allen Seiten geschaut wo gespart werden kann. Ich persönlich möchte aber nicht der sein, bei dem im Schadensfall dann auch gespart wird. |
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Hallo Squawvally, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Inwiefern kann sich die Versicherung querlegen? Für die Versicherung sowie für die Baubewilligung wurde ja gar keine Blitzschutzanlage vorgeschrieben. Ist eine nicht funktionierende Blitzschutzanlage gefährlicher als gar keine? |
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Siehe ÖNORM B1300 Objektsicherheit Bei großen Schäden wird naturgemäß versucht die finanzielle Leistung so gering wie möglich zu halten. Wenn jetzt eine Anlage vorhanden ist und bei der möglicherweise Funktionsbeeinträchtigungen vorhanden sind bzw nicht ausgeschlossen werden können, wäre dies ein Punkt die finanzielle Leistung zu reduzieren. Daher sollte es schon im eigenen Interesse sein, die Objektsicherheit sicherzustellen. |
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Glaube mich zu erinnern, dass mal bei Neubauten der BS Pflicht war! Wird wohl einen, oder mehrere Gründe haben, diese Pflicht in Freiwilligkeit umzuwandeln. Wird auch immer auf die Örtlichkeit drauf ankommen. Man soll den Blitz ja nicht anziehen mit dem Blitzschutz. |
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Hab mal bei meiner Versicherung nachgefragt wegen einem anderen Thema (vorhandensein einer Einfriedung und Gartentürl). Da wurde mir sinngemäß erklärt: Alle vorhandenen Sicherungseinrichtungen sind zu nutzen und zu betätigen, um Schäden abzuwehren. Also sinngemäß gesagt: Ist eine Blitzschutzanlage da, eine Alarmanlage vorhanden, eine Mehrfachverriegelung einer Tür da, ein Gartentor/tür in der Einfriedung ist dies zu schließen usw. sonst wird die Versicherung Probleme machen. Ist diese Sicherheitseinrichtung nicht da, so wird man im Schadensfall nicht sagen können, dass durch Betätigung von XYZ der Schaden leicht vermeidbar gewesen wäre. Ob das rechtlich auch so hält ist eine andere Sache, aber vertraglich legen sich mal Versicherungen so fest. Seitdem denke ich völlig anders wenn es um jeglichen Invest geht, der keinen Komfort-Vorteil bietet. |