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veräusserungsverbot [NÖ]

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  •  chrisi1975
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.3. - 17.3.2009
17 Antworten 17
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Meine Mutter steht alleine im Grundbuch unseres Traumgrundstückes, auf dem wir gerne bauen würden. Es besteht aber von ihrem Vater (kein Kontakt) ein veräusserungsverbot, sodass wir nicht ins grundbuch können. Meine freundin will aber nicht beginnen ein Haus zu bauen, in dem sie nicht im Grundbuch steht (alleine mit mir). Welche Möglichkeiten gibt es? Muss ich Kontakt zum Vater meiner Mutter aufnehmen und hoffen, oder kann man notariell trotzdem eingeschrieben werden? (Freundin und ich) bzw das Grundstück übernehmen. Meist will ja auch die Bank/Land ins Grundbuch bei Kreditvergabe. Möchten aber nicht noch Jahre auf das Grundstück warten, was meint ihr?

  •  creator
5.3.2009  (#1)
veräußerungs- und belastungsverbote - dienten im zeitalter der schenkungssteuer einerseits zum verringern des werts des geschenkten guts und natürlich zur absicherung des schenkers (pflege im alter; und manchmal des beschenkten).

wenn ihr ins grundbuch wollt, wird deiner mutter nichts anderes übrigbleiben, als deinen großvater um die löschung des verbots zu ersuchen um dann eine schenkung/verkauf an dich vornehmen zu können. wenn du und deine freundin nicht verheiratet seid, musst du dir als eigentümer eh überlegen, wie du das für den fall der trennung oder einer katastrophe am besten deichselst...

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  •  brandi3352
5.3.2009  (#2)
Veräusserungsverbot - Frag mal bei deinem Notar nach. Meiner hat mir gesagt dass ein früheres veräusserungsverbot kein Problem ist, und dass man es leicht wegbringt.

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  •  chrisi1975
6.3.2009  (#3)
deichseln - creator: sind (noch) nicht verheiratet, ist aber wie du sagst in der heutigen zeit sicher wichtig sich abzusichern, ohne das böse vom himmel zu holen. ich möchte, falls das geht (und wir den grund dann bekommen) uns beide ins grundbuch schreiben zu gleichen teilen, egal jetzt ob dann schon verheiratet oder nicht, und notariell festhalten, dass in z.b. dem fall einer trennung der grund mir gehört ohne rauszahlen zu müssen. in einem andren fall sollte er natürlich voll auf meine freundin oder frau übergehen. klingt das normal?
brandi:was hat dein notar da genau vorgeschlagen? wie soll man es wegbringen?

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  •  creator
7.3.2009  (#4)
@chrisi1975: so edel das klingt, so unsinnig ist es bis jetzt... da würde ich dir wirklich mal die ratgeber des vki empfehlen - oder mal mit "dringendem wohnbedürfnis", "ehewohnung" und "ehepakte" zu googeln - ich glaub' dann kommt das böse ganz schnell aus dem pc...

fakt ist, dass diese verträge - wenn "sie" im grundbuch ist - schwerst gefährdet sind, vor gericht zu halten. de facto ist das eine schenkung und jetzt kommt's darauf an, wann ihr heiratet. heiratet ihr vor dem hausbau, ist das bauen leistung der "zugewinngemeinschaft" in der ehe - und das haus vielleicht auch noch ehewohnung.wäre etwas schwächer so, wenn ihr nach dem bauen heiratet, sie aber schon in der bauphase im grundbuch ist - dann wäre es aber zumindest vermögensrechtlich (rechnungen+zahlungswege aufheben)leichter - für das theme "ehewohnung" ist das wurscht. die katze beißt sich in den schwanz, wenn du allein zu wenig geld hast, das haus allein zu bauen und auf ihr geld angewiesen bist - da gäbe es noch den privaten darlehensvertrag = schuldschein... da müsst ihr euch vorher klar werden und hoffen, dass der andere auch bei der trennung das einhält, was er vorher versprochen hat. die beliebteste rache-methode ist nun mal der streit um's geld, kinder sind da erst zweitrangig - coole welt.

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  •  chrisi1975
7.3.2009  (#5)
alleine hab ich definitiv zu wenig geld um das projekt zu finanzieren, das geht also nicht. wie würdest du also an meiner stelle handeln?
Mir ist nur wichtig nicht wen rauszahlen zu müssen im schlimmsten falle, weil der grund ja zum hausbau von meinen eltern aufgehoben wurde. aber ich versteh natürlich auch alle frauen, die im grundbuch stehen wollen, wenn sie auch geld investieren, würd ich auch wollen.

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  •  chrisi1975
7.3.2009  (#6)
es wäre doch unfair wenn ich meine partner im falle einer trennung die hälfte eines grundes zahlen müsste, den ich von meinen eltern bekommen würde....

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  •  Noldman
9.3.2009  (#7)
...Wer sagt dir das nach einer Trennung du weiterhin im Haus wohnst?!?
Tschuldige, aber das der Grund von deinen Eltern kommt, bedeutet genau gar nichts.
Wenn du das Risiko nicht willst (Stichwort: Ehewohnung bei dringendem Wohnbedürfnis; wenn keine Ehe besteht aber beide mitzahlen dann Stichwort GesBR) dann gibt es nur eines: Alles selbst zahlen, alleine im Grundbuch stehen und ja nie heiraten!

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  •  creator
9.3.2009  (#8)
ok, noldmann war schneller... max. hast du die chance, bei genauer definition aller zahlungen vor, während und nach dem bau eine halbwegs den tatsächlichen aufwendungen entsprechende teilung zusammenzubringen (stichwort: anspannungstheorie).

schau' dir mal die ratgeber des vki an.

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  •  oldtimersammler
9.3.2009  (#9)
Wie dir das creator schon vermitteln versuchte stimmt das vollkommen,sogar noch mehr,kann dir sogar passieren daß nach einer Trennung du auch wenn du alle Belege vorweisen kannst die auf deinen Namen lauten nicht so gut dastehst als du denkst.
Kommt ganz auf die Situaion an,deine zukünftige Frau geht dann vielleicht nicht arbeiten und es sind kinder da usw.
In dem Falle sieht es dann ganz ganz schlecht für dich aus.
Es sei denn du kannst der Frau dann eine gleichwertige wohngelegeneheit bieten die ihren Lebensstandard nicht wesentlich verringert.
Und wer kann das schon?
aus diesem Grund werden dann Häuser Not verkauft.
Glaub ich ich weiß wovon ich rede,bin zwar kein Jurist wie Creator aber ich hab eine Scheidung hinter mir,und 3 mal darfst du raten was mir blieb.
Ein Grund warum ich jetzt zum 2. mal baue.
Es klingt zwar hart aber wenn du das dann erleben mußt ist es noch härter.
Für mich zählt,in mein Grundbuch kommt niemand rein.
Eine Lebensgemeinschaft njach 3 Jahren kann schon Folgen haben im Falle einer Trennung wenn sie sich einen geschickten Anwalt nimmt und entsprechend bedürftig ist.
Das bitte zu bedenken.

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  •  chrisi1975
9.3.2009  (#10)
düster - ....also das nächste mal werd ich eine frau ;)
naja, das grundstück wär gleich neben meinen eltern, ob das bei einer trennung der wille der frau ist neben der bösen schwiegermutter zu wohnen ;) es ist natürlich sehr schwierig dieses thema, aber es ist doch klar dass kein mensch wenn man zu zweit was aufbaut nicht ins grundbuch will falls etwas passiert.
aber kann man nicht einen vertrag beim notar aufsetzten, dass falls die frau dann doch im haus bleiben würde (laut gericht blabla) ich zumindest die hälfre des grundwertes bekomme. oder umgekehrt falls ich bleiben würde, ich beim rauszahlen (neue whng etc) nicht den halben grund mitzahlen muss. kann man da vor eintritt ins grundbuch was aufsetzten lassen wo beide unterschreiben. ehevertragsmässig oder so. im falle....
sonst könnte sich ja eigentlich jede frau ins grundbuch schmeissen , kinder kriegen und dann durch die unterhalte schön leben. (wenn der grund jetzt teuer ist - ein super körberlgeld- wenn sie das haus mal verkauft)....


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  •  oldtimersammler
9.3.2009  (#11)
ReDu hasts auf den Punkt gebracht genau so ist es.
Beim Notar aufsetzen daß sie dir in dem Falle etwas zahlen muß ist sicher machbar aber wenn sie nicht zahlt,was dann?
Wenn du der Kläger bist bist du schon mal der mit den schlechteren Karten,vor allem mußt du erst mal zahlen,der Gewinner ist ganz sicher mal der anwalt

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  •  creator
10.3.2009  (#12)
genau deswegen decken rs-versicherungen das nicht... frau zu sein, ist auch nicht soo leiwand, die verdienen weniger und genau deswegen gibt's die "anspannungstheorie". der, der mehr verdient, muss mehr beitragen. irre, aber bis in die späten 1970er war der mann ja auch "haushaltsvorstand" und konnte bestimmen, was die frau zu tun hatte - vielleicht kennt das wer vom "echten wiener" wo der mundl das auch nicht will...

wenn die frau jung ist, muss sie trotz kindern mal arbeiten... aber die geringeren verdienstchancen darfst du kompensieren.

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  •  cc9966
17.3.2009  (#13)
ich weiß nicht.. - ...wie das bei euch ist, aber oft ist es mal so dass ein partnerteil viel mehr vom hausbauen träumt als der andere das haben will. der andere macht dann nur mit bei dem finanziellen risiko wenn er auch miteigentümer wird, insofern kann ich deine freundin verstehen. hier gibt es mehrere lösungsansätze. ich würde mal ALLEIN zur erstberatung vom notar gehen und ehrlcih erklären was du gesichert haben willst bei einer trennung. eventuell gibt es einen anderen lösungsansatz, der könnte so aussehen: "schatzi, wir bauen ein 100m2 großes haus. ich brauch nix von dir und mach das allein, du zahlst mir aber die hälfte der miete vom marktwert, in der zeitung werden 100m2-wohnungen in der region um den mietpreis x inseriert, du zahlst mir die hälfte von x monatlich dazu. wenn du mit deinem einkommen plux die hälfte von x das haus allein zurückzahlen kannst und zB deine mutter eine bürgschaft unterschreibt (das wird die finanzierende bank sicher verlangen wenn dein einkommen das hausbauen allein nicht erlabut) würde das konstrukt funktionieren. vielleicht wäre das dem anderen partnerteil so am liebsten weil man damit sich weniger verpflichtetent und einen klaren abgegrenzbaren zugang zu dem haus hat. weiters sollte man ein bautagebuch führen wer wieviel stunden was arbeitet, das mach ich sowieso auch weil ich single bin. man glaubt gar nicht wofür man so ein bautagebuch eines tages brauchen kann.

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  •  yeahright
17.3.2009  (#14)
Wenn man das so macht, - mit Miete, dann wird sich die Freundin/Frau aber nie wirklich in dem Haus zu Hause fühlen. Es ist ja dann nicht ihr Haus, sie mietet nur ihren Teil. Bestimmen kann alles er. Wär für uns keine Option.

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  •  chrisi1975
17.3.2009  (#15)
stimme ich...yeahright vollkommen zu. bei uns hane wir beide den Traum zu bauen, und nur miete zahlen - da steht was dazwischen irgendwie. Wäre aber sicher eine möglichkeit wenn man als frau in ein bestehendes haus zu seinem partner einzieht, da ist von anfang an nicht mitgebaut worden....

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  •  pointi001
17.3.2009  (#16)
.welche Frau ob verheiratet oder nicht lässt sich auf einen deal mit Miete zahlen oder nicht ins Grundbuch kommen ein?! Gerade Frauen würden ja in solch eine Situation gerade vermuten, du als Mann hast vor, die Frau über kurz oder lang wieder zu entsorgen! :) Warum wollen meist mehr Frauen heiraten als Männer :)!
Ausserdem ich nehm jetzt meinen Fall, ich könnte mir und auch meine Lebensgefährtin nicht, das Haus alleine halten. Die Kosten sind samt Kredit, Fixkosten und Erhaltungskosten doch sehr hoch. Möglichkeit - bei Trennung verlass ich das Haus nicht, ist ja zur Hälfte meins zumindest. Das weiss sicher creator - wird bei Trennung (nicht verheiratet) einem Teil das alleinige Eigentum zugesprochen, wenn beide im Grundbuch stehen? Kann ein Teil wenn er auszieht, vom bleibenden Teil die Differenz an Schätzwert fordern? Denn Kredit bleibt euch beiden erhalten.

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  •  creator
17.3.2009  (#17)
so sehr ich cc9966's bemühen um eine lösung schätze - das wird nicht halten. mietverträge zwischen ehegatten sind bei der finanz ein super thema, aber auch sonst wäre die frau blöd, wenn sie für etwas zahlen soll, was sie - verheiratet und joblos - gratis als "ehewohnung" kriegen kann.
die crux ist immer diesselbe: jeder hängt an seinen rechten und gerade wenn eine beziehung scheitert, ist es verdammt schwer, die emotionen rauszuhalten und fair zu bleiben. persönliche verletzungen werden dann immer über die geld-schiene zu kompensieren gesucht. solange der grundkonsens zur absoluten fairness auch für den fall des scheiterns nicht besteht - vergesst alles weitere. genießt euer leben, habt spaß - aber plant nichts ernstes.

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