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Umwidmung

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  •  bernang
21.5.2010 1
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Hallo!
Ich habe eine Frage zu einer Grundstücksumwidmung: die Gemeinde möchte Grünland in Bauland umwidmen, um dieses dann zu verkaufen.
Muss die Gemeinde diesen Verkauf offiziell bekanntgeben, sodass der Bestbieter zum Zug kommt oder kann sie willkürlich an eine beliebige Person das Grundstück verkaufen?
Wie muss von Seiten der Gemeinde diese Umwidmung begrübdet werden bzw. welche Gegenargumente/Gegenmaßnahmen kann man als Privatperson setzen, um eine Umwidmung zu verhindern?
Ich hoffe besonders auf eine Antwort von Creator, danke schon vorab!
Beste Grüße!

  •  Karl10
21.5.2010  (#1)
..möchte creator nicht ins Handwerk pfuschen, aber weil ich grad im Forum bin, ein paar erste Antworten aus meiner Sicht (ausschließlich auf NÖ bezogen):

"Muss die Gemeinde diesen Verkauf offiziell bekanntgeben, sodass der Bestbieter zum Zug kommt?" - NEIN!
"..oder kann sie willkürlich an eine beliebige Person das Grundstück verkaufen?" - JA! Die Gemeinde verkauft die Bauplätze letztlich an wen sie will (meist mit Gemeinderatsbeschluss). Insbesondere in Landgemeinden ist der Verkauf sehr oft reine (politische gesteuerte) Willkühr.

"Wie muss von Seiten der Gemeinde diese Umwidmung begründet werden?" - Der Ortsplaner der Gemeinde macht eine Grundlagenforschung und durchleuchtet bzw. begründet die Umwidmung nach raumordnungsfachlichen und -rechtlichen Gesichtspunkten (Übereinstimmung mit den Zielen des ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz], Ausfschließung, Infrastruktur, Bedarf, Baulandreserven usw. spielen da eine Rolle). Die Landesregierung überpürft die Verordnung auf gesetzliche Widersprüche

"welche Gegenargumente/Gegenmaßnahmen kann man als Privatperson setzen, um eine Umwidmung zu verhindern?" - Verhindern kannst du fast nicht: der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung, gegen die man direkt keine Rechtsmittel ergreifen kann. Werden durch die Verordnung verfassungsmäßig gewährleistete Rechte verletzt, kann man sie mit Beschwerde beim Verfassungsgerichsthof bekämpfen. Die direkte Beschwerdemöglichkeit ist eingeschränkt, oft geht es nur über sogenannte Bescheidbeschwerde, d.h. du stellst einen Bauantrag, der aufgrund der Flächenwidmung abgelehnt wird und den du dann beim Verfassungsgerichtshof mit dem Argument einer verfassungswidrigen Flächenwidmung zu bekämpfen versuchst. Ansonsten muss jede geplante Änderung der Flächenwidmung öffentlich kundgemacht werden und du kannst in der Auflagefrist eine Stellungnhame abgeben. Diese muss im Gemeinderat "behandelt" werden. Der Gemeinderat muss dir aber nicht recht geben und das war´s dann. Du hast keine rechtliche Möglichkeit gegen eine andere Entscheidung des Gemeinderates aufzutreten. Am ehesten kann man Umwidmungen mit politischem Druck verhindern. Da brauchst du aber möglichst viele Mitstreiter, damit es bei den nächsten Wahlen auch Gewicht hat.


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