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Umwidmung (Zusatz: Europaschutzgebiet)

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  •  Kite
29.8. - 31.8.2014 1
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Hi,

Würde mich über gute Antworten freuen.

Muss man bei einem Umwidmungsversuch von Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche (Zusatz: Europaschutzgebiet) im Unesko Weltkulturebene in Bauland über Brüssel? Hat man da überhaupt Chancen?

Ein Gebäude steht bereits auf dem Grundstück, allerdings wurde dies vom Milität genutzt. ".... die Nutzung des Gebäudes durch einen Käufer ist als Änderung des Verwendungszweckes anzusehen und wird im Zuge dessen, bedarf es einer Bewilligung seitens der Behörde" --> Welche Behörde (Gemeinde/Brüssel??)

Kann es auch passieren dass dieses vorhandene Haus abgerissen werden muss?
Kann auf diesem Grundstück Tiere halten (Pferde, Schweine,..)?

Ich weiß da sind sehr viele Fragen drinnen, aber vielleicht kann mir der eine oder andere da weiterhelfen.

Wär euch sehr dankbar.

Liebe Grüße aus dem Burgenland

  •  hopfgarten
31.8.2014  (#1)
baubehörde erster instanz ist die gemeinde, dann das land und der bund (naturschutz=land, raumordnung und hochwasser=land, denkmalschutz liegt beim bund- bundesdenkmalamt).

einfach an die gemeinde und an das land den sachverhalt (absichten)schicken und auf antworten warten. grundsätzlich sehe ich die sache aber so, dass sie das gelände nicht als bauland nutzen dürfen, die umwidmung von landwirtschaftlich genuzem land ist schwierig, es handelt sich beim gebäude vermutlich um eine punktwidmung. bei allen alten landwirtschaftlichen nutzungen ist das so. ein gehöft mitten in einer großen wiese. wenn dieses gehöft nicht genutzt oder abgerissen wird, kann man dieses nicht einfach in bauland umwidmen. sie müssen wahrscheinlich das gebäude widmungsgerecht nutzen und haben beschränkungen im zubau. raumplanerisch sinnvoll, da damit die zersiedelung unterbunden werden soll.

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