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Umwidmung - Bauzwang [NÖ]

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  •  manuela02
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.5. - 27.5.2014
23 Antworten 23
23
Hallo!

Wir sind derzeit dabei ein Grundstück umzuwidmen – ist im Privatbesitz meiner Eltern. Konkret sollen daraus drei Parzellen entstehen, von denen wir eine bebauen möchten.

Die Gemeinde sagt jetzt allerdings, dass die Umwidmung nur auf Basis eines Baurechtsvertrages passieren kann. Das heißt wenn jemand, egal wer auch immer, bei uns bauen möchte (auf einem der zwei freien Grundstücke), müssen meine Eltern die Grundstücke verkaufen. Und da würde dann auch ein Bauzwang zu laufen beginnen.
Jetzt ist es allerdings so, dass die Grundstücke direkt vor dem Wohnhaus meiner Eltern sind und die sich natürlich nicht irgendjemanden direkt vor die Nase setzen lassen möchten. Noch dazu sind weitere Kinder da, die ja vllt / wahrscheinlich selber in ein paar Jahren hier bauen möchten!

Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, gibt es allerdings gar keine Umwidmung und wir können auch nicht bauen! Ist diese Vorgehensweise mit dem Vertrag überhaupt korrekt? Müssen wir dann jedem verkaufen? Was passiert, wenn der Grund verkauft wird und dann niemand innerhalb des Bauzwanges baut?
Vielen Dank für eure Antworten!
lg manuela

  •  gwieser
26.5.2014  (#1)
Hallo,

wir haben einen ähnlichen Vertrag, allerdings widmen wir "frisch" um. Wenn wir nicht innerhalb von 5 Jahren bauen kann die Gemeinde eine Pönale einheben und hat ein Vorkaufsrecht. Das ist mittlerweile leider üblich.

Wenn jetzt jemand eines Eurer Grundstücke kauft und dann nicht baut dann kann die Gemeinde da aktiv werden - ob sie das tut hängt von vielen Faktoren ab.

Müsst Ihr denn 3 Parzellen machen?

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  •  sir_rws
26.5.2014  (#2)
Wenn hier noch weitere Kinder bauen wollen dann wird ein Verkauf an Fremde ja eh nicht ernsthaft erwogen - oder habe ich das falsch verstanden? Ich würde nur auf so viele Parzellen teilen wie JETZT gebaut werden soll - eine weitere Teilunf kann man später immer noch machen wenn weitere Bedarf besteht.

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  •  manuela02
26.5.2014  (#3)
Danke für eure Antworten!!!

Das Grundstück gehört nicht der Gemeinde, sondern ist Privatbesitz meiner Eltern. Wir wollen ja prinzipiell nur eine Parzelle aber das geht scheinbar nicht. Wenn dann werden mehr umgewidmet. Wir wollen ja nicht verkaufen, aber in dem Vertrag, auf den die Gemeinde besteht ist das so geregelt, dass wir bzw. meine Eltern verkaufen müssen wenn jetzt jemand kommt und sagt er will in dem Ort bauen. Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, wird gar nichts umgewidmet! Die Frage ist halt, was passiert, wenn wir eine Parzelle jetzt gleich verkaufen und der Käufer die Frist für den Bauzwang nicht erfüllt. Bzw. ist diese ganze Geschichte überhaupt so erlaubt? Wenn der Grund der Gemeinde gehören würde, wäre es klar. Aber bei Privatbesitz?
Danke & lg manuela

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  •  sir_rws
26.5.2014  (#4)
Ganz von vorne: Deine Eltern besitzen ein Grundstück mit deren Haus drauf. Ein Teil des Gst. ist Bauland (wo das Haus steht), und ein anderer Teil ist Grünland?

Die Eltern wollen jetzt (einen Teil des) Grünlands abtrennen und auf Baugrund umwidmen lassen?

Und es gibt einen alten Vertrag zwischen Eltern und Gemeinde dass wenn dieses Grünland umgewidmet werden soll dass sich die Eltern verpflichten einen Teil davon zu verkaufen?

Oder gibt es noch gar keinen solchen Vertrag aber die Gemeinde verlangt das im Gegenzug für die Aufwertung des Grundes durch die Umwidmung von Grünland in Bauland?

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  •  manuela02
26.5.2014  (#5)
Bitte entschuldigt, dass das ganze so kompliziert ist!

Es gibt noch keinen Vertrag! Im Gegenzug für die Umwidmung wird dieser Vertrag verlangt! Wird der Vertrag nicht unterschrieben, gibt es keine Umwidmung!

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  •  gwieser
26.5.2014  (#6)
Klingt danach als möchte die Gemeinde rasch an Bauplätze kommen. Es muss Dir klar sein, dass eine Einzelumwidmung (und die strebt ihr ja eigentlich an) nur unter besonderen Bedingungen vom Land akzeptiert wird, nämlich wenn es besonderes Interesse gibt (junge Leute sollen in der Gemeinde bleiben, keine anderen Bauplätze verfügbar, etc.). Und ja, die Gemeinde muss da mitspielen. Wenn die drauf besteht dass so und so umgewidmet wird dann ist das ihr gutes Recht bzw. ihr Wille und es hängt von Eurem Verhandlungsgeschick ab. Es gibt (zumindest in NÖ) kein Recht auf Umwidmung in Bauland. Es müssen also Gemeinde und Land dafür sein, sonst hast Du keine Chance. Wir mussten ebenso einige Unannehmlichkeiten akzeptieren sonst hätte es keinen solchen Vertrag gegeben. Einiges konnten wir weg verhandeln, vieles verändern sodass beide Seiten zufrieden waren.

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  •  Pete
26.5.2014  (#7)
Umwidmung - Ist aber auch klar oder, jetzt ist es billiges "Ackerland" und durch die Umwidmung in Bauland erhöht sich der Wert aus dem Nichts um das 10fache.
Da ist natürlich klar, dass die Gemeinde darauf besteht, dass wenn jemand bauen möchte, die beiden Teile die Ihr nicht benötigt verkauft werden müssen, damit der Bauzwang zu laufen beginnt.
Weil sonst könnte ja jeder daherkommen und 100 Hektar in Bauland umwidmen lassen ohne Auflagen ( = wundersame Geldvermehrung ) und dann behalte ich die 100 Hektar selber und streife noch weitere Erhöhungen der Grundpreise ein ( = Spekulation ).

Wenn der Papa der Bürgermeister ist, dann geht das aber sicher emoji, sonst müsst Ihr leider die Auflagen der Gemeinde akzeptieren...

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  •  sir_rws
26.5.2014  (#8)
Jetzt kenn ich mich aus. Und ihr überlegt ob ihr Scheinverkäufe an Freunde machen sollt welche dann aber nicht bauen?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#9)
herrlich.. und dann? wer zahlt die abgaben? grunderwerbsteuer udgl...
schweinverkäufe würden nicht funktionieren. ausser ihr bestecht nebenbei noch den notar, der das ganze abwickeln wird.

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  •  manuela02
26.5.2014  (#10)
Danke für eure Antworten!

Aber es hat niemand etwas von Scheinverkäufen etc. gesagt!!! Klar wäre es mir lieber meine Geschwister würden nebenan bauen, aber die sind einfach noch zu jung... Aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht ... Für uns stellt sich nur die Frage, wenn der Grund jetzt von irgendjemanden (Fremden) gekauft wird und der dann (warum auch immer zB. Scheidung, Geldmangel etc) nicht baut, was passiert dann mit dem Baugrund? Wird der wieder Grünland? Hebt sich der Kaufvertrag auf? Oder (und genau das wollen wir nicht!) bekommt ihn dann die Gemeinde und kann ihn weiter verkaufen?

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  •  Ramhard
26.5.2014  (#11)
Kaufvertrag hebt sich sicher nicht auf, möglicherweise wird der Grund dann rückgewidmet was der jeweilige eigentümer aber aufgrund wertverlust nicht anstreben wird und ehr vorher weiterverkauft....

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#12)
infolge einer scheidung wird wohl der grund eh verkauft werden müssen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#13)
und wie ist es, mal angenommen, der Meter kostet 400 euro.
wennjetzt jemand kommt und möchte ein grundstück kaufen, dann wärt ihr ja gezwungen ihm dieses zu verkaufen.
wenn ihr dann 500 verlangt??? geht das? dann könnte er sich sich ggf. nicht leisten und ihr müsst ned verkaufen.
wie isses da jetzt mit der preisgestaltung???

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  •  flomax
26.5.2014  (#14)
hallo...
das ganze sieht so aus:
du willst grünland umgewidmet haben, das land nö sagt, ja geht in ordnung aber du musst mir versprechen sobald die zone aufgeschlossen ist, dass innerhalb von 5 jahren gebaut wird! das hat den sinn dass es in nö soviel bauland gibt, aber es ja immer ein kind, enkerl, etc. gibt dem der grund in 10-15, 30 jahren mal gehört, weil der soll ja dort bauen! so kommts zur zersiedelung und das will man nicht, erhöht auch die kosten bei der aufschließung etc.
so jedenfalls ists bei dir jetzt so, wenn du anfängst zu bauen dann beginnen für deine aufschließungszone ( also die 3 parzellen ) die 5 jahres frist, wenn du nach 5 jahren nicht begonnen hast zu bauen, dann musst du selbsttätig dein grundstück der gemeinde zu einem gewissen vorher ausgemachten m2 preis zum kauf anbieten! dann hat die gemeinde die möglichkeit das grundstück dir abzukaufen, oder die gemeinde sagt, nein wir haben eh kein geld behalt dein grundstück, dann wars dass aber auch mit der frist! das grundstück bleibt aber bauland... außer die gemeinde sagt später irgendwann mal sie widmen es wieder zurück auf gründland... mann muss es halt auch nicht immer durch die eigenen kleinen augen sehen sondern auch mal durch große! nutzen es zuviele leute aus, wirds dass ganze mal nicht mehr so "leicht" spielen... jedenfalls dass die gemeinde einem besitz nicht gerade gewollt abkauft gibt es sehr selten! man muss ja immer auf die nächsten wahlen schielen... mfg

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  •  manuela02
26.5.2014  (#15)
Genau das ist uns ja auch nicht klar und wurde uns auch noch nicht gesagt. Aber ich schätze mal, dass es dann heißt "ortsübliche" Preise dürfen nur verrechnet werden ... Vielleicht erfahren wir ja noch mehr...

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  •  flomax
  •   Bronze-Award
26.5.2014  (#16)
davon ist auszugehen! wird dir ja auch kaum einer was anderes als den orstüblichen preis bezahlen... emoji

hab selber erst vor 2 jahren soetwas unterschrieben! hab begonnen zu bauen, die anderen 2 noch nicht, werden auch nicht so bald... also spätestens in ein paar jahren kann ich dir sagen wie soetwas ausgeht!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
26.5.2014  (#17)

zitat..
flomax schrieb: anderes als den orstüblichen preis bezahlen... emoji


derortsübliche preis is geau der preis der bezahlt wird.

vor nem halben jahr hat der meter bei uns 300 euronen gekostet. jetzt hat vor 1 monat jemand 360 für einen meter bezahlt. gleiche lage.. und auf amol war dies der ortsübliche preis.. so schnell gehts

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
27.5.2014  (#18)
Kauf Dir ein Grundstück,neben den Eltern/Geschwistern bauen kannst sowieso vergessen,hast nie deine Ruhe...

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  •  sir_rws
27.5.2014  (#19)

zitat..
Ferlin schrieb: Kauf Dir ein Grundstück,neben den Eltern/Geschwistern bauen kannst sowieso vergessen,hast nie deine Ruhe...

Das ist auch meine Philosophie - aber der TE sieht das anders und deswegen war der Kommentar nicht recht hilfreich.

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  •  Makra
  •   Silber-Award
27.5.2014  (#20)

zitat..
Kauf Dir ein Grundstück,neben den Eltern/Geschwistern bauen kannst sowieso vergessen,hast nie deine Ruhe...


Es soll auch Bundeslänger und Regionen geben, wo das halt einfach nicht drin ist - Grund kaufen UND bauen (z.B. Tirol).
Da gehts nur mit erben, dran/neben/draufbauen.
Der Beitrag ist also mehr als überflüssig.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
27.5.2014  (#21)

zitat..
Ferlin schrieb: neben den Eltern/Geschwistern bauen kannst sowieso vergessen,hast nie deine Ruhe...


ferlin, kannst u das erklären? wasmeinst du mit nie deine ruhe haben?

also meine situation ist so, dass ich neu gebaut habe. ich bin von meinem elternhaus an der engsten stelle 4 (!!) meter entfernt.

meine schwester wohnt im oberen stock vom haus meiner mutter (mittlerweile übergeben an schwester)

und ruhe? es ist herrlich, die mutter neben einem zu haben. (stichwort babysitting). und die schwester. naja. wenn man sich nicht sehen möchte, geschieht das 1 woche auch mal.

wir teilen uns sogar einen garten. also grundstückstechnisch schon abgetrennt, jedoch keine mauer aufgezogen.

ferlin, was kostet bei dir der grund in OÖ? Teilweise wird dir der dort eh nachgeschmissen. (im verhältniss zu anderen bundesländern)

wie makra schon sagte, schau mal in anderen bundesländern da kannst dir nicht so einfach einen grund kaufen und haus bauen.
hätte ich den grund nicht geschenkt bekommen würde ich sicher nicht gebaut haben bis jetzt.
also ich kann mich nur dafür aussprechen, neben den eltern zu bauen.

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