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Überzahlung bei Standardeinrichtung?

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  •  grille
13.12.2007 1
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Wir bauen Schlüsselfertig mit einem Bruttopreis von € 3500,- für sanitäre Einrichtungen. Jetzt kommen wir, obwohl wir nur die im Werkvertrag benannten Standardausführungen nehmen, auf zusätzliche € 1000,- netto. Ist das zulässig? Das öffnet dem Liferanten des Bauträgers doch Tür und Tor für beliebige Preiserhöhungen? Können wir uns irgendwie wehren?

  •  creator
13.12.2007  (#1)
natürlich ist das unberechtigt. - jede firma schaut bei informierten konsumenten mit solchen ansinnen schlecht aus. preisänderungen können nur im einvernehmen vereinbart werden, niemand kann gezwungen werden, etwas anzunehmen, was er nicht so gewollt hat. fordern heißt nicht bekommen.
ich würde JEDEM dringend die ratgeber des vki oder zumindest die entsprechenden §§ des abgb + kschg und die lektüre des von mir schon so oft geposteten links der ak empfehlen - keine angst, das verstehen alle, nicht nur juristen:
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-33714-IPS-2.html

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