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Überprüfung Grundstück vor Kauf

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  •  bauwillig
3.6. - 5.6.2024
11 Antworten | 11 Autoren 11
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welche Fragen sollte man an die Gemeinde stellen, bevor man von einem Privaten ein Grundstück im Bauland erwirbt?

Ich hätte mir mal folgendes überlegt:
Verdachtsfläche in irgendeiner Weise?
Aufschließungsabgabe bezahlt?

  •  christoph1703
3.6.2024  (#1)
Mir fallen noch ein:
- Bebauungsplan
- Bauzwang
- Grundwasser

Wir haben dann auch einfach direkt gefragt, ob es noch irgendwas gibt was wir wissen sollten. Die Dame vom Bauamt war da sehr hilfsbereit.

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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
3.6.2024  (#2)
Ich würde zuerst immer schauen, ob das Grundstück in einer Risikozone liegt:

https://www.hora.gv.at

Auch Naturschutzauflagen könnten ein Thema sein. Uns hat man bspw. Auflagen gemacht, wie die Stützmauer im Garten auszusehen hat (Beton nix gut 😉).

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#3)
Das Grundbuch wurde schon "gelesen"??
Ist das Grundstück schon bebaut? Falls ja: gibt es dazu Baubewilligungen/Fertigstellungen
Falls nein: ist es "Bauplatz" oder nicht.
Anschlüsse für das Grundstück schon vorhanden? (Wasser/Kanal)

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#4)
Hochwasser, Lärmschutzkarte würde ich auch immer checken.

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  •  trustme
3.6.2024  (#5)
Ich möchte in diesem Zusammenhang zu bedenken geben, dass beim "Nachfragen" auch viele potenziell Interessierte zuhören.
Musste leider die Erfahrung selbst machen, dass die mündliche Zusage plötzlich zu unfreundlichem "wir verkaufen doch nicht" umschwenkte, da sehr wahrscheinlich Interessensbekundungen stattfanden.


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Hallo bauwillig,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Überprüfung Grundstück vor Kauf

  •  Karibu
3.6.2024  (#6)

zitat..
trustme schrieb:

Ich möchte in diesem Zusammenhang zu bedenken geben, dass beim "Nachfragen" auch viele potenziell Interessierte zuhören. 

Japp, so passiert in meiner Familie.

Großes Grundstück, Familie A und B wollten es gemeinsam kaufen und jeweils auf die Hälfte ein Einfamilienhaus darauf bauen, Familie A ging vor Vertragsabschluss zu einem Baumeister um nachzufragen wie man das Haus dort am Besten realisieren könnte (da Hanglage), dieser Baumeister kaufte das Grundstück in einer Nacht und Nebel–Aktion den beiden Familien vor der Nase weg. 


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  •  flo00
3.6.2024  (#7)

zitat..
Karibu schrieb:

──────..
trustme schrieb:

Ich möchte in diesem Zusammenhang zu bedenken geben, dass beim "Nachfragen" auch viele potenziell Interessierte zuhören. 
───────────────

Japp, so passiert in meiner Familie.

Großes Grundstück, Familie A und B wollten es gemeinsam kaufen und jeweils auf die Hälfte ein Einfamilienhaus darauf bauen, Familie A ging vor Vertragsabschluss zu einem Baumeister um nachzufragen wie man das Haus dort am Besten realisieren könnte (da Hanglage), dieser Baumeister kaufte das Grundstück in einer Nacht und Nebel–Aktion den beiden Familien vor der Nase weg.

Wahnsinn! Ja man glaubt immer sowas gibts nicht.


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  •  bauwillig
4.6.2024  (#8)
darf die Gemeinde diese Infos zb Aufschließungsabgabe bezahlt überhaupt einfach so geben oder braucht man da eine Einverständnis des Verkäufers?

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  •  Shan
  •   Gold-Award
4.6.2024  (#9)
@bauwillig 
Man kann Einsicht ins Grundbuch nehmen und dort kann man raus lesen ob es sich um aufgeschlossen, Gärten, Grünland etc. handelt. Auch wenn das Grundstück belastet wäre oder nicht im Alleineigentum des Verkäufers ist das dort ersichtlich.

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  •  rocko567
4.6.2024  (#10)
hallo - nur kurz - das grundbuch gibt keinerlei auskunft über die widmung, und ob da steht, garten, grünland, bauland usw. hat in keine relevanz. auch ob ein grundstück aufgeschlossen ist steht NICHT im grundbuch.

nichts desto weniger würde ich von grundkauf unbedingt einen aktuellen grundbuchauszug ausheben (bev-shop, kostet 5€)
da siehst du eigentümer, etwaige servitute, verträge, kaufverträge ....
diese kannst du anhand der tagebuchzahl und des zust. bezirksgericht ebenso ausheben.
kann ich gerne erklären wie das geht wenn es dich interessiert.

wichtig den flächenwidmungsplan von der gemeinde (mit rechtssicherheit) ausheben.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
5.6.2024  (#11)
Urkunden aus dem Grundbuch kannst du billiger aus justizonline erhalten...

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