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Übergangene Partei

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  •  Alex74
21.3. - 24.3.2014
28 Antworten 28
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Hallo,

diese Woche wurde mit dem Aushebungsarbeiten am Nachbargrundstück begonnen.Hierbei hat es ein Treffen gegeben wo alle angrenzenden Nachbaren miteinbezogen worden sind.Nur wir sind vergessen worden.Heute habe ich nachträglich den Bescheid der Gemeinde erhalten. Da mehrere Punkte nicht eingehalten wurden möchte ich berufen. Kann mir jemand sagen was bei einer Berufung genau passiert(Zeitablauf)? Möchte ein wenig Zeit haben um die offenen Punkte abzuklären.
Danke

  •  Schwedenbombe
21.3.2014  (#1)
welche Punkte wurden denn nicht eingehalten?

Formal kann der Bescheid ja nicht fehlerhaft sein, dafür wird er ja geprüft....

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  •  deejay
21.3.2014  (#2)
na dann, auf gute Nachbarschaft!

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  •  baumeister3400
21.3.2014  (#3)
Du sprichst vermutlich von einer Bauverhandlung.

Theoretisch ist die eh umsonst.

Jeder kann Einspruch erheben, wenn das Bauvorhaben aber rechtlich passt, und das prüft eh die Gemeinde, dann kann man sich zwar querlegen,und auf Zeit setzten, aber sonst bringt es wohl nichts.

Fraglich ob man mit dem künftigen Nachbar streiten will - man lebt ja dann ein Leben Tür an Tür?

Ich würde auf die Gemeinde gehen, sagen das du nicht bei der Verhandlung eingeladen warst, und die Baupläne sehen möchtest.

Die schaust dir an, wenn das Haus den richtigen Seitenabstand hat, nicht doppelt so hoch ist wie deines und du noch genug Lichteinfall hast, dann wirst eh nichts machen können.

Die anliegenden Parteien denken oft sie haben ein Mitspracherecht, dabei geht es eigentlich nur um eine Information.

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  •  deejay
21.3.2014  (#4)
wir leben nun leider in einer Gesellschaft wo jeder glaubt er muss unbedingt überall mitreden.
Ab und zu ist es einfach ratsam sich nicht selbst zu wichtig nehmen und die dinge seinen Lauf lassen.
Wenn alles rechtskonform ist, dann kannst dir deine Wünsche sowieso sparen.
Und das ist gut so, jeder soll im gesetzlichen Rahmen sein Haus so bauen dürfen wie er will, nicht wie es der Nachbar gut findet!

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  •  Benji
  •   Gold-Award
21.3.2014  (#5)
nichtsdestotrotzwürd ich auf der Gemeinde mal ein bissi Wirbel machen, denn die sind verpflichtet die angrenzenden Parteien (irgendwas mit 30m zumidnest in der Stmk) einzuladen, das hat sogar mit mit Rsb-Brief (oder RSa? vergessen..) zu erfolgen.

Theoretisch könntest sogar den Bescheid deswegen anfechten (theoretisch! in der Praxis wäre mir die gute Nachbarschaft wichtiger)

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  •  rk515
  •   Gold-Award
21.3.2014  (#6)

zitat..
Benji schrieb: Theoretisch könntest sogar den Bescheid deswegen anfechten


==> kannst du nicht.. wenn der Bescheid mal gültig ist und die Fristen für Einsprüche abgelaufen sind, kannst du nichts mehr beeinspruchen.


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  •  Benji
  •   Gold-Award
21.3.2014  (#7)

zitat..
rk515 schrieb: ==> kannst du nicht.. wenn der Bescheid mal gültig ist und die Fristen für Einsprüche abgelaufen sind, kannst du nichts mehr beeinspruchen.


Das würde ich jetzt einfach mal anzweifeln. Wenn der Bescheid rechtswidrig ergangen ist (weil eine notwendige Partei nicht informiert wurde) denke ich schon dass der anfechtbar sein sollte.

Aber ich bin kein Rechtsexperte. Würde aber meinem Rechtsverständnis ziemlich zuwider laufen....


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  •  bautech
21.3.2014  (#8)

zitat..
Benji schrieb: Das würde ich jetzt einfach mal anzweifeln. Wenn der Bescheid rechtswidrig ergangen ist (weil eine notwendige Partei nicht informiert wurde) denke ich schon dass der anfechtbar sein sollte.


Würd ich jetzt auch so sehen, da die Rechtsgültigkeit (welcher auf der Information aller Beteiligten fusst) nicht erwachsen ist.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
22.3.2014  (#9)
übergangene Partei - @ alex 74
Sicher kannst du diesen Bescheid beeinspruchen, wenn du als Partei übergangen wurdest, denn der ist dann rechtswidrig. Beachte allerdings, dass es Fristen gibt. Als Berufungsgrund reicht schon, dass du als Partei übergangen wurdest.
Bei der neuen Bauverhandlung kannst du dann ohnehin alles vorbringen, was dich beunruhigt.
Dein Nachbar kann dir jedenfalls nicht böse sein, denn der Fehler liegt bei der Behörde und du nimmst nur dein Recht wahr.
Ganz unverständlich ist, dass mit den Bauarbeiten schon begonnen wurde, bevor der Bescheid zugestellt war. Damit darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist, d.h. wenn innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erfolgt sind.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.3.2014  (#10)

zitat..
Alex74 schrieb: Da mehrere Punkte nicht eingehalten wurden möchte ich berufen.


==> würdest du bitte die punkte genau definieren, welche nicht eingehalten wurden?

Für mich gehts drum, herauszufinden, obs gravierende punkte sind, oder ob das ego vom wem angekratz ist, weil er nicht gefragt wurde.


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  •  kalki80
22.3.2014  (#11)
Nicht einghaltene Punkte - Sind das Punkte die nicht der gültigen Bauordnung entsprechen, od. Punkte die dir nicht gefallen?
Weiters ist ein vorgezogener Baubeginn möglich, wenn es die Gemeinde erlaubt.

lg,

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.3.2014  (#12)

zitat..
kalki80 schrieb: gültigen Bauordnung entsprechen, od. Punkte die dir nicht gefallen?


genau das meinte ich.

bitte um erläuterung

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  •  kech
  •   Bronze-Award
22.3.2014  (#13)
@kalki
Die Gemeinde ist nicht befugt, einen vorzeitigen Baubeginn zu ermöglichen. Allenfalls kann sie das dulden, wenn keine Einsprüche vorliegen und auch keine zu erwarten sind. Im hier geschilderten Fall ist das aber zumindest unsicher und der Bürgermeister bewegt sich auf dünnem Eis. Auch der Bauherr geht ein ziemliches Risiko ein, wenn er ohne rechtskräftigen Baubescheid schon Baumassnahmen setzt.

@rk515

Dass sich Alex 74 als Nachbar einbringen will, ist durchaus verständlich und er nimmt nur seinen Rechtsanspruch wahr.
.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.3.2014  (#14)
das ist eh kein Problem. passt eh.
die Gründe dafür wären aber interessant

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
23.3.2014  (#15)
Ist doch egal welche Gründe.emoji


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  •  deejay
23.3.2014  (#16)
Ich versteh nicht warum ein Nachbar überhaupt mitreden will/darf.
Es gubt Gesetze und Verordnungen, die geben die Rahmenbedingungen vor.
Wenn ich mich daran halte, hat der Nachbar bei MEINEM Haus nichts mit zu reden.

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  •  kalki80
23.3.2014  (#17)
@Nase - Die Gründe sind nicht egal....wie deejay schreibt: Sind Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten haben, kann er berufen. Wenn nicht und Alex74 hat noch andere Punkte, so kann er sich den Einspruch sparen.

lg,

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2014  (#18)

zitat..
deejay schrieb: Es gubt Gesetze und Verordnungen, die geben die Rahmenbedingungen vor

Aber die Behörden, die diese Gesetze und Verordnungen zu vollziehen/kontrollieren haben, arbeiten nicht immer richtig (teils aus Unwissenheit, teils auch bewusst, manchmal ist die Gesetzeslage auch unklar und hat Interpretationsspielraum). Daher räumt der Gesetzgeber den Nachbarn das Recht ein, bei bestimmten Fragen (subjektiv-öffentliche NAchbarrechte) einbezogen zu werden. Der NAchbar kann damit überprüfen lassen (bei den oberen Instanzen), ob die Entscheidung der Behörde "richtig", d.h. gesetzmäßig war. Und die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl der Entscheidungen der Behörden "falsch" sind.

zitat..
deejay schrieb: Wenn ich mich daran halte, hat der Nachbar bei MEINEM Haus nichts mit zu reden.

Es geht zunächst nicht darum, dass DU dich an was hältst. Zuerst ist die Behörde dran und erteilt dir eine Genehmigung (und die sollte schon mal richtig sein). Erst dann liegts dann auch an dir, dich an diese Genehmigung zu halten. Wenn das alles "richtig" ist, dann blitzt der Nachbar (mit Einspruch, Berufung udgl.)ohnehin ab. Aber er muss die Möglichkeit haben, das zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen.

Aber zurück zur ursprünglichen Frage:

zitat..
Alex74 schrieb: Kann mir jemand sagen was bei einer Berufung genau passiert(Zeitablauf)?

Der ausgestellte Bescheid wird nicht sofort rechtskräftig und hat daher noch keine Rechtswirkung (d.h. der Bauwerber hat noch keine Bewilligung zu bauen). Die Frist zum Einbringen einer Berufung ist 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann jeder, der den Bescheid zugestellt bekommt gegen diesen berufen. Macht natürlich nur Sinn, wenn man tatsächlich berechtigte Gründe gegen den Bescheid hat. NAch Ablauf der 14 Tage ist die Berufungsfrist vorbei, der Bescheid ist rechtskräftig. Mit anderen Worten: dann fährt die Eisenbahn drüber.

Noch was für alle hier: Mag sein, dass alex bei der Bauverhandlung übersehen wurde. Entscheidend ist aber, dass er den Bescheid letztendlich zugestellt bekommen hat. Einen Anspruch auf Wiederholung der BAuverhandlung hat er nicht. Der bescheid ist deswegen allein nicht rechtswidrig. Aber: er kann ja gegen den Bescheid berufen und alles vorbringen, was seines Erachtens im Ergebnis des bescheides nicht rechtens ist.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
23.3.2014  (#19)
Danke Karl für deine (wie immer fundierten) Ausführungen.

Eins ist mir aber noch unklar: Zumindest bei uns (Steiermark) kriegen wir eine "Kundmachung und Ladung zur Bauverhanbdlung" von der Gemeinde per RSb-Brief (hab grad aktuell eine vor mir liegen, Nachbar baut Garage um).

Nach der Bauverhandlung kriegen wir aber nix mehr, schon gar keinen Bescheid (zumindest könnte ich mich nicht erinnern)

Das heisst aber auch, dass wenn ich keine Ladung bekomme (weil ich "übersehen" wurde), ich schlimmstenfalls gar nicht mitbekomme dass es überhaupt eine Bauverhandlung gab, und einen Bescheid gegen den ich berufen könnte. natürlich versäume ich dann die Berufungsfrist, weil ich ja von nix weiss.

In dem Fall hab ich kein Rechtsmittel mehr??? Das kann ja nicht sein, oder?

Wäre nett wenn du das nochmal kommentieren könntest!



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2014  (#20)

zitat..
Benji schrieb: natürlich versäume ich dann die Berufungsfrist, weil ich ja von nix weiss.

Eine "Berufungsfrist" gibts nur gegen einen "zugestellten" Bescheid. Nirgendwo steht, dass ein Bescheid allen Betroffenen (Bauwerber, Nachbarn) zum selben Zeitpunkt zugestellt werden muss. Das kann auch zu unterschiedlichen zeitpunkten sein. Die Berufungsfrist beginnt dann für jeden getrennt ab seiner Zustellung.
Wenn du gar keinen Bescheid zugestellt bekommst, dann gibts auch keine Berufungsfrist (wie von dir richtig festgestellt, kann man ja nicht gegen etwas berufen, das man gar nicht erhalten hat).

Was heißt das jetzt in der Praxis?
Nimmt man an der Bauverhandlung teil und erhebt man dabei keinen (berechtigten) Einwand, dann verliert man mit dem Ende der Bauverhandlung die Parteistellung. Wenn man keine Partei mehr ist, dann bekommt man auch keinen Bescheid zugestellt und somit kann man auch nicht mehr berufen. Das macht deswegen Sinn, weil man Einwendungen gegen ein Bauvorhaben spätestens bei der Bauverhandlung vorbringen muss. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sich jemand die Bauverhandlung schweigend anhört, nicht Muh und nicht Meh zu irgendwas sagt und dann gegen den Bescheid plötzlich mit allen möglichen Argumenten Berufung erhebt. Dann würde eine Bauverhandlung ja keinen Sinn machen; sie ist ja gerade dazu da, um allefällige Einwendungen/Probleme usw. mit den Nachbarn zur Sprache zu bringen und allenfalls zu klären.
Erhebt man bei der Bauverhandlung Einwendungen, die subjektiv-öffentliches Nachbarrecht betreffen, dann bleibt man Partei (auch über die Bauverhandlung hinaus) und bekommt auch einen bescheid zugestellt (gegen den man in der Folge auch berufen kann)

Gibt es eine Bauverhandlung, wird man geladen und nimmt aber - Aus welchen Gründen auch immer - nicht teil, dann ist das automatisch Zustimmung zum Bauvorhaben (d.h. Verlust Parteistellung, keine Bescheidzustellung, keine Berufungsmöglichkeit)

Gibt es eine Bauverhandlung und wurde man nicht geladen und hat man daher an der Verhandlung (unverschuldet) auch nicht teilgenommen, dann ist man eine übergangene Partei(übergangener NAchbar!). Bekommt man den Bescheid dennoch zugestellt noch bevor man sich "aufregen" konnte, z.b. weil die Baubehörde auf den Fehler in der Ziwschenzeit selbst draufgekommen ist, dann hat man zwar keine Recht auf Wiederholung der Bauverhandlung, man hat aber weiter Parteistellung und kann gegen den zugestellten Bescheid berufen.
Wurde auch kein Bescheid zugestellt und weiß man zunächst von dem Bauverfahren überhaupt nichts, dann kann man dazu auch nichts sagen (und ist dazu auch nicht verpflichtet). Beginnt der Nachbar dann allerdings mit dem Bau (von dem man zunächst nichts gewußt hat), dann sieht man ja, dass da mit einem Bau begonnen wird (von dem man vorher nichts wußte). Dann hat man in NÖ 4 Wochen ab diesem Baubeginn Zeit, Einwendungen bei der Baubehörde dagegen vorzubringen. Die Baubehörde prüft, ob es sich bei diesen Einwendungen um Nachbarrechte handelt. Wenn ja, dann muss sie dir den Bewilligungsbescheid (nachträglich) zustellen und du kannst dagegen berufen, d.h. deine vollen Rechte wahren.
Letztere Regelung könnte in den diversen Bundesländer aber im Detail auch etwas anders geregelt sein....

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  •  Benji
  •   Gold-Award
23.3.2014  (#21)
Danke Karl!

Klingt zwar kompliziert, ist aber im Endeffekt eigentlich logisch! Damit versteh ich jetzt auch warum wir nie Bescheide bekommen. Hat also alles seine Richtigkeit.

Eine letzte Frage sei mir erlaubt: In deinem letzten beschriebenen Fall (ich krieg keine Ladung, und auch keinen Bescheid, und weiss eigentlich von gar nix): Nehmen wir an ich bin zwar Nachbar weil mir das Nachbargrundstück gehört, wohne aber nicht dort, und bin auch nicht regelmäßig vor Ort. Ich kriege den Baubeginn nicht mit, und versäume natürlich die vier Wochen. Fall ich dann um meine Rechte um?

(einen ähnlichen aber anders gelagerten Fall gabs in meinem Verwandtenkreis: hier wurde stillschweigend Bauland in Grünland "rückgewidmet" (weil sie die Fläche für Hochwasserschutz gebraucht haben), dieses nur auf der Anschlagtafel kundgemacht, die Eigentümer nicht informiert. Die haben dann im Endeffekt "Pech gehabt".)

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