« Baufinanzierung  |

Tilgungsträger - was tun damit?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Benji
31.8. - 11.9.2009
6 Antworten 6
6
Hallo zusammen,

ich stehe vor folgender Entscheidung: Ich habe vor ca. 2 Jahren einen endfälligen Kredit über ca. 100.000 € aufgenommen, als Teil des Finanzierungskonzeptes für unser Haus. geplant war das immer als FWK im CHF, da damals aber der Kurs ungünstig war sind wir vorerst im Euro geblieben. Dann kam die Krise und das "Verbot" der CHF-Kredite. Da ein endfälliger Euro-Kredit nicht wirklich das Gelbe vom Ei ist (mittlerweile bin ich auch Dank dieses Forums hier der Meinung dass es auch im CHF nicht so gelb wäre - danke an alle hier!), werde ich den Kredit wahrscheinlich (unter Beibehaltung der guten Konditionen) in eine tilgende Variante umwandeln.

ich stelle mir nun die Frage was ich mit den zwei Tilgungsträgern machen soll. Einbezahlt wurden bisher 21 Monate, jeweils 2*200 Euro/Monat, macht also 8.400 Euro. Rückkaufwert wäre ~4.700 Euro, also ein Verlust von etwa 3.700 Euro (im Falle der Kündigung).

ich könnte die TT auch "prämienfrei stellen", dann würde das Kapital halt 17 Jahre liegen bleiben und sich hoffentlich etwas vermehren 8abzüglich gewisser laufender Kosten die auch bei Prämienfreistellung weiterlaufen). Angeblich könnte es sein dass einer der TT nicht über die gesamte Laufzeit prämienfrei gestellt werden kann - kann das sein?

oder, und das ist die Variante die mein (damaliger) Finanzberater präferiert, ich reduziere die Prämie auf minimal je 50€/Monat (ich vermute mal das ist der Betrag bei dem er seine Provision nicht verliert). Die monatliche Belastung wäre erträglich, und nach 17 Jahren sollte ein kleines Sümmchen zusammengekommen sein (Auto für die Kinder?) Ist das sinnvoll oder kompletter Schwachsinn?

ich freue mich sehr über eure Ratschläge!


  •  insis
31.8.2009  (#1)
Tilgungsträger - Hallo,

ich nehme an, daß es sich um Lebensversicherungen handelt.

Der sofortige Rückkauf ist eher ungünstig. Mein Vorschlag wäre Prämienfreitstellung und nach 2 bis 4 Jahren dann den endgültigen Rückkauf.
Dies ist damit begründet, dass laut den neueren Versicherungsbedinungen die Rückkaufswerte bei den Lebensversicherungen in den Anfangsjahren drastisch erhöht wurden (gesetzliche Vorgabe!).
Die Details über den Rückkaufswert für jedes Jahr (bei allerdings gleichbleibender Prämienzahlung) müssten sich in den Vertragsbeilagen zur Polizze finden (Tabellenform). Hier läßt sich ungefähr ermitteln, wann der "Einstand" der Einzahlungen erreicht wird.

Bezüglich Prämienfreistellung ist vermutlich lt. den Bedingungen eine Mindestlaufzeit notwendig (2 Jahre?).

Gruß

Herbert


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo insis, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Benji
31.8.2009  (#2)
@insis - Danke für deinen Input! Die Idee mit Prämienfreistellung und nach wenigen Jahren endgültiger Rückkauf gefällt mir! Ja, es sind Lebensversicherungen.

Weisst du zufällig seit wann es diese gesetzlichen Vorgaben gibt? So eine Tabelle hab ich nämlich gefunden, aber grob geschätzt hätte ich da nach 10 Jahren den break-even erreicht emoji


1
  •  creator
31.8.2009  (#3)
§176 abs. 5 versvg - ab 23.06.2003 - vergl. aber auch die judikatur des ogh und des hg wien zu intransparenten klauseln:

http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=51&tx_ttnews[tt_news]=1666&cHash=042c035c49

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00373_02/imfname_057016.pdf

http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/versraeg2006_entwurf.pdf

http://finanzbildung.bmask.gv.at/bmsk/ablebensversicherung/grundlagen.html

ich würde nicht unbedingt warten, der punkt ist eher: was von dem zeug kannst noch brauchen? vielleicht ist ja die ablebensversicherung nicht soo schlecht - dann ist evtl. das erhöhen dieses teils sinnvoll.

ganz ohne verluste wirst nicht davon kommen, weder jetzt noch später - die frage ist nur, wie du den schaden für dich begrenzen kannst. da würde ich auch nicht mit dem vermittler selber, sondern erst nach beratung durch vki oder ak mit der versicherung direkt in kontakt treten - und auch die themen "wegfall der geschäftsgrundlage" und "beratung" thematisieren, um zu einer einigung zu kommen. immerhin hast du ja nur abgeschlossen, weil du fwk, die's dann nicht mehr gab - haben wolltest. würde mein augenmerk darauf richten, ob fwk für dich überhaupt sinnvoll gewesen wären - und wie der vermittler das bewertet und aufgeklärt hat.


der provisionsanspruch des vermittlers sollte jetzt auch kalr sein - und das motiv des standpunkts.

1


  •  speeeedcat
10.9.2009  (#4)
lvalso wenn es lebensversicherungen sind (er-und ableben oder reine erlebenstarife), kann man als faustregel folgendes sagen: ungefähr hälfte der laufzeit = kein verlust, quasi nullsummenspiel, weil ja auch keine zinsen (oder nur sehr marginal) erwirtschaftet worden sind. bei einer fondsgebundenen lv (oder fondsorientiert), kommt es immer auf den fondswert an, und der ist tagesaktuell. natürlich werden in den ersten 5 jahren sämtliche kosten abgerechnet, die da wären: provision (120% der jahresprämie bei selbstständigen maklern oder vermögensberatern) deckungsprämie für die versicherung, polizzengebühr, versicherungssteuer (4%), managementgebühr (verschieden).
tip: reine er-und/oder ablebensversicherung auf die mindestprämie runtersetzen(meist 15,--/monat), damit behältst du dir den rechenzins bei vertragsabschluß, und nach ca. hälfte laufzeit anfragen, was rückkaufswert ist. sollte kein verlust dann mehr sein. oder mit mindestprämie bis zum schluss laufen lassen, dann SICHER kein verlust!
bei fondslv.: wieder runter auf die mindesprämie (meist 35,--/monat.) und im auge behalten, wie sie sich entwickeln (performen). wenn´s für dich dann passt (also verlust nicht zu groß oder gar kein verlust), dann sofort abstornieren (bzw. rückkaufen).

mlg, speeeedcat

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo speeeedcat, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  Lax
11.9.2009  (#5)
@benji - Hallo,

wir haben eine ähnliche Situation. Abschluß von 2 FLV war 2004. Wollte diese beiden auch für einen FWK verwenden. Da nicht mehr möglich und für uns mittlerweile auch gar keine Debatte (sind geheilt von der 3. Buchstabenfirma "A..".,) haben wir uns entschlossen nur mehr die Mindestprämie anzusparen (vertraglich war ursprünglich mehr vereinbart - ein Brief mit der Bitte um Nachsicht, da finanziell aufgrund von Hausbau/Miete) hat da schon gereicht. Wir zahlen jetzt jeweils 50 Euro (Mindestprämie war ursprünglich höher). Mit diesen Prämien können wir gut leben, da sich beide FLVs recht gut entwickelt haben. Wir werden die Sache weiterverfolgen und dann später mal rückkaufen, prämienfreistellen oder auslaufen lassen. Verwendung evtl. für Sondertilgungen.
Lg Lax

1
  •  Benji
11.9.2009  (#6)
Danke - für eure Tipps!
Wir machen jetzt folgendes: beide TT werden demnächst prämienfrei gestellt, der Kredit auf tilgend umgestellt, und dann haben wir alle Zeit der Welt die TT irgendwann rückzukaufen.



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Baukonto - vorzeitige Umwandlung ?