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Teuerung bei Schlussrechung [NÖ]

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  •  orlando
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.6. - 26.6.2013
10 Antworten 10
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Unser Installateur ist jetzt mit seiner Arbeit fertig und wir sind sehr zufrieden damit. Allerdings hat er in der Schlussrechnung auf die Arbeit 3% draufgeschlagen, weil sich angeblich die Löhne erhöht haben.
Er hat in seinem Angebot eine entsprechende Klausel - aber:
- darf er das aus der Sicht des Konsumentenschutzes?
- hätte er das nicht schrifltich ankündigen müssen?
- ist es überhaupt zulässig, weil intransparent? (ich kann ja nicht beurteilen wieviel Arbeit vor und nach der Lohnerhöhung passiert ist)

Es geht jetzt nicht um viel, aber ich wüsste gerne ob er tatsächlich das Recht hat, das zu tun ...

Danke.
LG Roland

  •  MinMax
22.6.2013  (#1)
such mal nach beiträgen von Creator, da steht alles was Du brauchst.

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  •  orlando
22.6.2013  (#2)
es geht ja nicht um eine mängelrüge. die beiträge kenn ich eh. ich weiss nicht ob das nicht ein bisschen eine andere situation darstellt.

lg

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  •  johro
  •   Gold-Award
22.6.2013  (#3)
ja
nein
ja
um das kurz zu sagen.

müsste man auch wissen, wie das angebot formuliert war (inkl. Registunden, gültig bis, Preisgarantie, Pauschalangebot,..)

wenn er das wort lohnerhöhung benutzt hat, dann hört sich das merkwürdig an, oder hast du mehrere Jahre gebaut? oder ist das Angebot so alt?

mit der simplen Begründung: "er hat halt länger gebraucht weil so und so", musst du die etwas höhere Rechnung zahlen.
und mal ehrlich, was sind 3%, ein paar hunderter? mein auto war die letzten 3 Wochen für 8Tage in der Werkstatt: Fehlersuche-da kannst nur auf ein bisserl Kulanz hoffen, sonst gar nichts.

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  •  HPPP
22.6.2013  (#4)
Wie lange liegt die Beauftragung zurueck?
Was findet sich im Angebot oder AGB hinsichtlich Preisaenderungen?
Bis wann gelten Festpreise, ab wann gelten veraenderliche Preise?
die 3% Lohn soll dir dein AN nachweisen sprich aufschluesseln.
Meistens wirken sich Preisaenderungen im Lohn ab 1.Mai aus - Stichtag der Kollektivvertraege/Anpassungen Lohn.

Anhaltspunkt www.preisumrechnung.at - hier kannst du die Baukostenveraenderung selber nachrechnen.

lg Harald



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  •  orlando
23.6.2013  (#5)
Hallo,

danke für die Antworten. Also ich werde mal folgendes verlangen:
1. ein Nachweis wann die Teuerung war (Wirksamkeit eines etwaigen neuen KV)
2. Aufzeichnungen die nachweisen, wieviele Stunden vor bzw. nach der Teuerung geleistet wurden.

Aber: was formuliere ich schriftlich, damit die Frist für das Skonto nicht verstreicht. Ist das auch eine Mängelrüge weil die Rechnung "mangelhaft" ist?

LG Roland

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  •  orlando
23.6.2013  (#6)
ergänzend:

begonnen haben wir im Oktober 2012. D.h. bis jetzt 8 Monate.

@johro: Du hast Recht, es ist natürlich nicht viel (ca. 300 Euro), aber wenn es ungerechtfertigt ist, warum soll er mit so einer Dreistigkeit durchkommen? Wenn gerechtfertigt ist dann hab ich kein Problem damit es zu zahlen.

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  •  MinMax
23.6.2013  (#7)
den meinte ich:
http://www.energiesparhaus.at/forum/30502


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  •  orlando
25.6.2013  (#8)
Hallo,

@MinMax: danke für den Link.
Hab jetzt alles durchgelesen und denke es ist folgendermaßen:
1. es handelt sich um einen verbindlichen Kostenvoranschlag, weil es nicht ausdrücklich als unverbindlicher Kostenvoranschlag vereinbart wurde. Die Lohn- und Materialpreiserhöhungsklausel macht es nicht zu einem unverbindlichen KV (da bin ich unsicher - stimmt das?)
2. einen verbindlichen KV darf der Auftragnehmer (Ausnahme: Änderungswünschne) einfach gar nicht überschreiten.

Also ich denke ich hab Recht. Er sieht das (ich habe mit ihm telefoniert) naturgemäß anders. Ich denke es bleibt nur mehr Rechnungsbeeinspruchung usw.

Streitwert 700 Euro bei Gesamtvolumen 24.000 Euro.

LG Roland


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  •  chris5020
  •   Gold-Award
25.6.2013  (#9)
Nachdem aus den 300 Euro jetzt schon 700 geworden sind, vielleicht auf einen Kompromiss wie 200 einigen?

Grundsätzlich sind Lohnerhöhungen sein Problem, theoretisch hätte er z.B. am 1. Jänner sagen können, die Stunden kosten ab jetzt 2 Euro mehr, aber selbst dann wäre das egal, denn abgeschlossen wurde zum vereinbarten Satz denke ich.

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  •  orlando
26.6.2013  (#10)
da der Fall gerade im laufen ist, werde ich vorerst nichts mehr dazu schreiben.

Danke für Eure Beiträge. Falls jemand ein ähnliches Problem hat kann er mich gerne per PN befragen.
LG Roland

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