« Baurecht  |

Terrasse ragt ins Grünland / NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gizmo
23.3. - 25.3.2014 1
1
Hallo liebe Froumsgemeinde,
Ich hätte eine Frage:
Wir haben vor auf unserem Grundstück zu bauen, auf dem schon ein Altbau steht. Diesen würden wir gerne teilweise stehen lassen um ihn als Nebengebäude zu verweden.
Der Altbau grenzt an die Straßenseite.
Nun möchten wir so viel wie möglich vom Altbau stehen lassen um entsprechend viel Stellplatz zu haben, da wir keinen Keller bauen.
Direkt an den Altbau wird der Neubau angebaut, einseitig gekuppelt an den Nachbarn. Der Altbau ragt aktuell weit über die Baugrenze hinaus.
Meine Frage wäre nun:
Wir wollen hinter dem Neubau eine Terrasse bauen (4 Meter tief).
Können wir die Terrasse (oder einen Teil davon) ins Grünland ragen lassen? (um eben möglichst weit mit dem Neubau an die Grundgrenze zu rutschen)....
So wie ich die Bauordnung verstanden habe, verwist Paragraph 55 auf den Paragraphen 49, in dem auf Paragraphen 51 und 52 verwiesen wird
----------------------------------------------------------
"Über eine Baufluchtlinie sowie in einen
Bauwich
darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenom
men sind Bauwerke nach § 51, Vorbauten nach § 52
und unterirdische Bauwerke oder Bauwerksteile."
----------------------------------------------------------
Laut Paragraph 52 Absatz 3 (3)
----------------------------------------------------------
"Balkone, Erker, Sonnenblenden (starre Markisen),
Schutzdächer, Werbezeichen, Stiegenhäuser,
Aufzugsanlagen, Ver
anden, Wintergärten, Windfänge, Freitreppen und
Terrassen
o
bis zu einer Gesamtlänge von höchstens
einem Drittel der Gebäudelänge ohne Vorbau
-
ten, jedoch nicht mehr als 5 m, und
o
bis zur Hälfte des Bauwichs, jedoch nicht mehr
als2m."
----------------------------------------------------------
müsste das doch gehen oder?

Wäre super wenn ihr mir eure Meinung dazu sagen könntet!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.3.2014  (#1)

zitat..
Gizmo schrieb: ragt aktuell weit über die Baugrenze hinaus

Was meinst mit "Baugrenze"?? Den Begriff gibts gesetzlich nicht. Meinst du Widmungsgrenze? Oder Baufluchtlinie? An welcher Seite ist diese "Grenze"?

zitat..
Gizmo schrieb: Können wir die Terrasse (oder einen Teil davon) ins Grünland ragen lassen?

Nein!!

zitat..
Gizmo schrieb: müsste das doch gehen oder?

Nein! Du hast da einen Denkfehler. Die von dir zitierten Bestimmungen regeln die Anordnung von Bauwerken auf Grundstücken in bezug auf die Grundgrenzen, auf Bauwich, Baufluchtlinien usw. Dafür brauchts aber einen Bebauungsplan, damit das alles gilt. Die maßgebliche Fläche deines Grundstückes ist Grünland. Ich bezweifle, dass für dein Grünland ein bebauungsplan gilt (ist äußerst selten).
Darüberhinaus: das alles könnte nur dann gelten, wenn du im Grünland bauen drüftest. Das darfst du aber nicht, daher ist nicht von Bedeutung, wie du bauen dürftest, weil du ja überhaupt nicht bauen darfst. - - war das jetzt auch verständlich??

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Sanierung von Altbestand