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Terassemauer vom Nachbar [Sbg]

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  •  xaverl12
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
11.6. - 24.6.2017
16 Antworten | 12 Autoren 16
16
Hallo Leute!

Meine Frau und ich haben letzte Woche den Kaufvertrag für unser Grundstück unterschrieben. Einen Tag später wurden dann auch schon die Grenzsteine gesetzt.
Nun waren wir heute nochmals vor Ort um uns das Grundstück nochmals anzusehen.

Stand heute:
Der Nachbar (kleines Gasthaus) hat eine neue Mauer bei seiner Terasse errichtet. Aufgeschüttet wurde der Erdwall auf unserem Grundstück. Die Fundamente für den Holzzaun stehen teils zur Hälfte auf unserem Grundstück. Zudem wurde ein Entwässerungsrohr zu uns gelegt, von deren Grillplatz mit Bänken welcher komplett ausgeschottert ist.

Dürfen wir den Erdwall abgraben und das Rohr entfernen?
Hier der Link zu 2 Bildern:

https://picload.org/image/riipclow/20170611_110251.jpgBildquelle: https://picload.org/image/riipclow/20170611_110251.jpg

https://picload.org/image/riipcllr/20170611_110254.jpgBildquelle: https://picload.org/image/riipcllr/20170611_110254.jpg
Rot markiert die Grenzsteine

Vielen Dank für eure Hilfe!

Lg xaverl

  •  Richard3007
11.6.2017  (#1)
Du nicht, darfst Ihn aber gerne auffordern dies zu tun. Schriftlich und eingeschrieben mit Frist. Nach dieser Frist darfst du.

Aber die Frage ist wie würdet Ihr bauen, hebt Ihr das Grundstück an?
Warum kauf ich mir ein Grundstück neben einen Gastgarten? Genehmigung dafür würde ich prüfen.

Welches Bundesland?



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  •  xaverl12
11.6.2017  (#2)
Bundesland Salzburg

Die haben nur im Sommer offen. Diese Baumaßnahme wurde erst im letzten Monat getroffen. Wir wollten den Grund um 30-40cm anheben

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  •  Lemming
11.6.2017  (#3)
Solltest dich mal durch eure bauordnung kämpfen. Fragen die zu klären wären: war das eine Niveauänderung, wäre diese bewilligungspflichtig? Wäre ein abstand zum nachbargrund für solche einzuhalten? Einfach auf euren grund entwässern kann auch in Salzburg nicht ok sein

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  •  Richard3007
11.6.2017  (#4)
Klar ist, das Fundament hat nichts auf deinem Grund zu suchen, er darf dein Grundstück nicht als Böschung verwenden. Sondern hätte um die Meter in sein Grundstück rein Rücken müssen. Sprich, hätte er mit dir vorab gesprochen hätte er etwas weniger reinrücken müssen. Wenn er sein gesamtes Grundstück nutzen will, muss er baulich dafür sorgen das er deines nicht benutzt.
Frag Ihn einmal zu seiner Idee, wie er die Rechtssicherheit erreichen möchte. Wenn er sich nicht einsichtig zeigt, würde ich Ihn zum Rückbau zwingen und keinen einzigen cm verschenken.

Bei uns in OÖ ist es auch verboten am Nachbargrundstück zu entwässern. Wird in SBG nicht anders sein.

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
11.6.2017  (#5)

Wenn das jetzt schon so angeht werdet ihr noch viel "Spaß" haben.
Sieht aus wie eine Jausenstation mit Spielplatz? Würde mir ehrlich gesagt überlegen ob das der richtige Baugrund ist, dein Haus kannst du nicht mehr wegtragen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
11.6.2017  (#6)
Schon etwas frech die Böschung, aber noch mehr das Entwässerungsrohr! Das mit der Mauer auf der Grenze kann er sagen, er hatte keine genauen Unterlagen. Grenzsteine kamen ja erst jetzt neu. Aber trotzdem zuerst das Gespräch suchen, nicht gleich mit Anwalt.
Für was ist überhaupt der Erdwall, wenn eh eine Mauer ist? (Wahrscheinlich wird sie nicht weit in die Erde reichen, Erdwall wird wohl als Stütze dienen)

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  •  chris464
  •   Silber-Award
12.6.2017  (#7)
Wieso bist da nicht gleich nach nebenan und hast mal gfragt was das auf deinem Grund soll?

Sehr genial, manche scheissen sich echt nix. Würd i auf keinen Fall durchgehen lassen, natürlich ruhig und sachlich bleiben aber du hast dein Leben lang den Schaden damit wenn dir sein Wasser rüberrinnt...

Kann dir schon sagen wieso da eine Böschung ist, unter Erdniveau ist die Mauer sicher unverputzt und ggf. vielleicht sogar netmal tief genug. Wenn du Pech hast is da sogar ein unsauberes Betonrandl, dann fängt die Streiterei erst richtig an

Und btw btw [by the way, übrigens]. sagen kann er viel (Grenze nicht da..etc). Er ist dafür verantwortlich das vorher zu klären.

Nachtrag: War der Grund so günstig oder hatte einen besonderen Vorteil? Weil sonst baut man ja nicht freiwillig neben eine Jausenstation...

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
12.6.2017  (#8)
naja, wer weis. ihr werdet ja sicherlich als sicht- bzw. lärmschutz eine hecke o.a. setzen wollen. 30-40cm wolltet ihr ohnehin anheben. da sähe die sache schon halb so wild aus (abgesehen von der entwässerung).

ich würde dem nachbarn sagen, dass es eigentlich nicht in Ordnung ist, und abhängig von der hausplanung, es sein kann, dass er ganz oder teilweise den ursprünglichen zustand wiederherstellen müsste.

es hilft ja nichts. mit den nachbarn muss man sich arrangieren und sich nicht ständig nachts in den schlaf weinen.

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  •  xaverl12
13.6.2017  (#9)
Vielen Dank für die zahlreichen Postings.

Hab gerade mit der Gemeinde gesprochen. Es liegt keine Bewilligung für diese Änderung vor. Er hat ja eimfach auf fremden Grund aufgeschüttet.
Sprich er muss die Böschung entfernen und das Oberflächenwasser bei sich selbst versochern.

Sein Grund war vorher schon abgesteckt. Er wusste also ganz genau wo sein Grundstück endet.

Liebe Grüße xaverl

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  •  ap99
  •   Gold-Award
15.6.2017  (#10)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bei uns in OÖ ist es auch verboten am Nachbargrundstück zu entwässern. Wird in SBG nicht anders sein.


Völlig richtig.

zitat..
altehuette schrieb: Das mit der Mauer auf der Grenze kann er sagen, er hatte keine genauen Unterlagen. Grenzsteine kamen ja erst jetzt neu.


Wo kämen wir denn da hin? --> jeder der baut hat dafür zu sorgen, daß er das im Rahmen der Gesetze ausführt (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) --> entweder bei der Gemeinde erkundigen, oder einen Planer zumindest für ein Beratungsgespräch konsultieren.
In Salzburg ist vor dem Bauansuchen ein Lage- und Höhenplan zu machen (unter anderem für die Bauplatzerklärung), und bei Abgabe der Fertigstellungsmeldung ist ein Lageplan mitabzugeben, wo das Gebaute eingemessen wird --> zur Kontrolle auf Übereinstimmung mit der Bewilligung.

1.) Das Fundament hat auf dem Nachbargrundstück ohne Zustimmung nichts zu suchen.
2.) die Entwässerung ebenfalls nicht.

3.) Zur Aufschüttung und Einfriedung/Zaun: --> ab 1,5 m vom URGELÄNDE aus gemessen bewilligungspflichtig und bedürfen deiner Zustimmung (in diesem Falle Summe Aufschüttung + Zaun über 1,5 m)

Bewilligungspflichtige Maßnahmen siehe Salzburger Baupolizeigesetz Paragraph 2
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001005

Was noch nicht erwähnt wurde (falls die ganze Zaunlänge auch deiner Grundgrenze entspricht):
4.) ich sehe hinten im Eck eine Holzwand und Überdachung direkt an der Grundgrenze ... und diese Spielplatzhütte --> (bitte nicht lachen) beides ist in diesem Falle bewilligungspflichtig und benötigt deine Zustimmung (Abstandsunterschreitung) --> das geht aufgrund der Höhe vom Urgelände aus nicht mal als eingeschossige Nebenanlagen durch, wo auch ein Mindestabstand von 2,0 m, max Traufenhöhe von 2,5 m (Urgelände!) und eine Längenbegrenzung der Dachkante von 4,0 m (an der gemeinsamen Grundgrenze) gegeben sein muß.

Dann könnte man sich noch ansehen, welche Widmung gegeben ist (Lärmkategorie usw), oder ob es eine Betriebsstättengenehmigung gibt (BH) ... Betriebszeiten, Sitzplätze, Parkplätze ... Ist halt die Frage, ob dein Verkäufer irgendwas vor dem Verkauf an euch schon zugestimmt hat.

Wie oben schon einige sagten, manche scheixxen sich einfach nix.


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  •  utes
  •   Gold-Award
16.6.2017  (#11)
Frechheit siegt...so könnte der gemeint haben.

ich hoffe das kommt für euch zu einem guten ende.


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  •  DeletedUser002
18.6.2017  (#12)
Hi !

zitat..
ap99 schrieb: und diese Spielplatzhütte --> (bitte nicht lachen) beides ist in diesem Falle bewilligungspflichtig und benötigt deine Zustimmung (Abstandsunterschreitung)


Ich habe vor einigen Jahren ein Baumhaus in eine Föhre reingebaut.
Grundfläche ca. 7m2
höchster Punkt 6m über Niveau.

Vor (Baumhaus-)Baubeginn bin ich brav aufs Bauamt und wollte mich erkundigen betreffend Anzeigenpflicht/Genehmigung blablabala...

Zitat Bauamt: "(Jagd-)Hochstände und (Spiel-)Baumhäuser dürfen ohne wenn und aber errichtet werden.
Mit einer Einschränkung: Der Ausblick des Hochstandes/Baumhauses darf nicht DIREKT in die Privatsphäre der Nachbarn möglich sein."

Was dieser Satz auch immer bedeuten mag...

Ich glaube mich erinnern zu können, dass "Kinderspielhütten" bei uns im Ort keine Bewilligungen brauchen.

Just my two cents...

So long,
lg Martin
Guntramsdorf / Bez. Mödling / NÖ


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  •  ap99
  •   Gold-Award
18.6.2017  (#13)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Ich glaube mich erinnern zu können, dass "Kinderspielhütten" bei uns im Ort keine Bewilligungen brauchen.


In meiner unmittelbaren Nachbarschaft weiß ich es aus erster Hand (Bundesland Sbg ... xaverl12 ist lt. Angaben aus Sbg) --> Nachbar ging auf die Gemeinde --> Plan mit Bewilligung erforderlich.

Wenn die gezeigte Grundgrenze samt Verschlag und Hütte (beides unmittelbar an der Grundgrenze) an meiner Garten-/Terrassenseite wäre, würde ich ihm das (ohne weitere Details zu kennen) ohne "Gegenleistung" (ich meine nicht Geld!) nicht durchgehen lassen ... (die Antwort auf die Frage, ob und was der vorige Eigentümer abgenickt/zugestimmt hat, wäre noch interessant)

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  •  xaverl12
19.6.2017  (#14)
Vielen Dank für die Antworten!

Die Vorbesitzer wussten auch nichts davon und waren völlig erstaunt als wir Ihnen die Bilder zukommen ließen. Wir hatten dann ein persönliches Treffen mit den Nachbarn und den alten Grundstücksbesitzern ( welche dort noch einige Nachbargrundstücke besitzen).

Stand heute: Der Erdwall muss auf allen Grundstücken entfernt werden und der ursprüngliche Zustand der betroffenen Grundstücke hergestellt werden. Zum Thema Mauer sind noch einige Fragen offen, ob diese dann so stehen bleiben kann oder weg muss erfahren wir noch. Um das kümmmert sich Gott sei Dank die vorige Eigentümerin.

liebe Grüße xaverl

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
19.6.2017  (#15)
Gratuliere! Hört sich doch sehr gut an, vor allem wenn sich der Vorbesitzer noch kümmert! 👏

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  •  ChristianIV
24.6.2017  (#16)
Man kann es nicht eindeutig sagen bei der Mauer (ohne zu Graben), beim Zaun ist es ziemlich eindeutig das zuerst angeschüttet wurde und dann der Zaun draufgesetzt.
Heißt also die Böschung abzugraben legt die Fundamentation frei was dazu führt das das Ganze instabil wird mit der Zeit und es euch wohl irgendwann entgegen kommt, heißt effektiv muss ohne eure Zustimmung das Ganze wohl weg, bei der Mauer vermute ich dassselbe, anschütten danach Mauer oben drauf. Bzw der umgekehrt Gedanke wenn ich die Mauer-Fundamente am Urgelände errichte dann brauche ich ja am Fremdgrund keine Böschung anschütten, ca3m Mauer und innen auf meiner Seite 1m aufschütten, das ist nicht logisch das es so gebaut wurde
-> wenn ihr sowieso anschütten wollt würde ich mich auf einen Vergleich einigen, Kostenvoranschlag was das abreissen+korrekt bauen kosten würde und ja dann ist es euch überlassen wieviel ihr fordert von diesen Richtigstellungskosten, eurer Nachbar hat das Recht verletzt und ja ihr seit nette Nachbarn und bietet ihm an günstiger aus der Sache rauszukommen (für die gute Nachbarschaft).

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