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teilweise bankgarantie und haftrücklass

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  •  talzinho
21.2.2009 - 25.4.2010
5 Antworten 5
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ich hätte 2 fragen an die experten...

1) unser baumeister möchte eine bankgarantie, allerdings nur für die 1. teilzahlung (kellerfertigstellung, wären ca. 50.000,--), wobei er mir anbietet dafür die kosten zu übernehmen! soll ich darauf einsteigen bzw. warum nicht?

2) beim haftrücklass von 3%, worunter ich verstehe, dass ich nach 3 mängelfreien jahren ab übergabe die 3% dem baumeister überweise, möchte er jedoch mir eine bankgarantie über den haftrücklass geben, dass heisst, ich soll zuerst alles bezahlen und nichts einbehalten und nach den 3 jahren....wie gehts dann weiter oder was kann ich mir darunter vorstellen??

wobei - 3% von 200.000,-- - das wären dann auch 6.000,-- euro die ich mehr finanzieren müsste und dafür zinsen zahle, anderenfalls könnte ich die 6.000,-- für 3 jahre auf ein sparbuch legen.

ein auszug aus der hp der arbeiterkammer:
Haftrücklass
Zur finanziellen Absicherung für Baumängel sollte im Bauvertrag ein Haftrücklass in Höhe von zumindest drei bis fünf Prozent des Auftragswertes schriftlich vereinbart werden. Das bedeutet: Sie können diesen Betrag vorerst vom Gesamtbetrag abziehen und einbehalten. Fällig wird er erst, wenn innerhalb von drei Jahren (Gewährleistungsfrist) keine Mängel aufgetreten sind.

Sollte Ihnen von der Baufirma stattdessen eine Bankgarantie in Höhe des vereinbarten Haftrücklasses angeboten werden, achten Sie darauf, dass Sie diese im Bedarfsfall durch bloße Zahlungsaufforderung an die Bank in Anspruch nehmen können.

seht ihr das auch so oder blicke ich da nicht ganz durch und was bedeutet der letzte satz?

  •  talzinho
25.2.2009  (#1)
hat denn niemand einen rat?

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  •  creator
25.2.2009  (#2)
was willst du lesen - dass die ak unrecht hat? - du hast es eh richtig erkannt... wobei du raten darfst, von welchem geld er zahlt, wenn er bei der bankgarantie "die kosten übernimmt".
beides würde dem baumeister nützen...

um den mal zu beruhigen, würde ich ihn erstmal auf die erhöhten kosten auf "beiden" seiten hinweisen und ihn fragen, was er denn eigentlich mit der bankgarantie allein vom keller will. ist ja sinnlos - wenn du ihm deinen baukontorahmen zeigst (oder dein sparbuch), müsste das für deine liquidität eh reichen - und dass du nur abnimmst, wenn er mängelfrei leistet, ist auch nicht disposibel. manche banken bieten einen "(un-)widerruflichen zahlungsauftrag" an, der das geld dann freigibt, wenn du zustimmst. m.e. geht es dem baumeister darum, möglichst das geld abrufen zu können - da musst du sichern, dass das nur mit deiner zustimmung geht. und €6000 vorfinanzieren ist auch witzig - er kann auf die sicher viel besser verzichten als du - oder ist er soo eng, dass du es dir dann eh überlegen musst, mit einer finanziell so schwachen firma zu kontrahieren.
"geld folgt leistung" - und nix anderes.



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  •  talzinho
25.2.2009  (#3)
danke für deine ausführliche antwort!
kriege ich die unwiderrufliche zahlungserklärung auch schon jetzt von jeder bank, die mich als kreditwürdig einstuft, obwohl ich noch nicht weiss, wo ich finanzieren werde? ich möchte ja noch einige banken abklappern und der baumeister will diese zahlungszusage wohl schon bei vertragsabschluss haben, nicht erst bei baubeginn im herbst...die zeit von jetzt bis zum sommer wollte ich allerdings für bankverhandlungen nützen...

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  •  creator
25.2.2009  (#4)
na ja - ein (bau-)konto solltest du schon haben.oder halt zumindest ein konto, das mit dem geforderten betrag im plus ist... das macht dir wahrscheinlich auch die bank, wo du dein gehalts-/girokonto hast- meist halt nicht zu den kondis, die dir die bank vom baukonto + gehoffter endfinanzierung macht. ein paar eigenmittel wirst ja noch haben...
wenn nicht: dann verhandle den punkt raus und sag, dass du eh frühestens nach abnahme der mängelfreien bauabschnitte zu zahlen gedenkst - ist ja schließlich ein werkvertrag, wo er einen erfolg schuldet, bevor er überhaupt rechnung legen darf. kannst ihm ja auch sagen, dass eigentlich eine zahlung erst nach vollendung des werks sinn macht und nicht nach dem keller - und zig fth-firmen das auch anbieten. selbst das btvg - das nur anwendbar wäre, wennst auch den grund von ihm gekauft hättest, spricht max. von ratenplänen nach baufortschritt.

also einfach mal abwarten, was der dazu sagt. am zahlungsplan wird er - wenn er das geschäft machen will, es nicht scheitern lassen.
hübsch sind auch gegenforderungen: fixpreise, fixtermine, zusätzliche pönalen - achtung auf seine agb(!)... da gibt's im gewerblichen bereich viel zu streiten - oder er zeigt sich einsichtig und ihr einigt euch sinnvoll auf die regeln des abgb+kschg (kostenvoranschlag, fixpreis) - und sonst nix.

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  •  talzinho
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25.4.2010  (#5)
verstehe ich das ganze richtig?

"Der Bauherr ist berechtigt, von der Schlussrechnung einen 3%igen Haftrücklass, ausschliesslich für die Sicherstellung der Ansprüche aus der Gewährleistung, in Abzug zu bringen, der vom Auftragnehmer (Baufirma) oder einem von ihm beauftragten Professionisten mittels abstrakter Bankgarantie eines österr. Kreditinstitutes mit einer Laufzeit von 3 Jahren ab Übergabe abgelöst werden kann. Der Haftrücklass gelangt (sofern er nicht durch die Bankgarantie abgelöst worden ist) nach Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist (ab Übergabe) unverzinst zur Auszahlung."

Bedeutet das, dass ich mir die 3% Haftrücklass einbehalte, auf ein Sparbuch lege und nach 3 Jahren das Geld unverzinst an die Baufirma überweise (oder die Baufirma ruft die Bankgarantie ab) und ich mir die Zinsen dafür einstreifen kann?

Aber ich muss ja auch eine Bankgarantie auf 3 Jahre finanzieren, also wäre das ganze wahrscheinlich eine Nullrunde....

Die Baufirma kann aber nicht vorher schon irgendwie die Bankgarantie einlösen?

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