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Teilbebauungsplan [K]

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  •  evy
  •  [K]
  •  [Kärnten]
22.6. - 24.6.2016
5 Antworten 5
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Ich hätte eine Frage!
Kann ein Grundbesitzer bei einem Rechtsgültigen Teilbebauungsplan den eine Gemeinde (Kärnten) beauftragt/bezahlt hat und das auch sein Grundstück betrifft, privat eine Änderung diese Planes beantragen, wenn er leider spät aber doch feststellt, dass dieser Plan gar nicht in die Praxis umsetzbar ist?
Wenn er als Laie erst jetzt feststellt, dass hier gravierende Fehler passiert sind ?

Und wenn ja, wie müsste er dabei vorgehe?
Müsste er dafür Beweise vorlegen?
Hat jemand Erfahrung damit?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.6.2016  (#1)
Grundsätzlich kann man als Privatperson einen Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes stellen. Man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf. D.h. es ist nicht wie bei einem Bauansuchen. Da MUSS die Behörde drüber entscheiden. Und tut sie es nicht, dann gibts rechtliche Möglichkeiten, eine Entscheidung zu erzwingen (Devolutionsantrag, Säumnisbeschwerde).
Beim Bebauungsplan, kann die Gemeinde aufgrund deines Antrages was tun, muss aber nicht zwingend.
Sollte der Bebauungsplan aber inhaltlich gesetzwidrig sein, dann gäb es noch die Möglichkeit ihn direkt beim Verfassungsgerichtshof (wegen Verletzung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte) zu bekämpfen. Ist kein einfacher Weg, mit Kosten verbunden und braucht eine rechtliche fundierte, fachkundige Unterstützung durch einen entsprechenden Rechtsanwalt.
Eine weitere (nicht weniger einfache und langwierige) Möglichkeit, den bebauungsplan zu bekämpfen wäre, ein Projekt einzureichen, es sich von der Gemeinde wegen Widerspruchs zum bebauungsplan ablehnen zu lassen und dann mit einer sogenannten Bescheidbeschwerde durch alle Instanzen ebenso wieder zum Verfassungsgerichtshof zu gehen.

Soweit die Theorie.

In der Praxis wird jede Gemeinde einen derartigen Fehler (wenn es so unmöglich ist, wie du sagst) ohne viel Aufhebens korrigieren. Woher weißt du, dass deine Gemeinde das nicht machen wird?? Hast schon mit dem Bürgermeister darüber geredet? Das wäre mal der Anfang, was hier zu tun ist.

Welcher "Fehler" ist das überhaupt? Warum ist der Plan nicht in die Praxis umsetzbar? da musst schon ein bisschen Info geben, damit man auch weiß, worum es da geht.


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  •  evy
23.6.2016  (#2)
Vielen Dank für deine Info. Karl 10

Ich habe natürlich mit dem Bürgermeister schon darüber geredet und ihn um eine Lösung gebeten. Nur, der sieht überhaupt keinen Handlungsbedarf.
Sein Argument, ich zitiere": Dann würde ja ein jeder kommen und eine Änderung in einem Plan haben wollen". Unfassbar aber leider wahr.

Welche Fehler das sind?
1.Der Raumplaner hat mein Grundstück als Rutschanfällig eingestuft und das in den Erläuterungsbericht auch so hineingeschrieben, ohne das handfeste Beweise da waren.
Ich habe dass nicht glauben können, habe einen Geologen erst vor kurzen damit beauftragt mein Grundstück zu untersuchen. Ergebnis: Rutschanfälligkeit ist eine falsche Behauptung und stimmt überhaupt nicht.
2. Er hat eine Umkehre geplant die eine Aufschüttung bis zu ca. 10 Meter brauchen würde und die er ausgerechnet an die steilste Stelle von meinem ganzen Grundstück hingeplant hat, obwohl das schon in einem ersten Planentwurf dringendst abgeraten und abgelehnt wurde. Dieser Herr hat das wegen dem Niveuunterschied ganz genau gewusst. Außerdem wäre es auch möglich gewesen, den Umkehrplatz auf einer Fläche zu planen.
3.Er hat ein Retentionsbecken an eine Stelle hingeplant, dass laut Gesprächen mit Baumeistern kein Fachmann jemals dort hingeplant hätte usw.
4. Es ist ein sehr schöner Bauplatz und ich hatte Kaufinteressenten, die aber nach Einsicht in diesen Plan MICH gefragt haben, welcher Inteligenz.... das geplant hat?

Ich weiß also all diese Dinge auch erst seit kurzem und weil ich im Laufe der Zeit einfach misstrauisch geworden bin, selber zum Nachforschen begonnen habe und weil ich nicht verstanden habe, warum Kaufinteressenten und Bauunternehmen so komisch zu mir sind und mich angeschaut haben als wenn ich nicht ganz dicht wäre, ihnen so ein Grundstück mit so einem Plan überhaupt zum Kauf anzubieten.
Ich bin Laie und hatte und habe doch Null Ahnung von Bauen und planen usw.

Mein eigenes Grundstück ist also in meinen Augen mit diesen Plan wertlos gemacht worden, weil ich weder einen Teil jemals davon verkaufen werde können, weil es keine Genehmigung für eine sehr hohe Anschüttung für diesen Umkehrplatz geben wird und ich in Folge von all dem auch nie selbst darauf bauen werde können. Und vom "Platz" des Retentionsbeckens usw., ganz zu schweigen....
Ich habe dem ganzen inzwischen auch schon den Namen "Verhinderungsplanung" gegeben.
Ja und deshalb wollte ich wissen, wie ich das am besten lösen kann.
Schaut also überhaupt nicht gut aus für mich emoji ......

mfg
evy


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.6.2016  (#3)
zu 1.
Der Erläuterungsbericht ist eine Sache. Aber was genau steht im rechtsverbindlichen Teil bzw. Plan?? Was genau ist da jetzt die Konsequenz??

zu 2.
Ist die Umkehre auf deinem Grund? Ist die Fläche der Umkehre als Verkehrsfläche gewidmet (auch im Flächenwidmungsplan?)??
zu 3.
Was hat das Retensionsbecken jetzt im Detail mit dem Bauen auf deinem Grund zu tun??

Irgendwie kann ma sich die konkrete Situation mit deiner Schilderung nicht so richtig vorstellen. Was sind die für dich rechtsverbindlichen Vorgaben des Bebauungsplanes für den Fall, dass auf deinem Grundstück gebaut wird?? Wie schaut da genau der Bebauungsplan und der rechtsverbindliche Textteil aus? Wäre hilfreich, wenn du eine Kopie des Bebauungsplanes hier reinstellen könntest und eine wörtliche Wiedergabe der entscheidenden (d.h. rechtsverbindlichen) Textteile des Bebauungsplanes.

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  •  evy
24.6.2016  (#4)
Danke für die Rückmeldung.

Ich verstehe das meine Schilderungen sehr schwer vorstellbar sind. Das muss man auch gesehen und gelesen haben um sich darüber ein richtiges Bild machen zu können.
Jetzt bitte nicht falsch verstehen. Ich will hier keine Unterlagen veröffentlichen, weil da auch Namen und Daten draufstehen.
Kannst du mir aber vielleicht bitte einen Tipp geben, wen genau ich diesen Plan zeigen könnte,(Berufszweig meine ich) der diesen Plan persönlich und aus fachlicher Sicht beurteilen kann?
Danke!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.6.2016  (#5)
schau mal da:

https://www.ktn.gv.at/150686_DE%2dHochbau%2dSachverstaendigendienst#Mitarbeiter

Die müssten das wissen

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