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Superädifikat für Schattenfläche [K]

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  •  Fernmelder
  •  [K]
  •  [Kärnten]
18.6. - 28.7.2015
8 Antworten 8
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Hallo zusammen!

Mein Einreichplan ist fertig, es gibt aber einen Punkt den ich noch gerne ändern würde: An der Westseite meines Grundstückes (Hanglage Nord/Süd, Zufahrt im Norden) hat mein Nachbar vor ca. 20 Jahren ein Nebengebäude (Unten Pferdestall, auf Straßenniveau Garage und Werkstatt plus Satteldach) gebaut. Bei der Bauverhandlung hat mein Vater damals unterschrieben, dass der Mindestabstand unterschritten werden darf und das Gebäude wurde mit einem Abstand von 2m zur Grenze errichtet.

Nun wollten auch wir mit unserer Garage den Mindestabstand zur Grenze (müsste durch die Schattenflächen 4,2 Meter sein) unterschreiten, der Nachbar wäre mit allem (auch bauen direkt an der Grenze) einverstanden.

Leider hat die Gemeinde mit Berufung auf die Kärntner Bauordnung was dagegen - es hilft auch nicht, dass der Nachbar einverstanden wäre.

Bei der Suche nach einer Lösung bleiben derzeit nur 2 Möglichkeiten übrig:

=> der Nachbar verkauft mir den Grund zwischen seinem Nebengebäude und der Grenze, dadurch könnte man geschlossen bauen. Würde aber gröbere Kosten verurasachen (Kaufvertrag, Grundbuch, Satteldach des Nebengebäudes an die geschlossenen Bauweise anpassen, Feuermauer...)

=> Die Fläche zwischen seinem Nebengebäude und der Grenze wird ein Superädifikat auf dem ich allerding nicht bauen, sondern lediglich den Schatten meiner Garage werfen möchte. Die Kosten wären minimal und ich könnte mit meinem Gebäude 2 Meter weiter nach Westen rücken.

Kann mir jemend sagen ob das grundsätzlich möglich ist, bzw. kennt jemand so eine Lösung?

Vielen Dank!

  •  rk515
  •   Gold-Award
19.6.2015  (#1)
Zuständige Baubehörde kontaktieren.

Das ist denke ich der einfachste Weg. Die Bauordnungen sind leider vielerorts unterschiedlich

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.6.2015  (#2)

zitat..
Fernmelder schrieb: Die Fläche zwischen seinem Nebengebäude und der Grenze wird ein Superädifikat

Meines Wissen kann nicht eine Fläche zum Superädifikat werden, sondern nur ein Bauwerk. Ist daher ein falscher Ansatz.
Im Übrigen kann ein Superädifikat oder was auch immer, was in den Bereich des Zivilrechtes fällt, geltendes Verwaltungsrecht wie z.B. das Baurecht nicht aushebeln oder overrulen.

zitat..
Fernmelder schrieb: Bei der Bauverhandlung hat mein Vater damals unterschrieben, dass der Mindestabstand unterschritten werden darf

Dazu wie schon so oft nur ein Hinweis: Nicht der Nachbar gibt vor oder erlaubt wie gebaut werden darf, sondern das Gesetz!! Daraus, dass dein Vater damals irgendwas zugestimmt hat, kannst heute nichts gewinnen! Ebenso hilfts nichts, dass dein Nachbar heute zustimmen würde, wenns dem Gesetz widerspricht.

zitat..
Fernmelder schrieb: (müsste durch die Schattenflächen 4,2 Meter sein)

Das musst uns im Detail erklären, warum der Abstand 4,20 m sein muss. was ist da die genaue gesetzliche Regelung? in welchem § steht sie? Ich würde da mal beginnen und den Gemeinden/Bausachverständigen vorweg nicht alles bedingungslos glauben....

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  •  Fernmelder
19.6.2015  (#3)
Hallo Karl,

zitat..
Karl10 schrieb: Meines Wissen kann nicht eine Fläche zum Superädifikat werden, sondern nur ein Bauwerk. Ist daher ein falscher Ansatz.
Im Übrigen kann ein Superädifikat oder was auch immer, was in den Bereich des Zivilrechtes fällt, geltendes Verwaltungsrecht wie z.B. das Baurecht nicht aushebeln oder overrulen.


Soll auch nicht passieren - meine Idee wäre, dass der Grund zwischen Nachbargebäude und der Grenze Baurechtsgrund wird und ich dann den Schatten meines Bauwerkes darauf werfen kann. Wenn ich darauf bauen darf (das Gebäude wäre dann wohl das Superädifikat), sollte ich wohl auch einen Schatten darauf werfen können...

zitat..
Karl10 schrieb: Dazu wie schon so oft nur ein Hinweis: Nicht der Nachbar gibt vor oder erlaubt wie gebaut werden darf, sondern das Gesetz!! Daraus, dass dein Vater damals irgendwas zugestimmt hat, kannst heute nichts gewinnen! Ebenso hilfts nichts, dass dein Nachbar heute zustimmen würde, wenns dem Gesetz widerspricht.


Genau so ist es leider, war von mir auch so gemeint!

zitat..
Das musst uns im Detail erklären, warum der Abstand 4,20 m sein muss. was ist da die genaue gesetzliche Regelung? in welchem § steht sie? Ich würde da mal beginnen und den Gemeinden/Bausachverständigen vorweg nicht alles bedingungslos glauben....


Steht in der Kärntner Bauvorschrift:

§ 5 Abstandsflächen
(1) Die Abstandsfläche ist für jede Außenwand eines oberirdischen Gebäudes zu ermitteln. Die Abstandsfläche muß so tief sein wie sechs Zehntel des Abstandes zwischen der Außenwand und den durch eine Linie verbundenen Schattenpunkten, die sich auf einer in Höhe des jeweiligen Fußpunktes der Außenwand gelegten Waagrechten ergeben, wenn über das Gebäude Licht in einem Winkel von 45 Grad einfällt

Die 4,20 Meter sind also OK.

Hast du eine Ahnung ob es möglich ist, auf einen relativ kleinen Teil des Nachbargrundstückes ein Baurecht eingeräumt zu bekommen?

Danke & LG



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  •  Fernmelder
24.7.2015  (#4)
Update zum Abschluss:

Leider ist die Gemeinde nicht gewillt, mit mir gemeinsam eine Lösung zu finden.

Möglichkeiten hätte es nach Rücksprache mit Notar und Anwalt gegeben, die hätte ich aber auf dem Rechtsweg erstreiten müssen und der Erfolg wäre auch nicht garantiert gewesen.

Da ich einerseits die Mittel für einen Rechtsstreit nicht aufwenden will und es auch eine nicht unbeträchtliche Zeitverzögerung gegeben hätte, habe ich den Plan entsprechend der Vorgaben der Gemeinde eingereicht.

Außerdem ist es glaube ich besser, wenn man mit der Gemeinde nicht auf Kriegsfuß steht - man braucht ja noch mehr als eine Baubewilligung...



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2015  (#5)

zitat..
Fernmelder schrieb: Die 4,20 Meter sind also OK.

Seh ich nicht so. Rechne mal vor (oder zeichne auf) wie du zu diesem Maß kommst!?

zitat..
Fernmelder schrieb: Hast du eine Ahnung ob es möglich ist, auf einen relativ kleinen Teil des Nachbargrundstückes ein Baurecht eingeräumt zu bekommen?

Vergiss das mit dem Baurecht!! Du musst die Grundgrenze beachten und die notwendigen Abstände hiezu. Wer dahinter bauen darf oder nicht, spielt da keine Rolle.

zitat..
Fernmelder schrieb: Wenn ich darauf bauen darf (das Gebäude wäre dann wohl das Superädifikat), sollte ich wohl auch einen Schatten darauf werfen können...

Na eben nicht!!

zitat..
Fernmelder schrieb: Außerdem ist es glaube ich besser, wenn man mit der Gemeinde nicht auf Kriegsfuß steht - man braucht ja noch mehr als eine Baubewilligung...

....und fügt sich jedesmal wirderspruchslos dem Diktat der Gemeinde

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  •  Fernmelder
27.7.2015  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Seh ich nicht so. Rechne mal vor (oder zeichne auf) wie du zu diesem Maß kommst!?


Die Schattenflächen sind hellgrau - man sieht links den Schatten des Hausgiebels (4) und der Garage, die im Osten ausschlaggebend ist weil sie über 3,5 Meter hoch ist. Der Schattenwurf wird im ACAD simuliert:


2015/20150727611949.JPG

zitat..
Karl10 schrieb: ....und fügt sich jedesmal wirderspruchslos dem Diktat der Gemeinde


Ja. Du bist offensichtlich Jurist, bei dir würde sich die Gemeinde wohl anders verhalten als bei mir.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.7.2015  (#7)
Vorweg: bin KEIN Jurist!

Mit den 4,20 m hab ich nach wie vor ein Problem:
Drehen wir es mal um (und bleiben wir vorerst der Einfachheit halber im ebenen Gelände): 4,20m Abstandfläche entsprechen 6/10 des Abstandes der Schattenpunkte bei 45° Lichteinfall. Das bedeutet, dass deine Garage 7m hoch ist!!
oder wiederum anders: 7m Höhe mit 45° ergibt 7m Abstand der Schattenpunkte und davon 6/10 ergibt 4,20m.

Kann sich im nicht ebenen Gelände zwar etas verändern, ich glaub aber trotzdem nicht, dass die dem Nachbarn zugekehrte Ausßenwand der Garage ca. 7m hoch ist, oder?

PS: Wie bekannt, bin ich sehr auf das NÖ Baurecht spezialisiert. Sollte ich die Kärtner Bestimmung da jetzt tatsächlich nicht kapiert haben (ist ja nicht so einfach zu lesen), so bitte ich um Nachsicht aber auch um etwas Geduld und noch einmal um eine für mich verstehbare und nachvollziehbare erklärung.

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  •  Fernmelder
28.7.2015  (#8)

zitat..
Karl10 schrieb: Kann sich im nicht ebenen Gelände zwar etas verändern, ich glaub aber trotzdem nicht, dass die dem Nachbarn zugekehrte Ausßenwand der Garage ca. 7m hoch ist, oder?


Du hast richtig gerechnet. Die Garage ist Straßenseitig inkl. Attika 3,5m hoch und durch das Gelände an der Südseite 7 m (die Garage ist voll unterkellert)

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