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Sturmschaden am Nachbarhaus [K]

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  •  daneel
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27.9.2012
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Liebe Leute,

heute Nacht hat es bei uns dermaßen gestürmt, daß einzelne Latten vom Sturm verweht worden sind. Eine hat ein Nachbarhaus getroffen und dort einen Schaden an den Raffstores verursacht.

Welche Versicherung ist hier zuständig? Meine Rohbauversicherung? Die Versicherung des Bauunternehmens, die die Bretter hätten abdecken müssen? Oder ist das eher was für die Haftpflichtversicherung? Bitte um ein paar Tipps, bevor ich meinen Versicherungsmakler anrufe.

Danke & glg,
Michi

  •  creator
  •   Gold-Award
27.9.2012  (#1)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauherrenhaftpflichtversicherung

http://www.geldmarie.at/versicherungen/bauherrenhaftpflichtversicherung.html

trotzdem würde ich mal der eigenen versicherung die haftpflichtversicherung des baumeisters geben - keine ahnung, was du dem delegiert hast

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.9.2012  (#2)
moment.so einfach ist das nicht.

der springende punkt ist: trifft dich ein verschulden?
und dabei ist die windgeschwindigkeit ausschlaggebend: unter 100km/h musst du als bauherr für die ausreichende sicherung der latten (waren die am gst. gelagert?) sorgen. wenn das nicht oder nicht ausreichend geschehen ist, deckung durch deine bauherrenhaftpflicht.

so, sind die windspitzen aber jenseits der 100km/h, kannst du nicht mehr ausreichend sichern ("höhere gewalt"). somit trifft dich kein verschulden, ergo keine deckung durch haftpflicht.

dann muss die sturmschaden des nachbarn für den schaden aufkommen.

gruß, alex

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  •  topstyling
  •   Gold-Award
27.9.2012  (#3)
So wie Alex würd ich es auch sehen.

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  •  daneel
27.9.2012  (#4)
Hallo Leute,

mittlerweile kann ich mehr sagen: Das Ganze wird von der Versicherung der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma übernommen, da deren Leute die Bretter wohl nicht 100%ig korrekt gelagert hatten. Die waren wohl durch Plane abgedeckt, aber scheinbar wär noch mehr nötig gewesen.

Also: Alles geklärt, wird direkt von der Versicherung der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma mit dem Nachbarn abgeklärt.
glg,
Michi


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  •  creator
  •   Gold-Award
27.9.2012  (#5)
es ist nach §1319 abgb seeehr einfach: - http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1319

manche teile erklären das zu einer "de facto" verschuldensunabhängigen haftung, der ogh sieht das als zwar verschuldensabhängigen haftung, aber eben mit beweislastumkehr - und da wird's schwer, herbststürme als "unvorhersehbar" zu betiteln... gut, probieren kann man's... aber wenn's eh eine versicherung gibt, soll sich die damit rumspielen. ob der aufwand lohnt?

hier mal eine sammlung von rechtssätzen zu dem thema: http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20001219_OGH0002_0010OB00093_00H0000_000&IncludeSelf=True
edit: na bitte...

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