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Stützmauern OÖ [OÖ]

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  •  dmnk
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.4. - 8.4.2021
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,

wir (und einige andere Nachbarn) stehen in einer frisch umgewidmeten Hanglagensiedlung grad vor dem Problem, die 10% Neigung irgendwie vernünftig mit Stützmauern auf halbwegs gerade Gärten zu begradigen.
Im Schnitt sind das pro Parzelle ca 3 Meter.
Die Baumeister die wir unabhängig voneinander kontaktiert haben schießen sich alle auf die 1,5 Meter Stützmauer (dann halt 2 hintereinander) ein. Eh klar - die einfache, bauanzeigenfreie Variante.

Da bleibt bei den kleinen Parzellen die inzwischen leider Usus sind, kaum mehr "echter" Garten über.

Anzeigefrei ist bis 2,5 Meter inkl 1 Meter Einfriedung.

Ich vermute nun, dass einem der Nachbarn (bzw dessen Baumeister) die Idee gekommen ist, im Einreichplan 2x1,5 Meter Böschung einzuzeichnen, und danach mit einer Bauanzeige doch eine 3 Meter Stützmauer hinzustellen.

Ist das "the way to go"? 

  •  odyssee80
2.4.2021  (#1)
was sagt denn die Einreichung und Baubewilligung dazu. Gibt es dazu schon eine Angabe der Baubehörde?

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  •  dmnk
3.4.2021  (#2)
Hi,

nein, gibt es noch nicht.

Die Frage ist ja jetzt genau, ob es schlau ist so einzureichen, auf das Verständnis der Behörden zu hoffen und alle Nachteile eines Bauverfahrens damit einzugehen. Inkl. Verzögerung, Untersagung gewisser Ausführungen, ...

Oder ob (wie der erste Nachbar) mit zwei Böschungen in Serie das Nullniveau für den Einreichplan darzustellen, und dann (vermutlich) mit einer Bauanzeige, ohne weitere Parteienstellungen (insb. Seitens Gemeinde - ASV & Ortsbildgutachter) die Stützmauer umzusetzen, gscheiter ist. Damit weckt man sich nicht im Vorhinein die Hund auf, kann die Geländeveränderung (zum Großteil wie bewilligt) erledigen und darf die Stützmauer dann ja sowieso machen?

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  •  odyssee80
3.4.2021  (#3)
ihr habt ja - so wie ich das verstehe - ein gemeinsames thema mit der hanglage. vielleicht gehts problemlos bei der gemeinde, wenn alle das gleiche wollen....

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  •  Bembel
8.4.2021  (#4)
Höhe der Stützmauer ist eine Sache. Veränderung des vorhandenen Bodenniveaus die andere. In OÖ braucht ihr für Aufschüttung oder Abtragung >1,5 Meter ebenfalls eine Genehmigung.

Eine drei Meter hohe Böschung frisst euch auch einiges an Gartenfläche weg. Bei einem Winkel von 45% (steiler geht es nur mit bewehrter Erde Konstruktionen) ist die Basis ebenfalls drei Meter breit. Und auf die Dauer macht man sich das Leben sehr schwer, wenn man diese Böschung irgendwie pflegen möchte.

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  •  Bembel
8.4.2021  (#5)
Wir bauen selbst gerade. Unser Grundstück hat ebenfalls ca. 10% Gefälle. Gelöst haben wir es so:

An der tieferen Seite wurde eine 1,5 Meter Stützmauer entlang der Grundgrenze als Natursteinschlichtung gebaut (Auflage der BH, aber okay weil billiger als gleich hohe Betonkonstruktion und obendrein hübscher anzuschauen). Dahinter Gelände aufgefüllt mit 4% Steigung. Das sind 40 cm Höhenunterschied auf 10 Meter, die merkt man kaum. Das Haus selbst liegt auf dem Niveau der am oberen Ende des Grundstücks gelegenen Straße und "wächst" somit aus dem Hang heraus. Dadurch liegt die Terrasse dann ca. 1,8 Meter über dem Garten, was durch eine Böschung mit Treppe ausgeglichen wird.

Noch ein Gedanke, wenn die Nachbarn vor dem gleichen Problem stehen: Wenn der eine mit Böschungen arbeitet und der andere Stützmauern baut, führt das zwangsläufig zu "Gräben" zwischen den Parzellen. Einfacher, billiger und optisch ansprechender wird es, wenn ihr euch auf eine Lösung verständigt und EINE Stützwand baut, die sich dann über mehrere Parzellen erstreckt.

Oder eben alle abböscht.

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