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Stützmauer in NÖ genehmigungspflichtig? [NÖ]

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  •  MinMax
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  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.10.2013
3 Antworten 3
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Hallo Expeds,
ich finde in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] und BTV von NÖ keine Hinweise für Stützmauern, sondern nur für Bauwerke. Daher meine Fragen:
- darf ich mir eine Auffahrtsrampe (Fläche kleiner als 100m²) aufschütten, wenn dabei ihre Höhe nicht die Nachbargrundstücke überragt? (Stichwort Geländeveränderung)
- darf ich dabei eine Vertiefung graben, die eine Stützmauer erfordert und diese Stützmauer aus Wurfsteinen errichten? oder ist es schon ein genehmigungspflichtiges Bauwerk?

Um besser die Problematik zu beleuchten lege ich ein Schnitt und 2 Bilder hinzu.
Ziel wäre: Auffahrt/Rampe und Stützmauer ohne Genehmigung errichten können.

Querschnitt: die verschiedenen Farben geben die verschiedenen Geländerverläufe wieder.

2013/20131010168758.JPG

die Rampe ist hier ganz frisch und das Haus oben vor dem Abriß; Betonplatten wurden später entfernt und gegen 30/70 Betonschotter getauscht
Bild ist von der Straße gemacht, d.h. links und rechts beziehen sich darauf.

2013/20131010384074.JPG

von oben:

2013/201310101781.JPG

  •  P****
10.10.2013  (#1)
Bauliche Anlage - Hallo,
eine Stützmauer ist eine bauliche Anlage und dafür kann eine Bewilligungspflicht bestehen (ja nach Art und Form der Anlage). Siehe BO BO [Bauordnung/Baugesetz] §14, hier ist auch die "Veränderung der Höhenlage" enthalten.
Unter gewissen Umständen benötigt man auch bei Geländeveränderungen eine Bewilligung.
Im §67 ist die Veränderung des Geländes nochmals erläutert.

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  •  Planquadrat
10.10.2013  (#2)
Stützmauern sind bewilligungspflichtig, ebenso (abhängig vom Umfang) Geländeveränderungen. Vorallem bei Hanggrundstücken wäre ich da besonders vorsichtig und würde bei der Gemeinde nachfragen, weil da kann leicht was abrutschen und dann sagt der Nachbar sofort, der ist schuld weil er was weggegraben hat.

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  •  P****
10.10.2013  (#3)
Genau.
Sobald rechte Dritter betroffen sein können, ist die Bewilligungspflicht auf jeden Fall gegeben.

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