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Im Prinzip ein Vertrag nur für das Sommerhalbjahr, marktbedingt sehr günstig, aber für Besitzer von PV und Wärmepumpe zB nicht wirklich sinnvoll aus meiner Sicht. Bezüglich Vertragsende schreiben sie: Sie bekommen von uns vor Ende der Vertragslaufzeit ein neues Angebot, für welches Sie sich frei entscheiden können. Bitte schließen Sie rechtzeitig einen neuen Stromliefervertrag ab, da es sonst zu einer Abschaltung Ihrer Stromversorgungsanlage durch den Netzbetreiber kommt. Einen möglichen weiteren Haken gibt es auch noch: Tarif nicht gültig für Teilnehmer an einer Energiegemeinschaft (BEG und EEG). |
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das ist erlaubt? 😳 |
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das gleiche hab ich mir auch gedacht, wäre eine Frage für die e-control |
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Ich hab es auf Twitter gepostet. Von der e-control kam noch keine Antwort, aber der Konsensus ist dass es aktuell rechtlich okay ist, mit dem ElWG soll aber ein Diskriminierungsverbot kommen dass so eine Praxis verbietet. https://twitter.com/klimarecht/status/1782812799267172387 https://twitter.com/lukas_hammer/status/1782813705169719411 1 |
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wie will ein Stromanbieter denn feststellen können ob man bei einer Energiegemeinschaft ist, außer der Kunde legt es offen? |
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Hallo Mattersburger, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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AEE bietet "Gesamtrechnung. Energie + Netz aus einer Hand" Da bekommen sie die Daten vom Netzbetreiber und müssen die (komplexe) Aufteilung und Abrechnung der Netzentgelte für EEG machen. Ich nehme an, genau das ist der Grund warum sie das nicht möchten. 2 |
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sie kriegen die Info vom Netzbetreiber über das EDA System |
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Hab für meine Eltern jetzt bei Grünwelt den Classic Tarif abgeschlossen, 9,50 netto für 12 Monate finde ich aktuell das beste Fixpreis-Angebot |
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