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Straßenniveau [NÖ]

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  •  Kane
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.3. - 27.3.2017
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Gibt es in NÖ verbindliche Regelungen an denen sich die Gemeinde beim Straßenniveau zu orientieren hat?

Hintergrund der Frage ist folgender (recht komplex): Die Straße bei uns ist ja noch nicht asphaltiert (obwohl die Gemeinde schon müsste, siehe anderer Thread). Unter der bestehenden Schotterstraße sind bereits Schmutz- und Regenwasserkanal verlegt (schon vor einigen Jahren). Revisionsschächte mit Kanaldeckeln sind ebenfalls gesetzt und enden momentan genau auf dem aktuellen Niveau der Schotterstraße. Zusätzlich wurden von der Vorbesitzerin der Grundstücke (eine Immobiliengesellschaft) in Abstimmung mit der Gemeinde Strom- und Gasböcke gesetzt, ausgerichtet auf das zukünftige Niveau der Straße.

Nun ist es so, dass sich fast alle Bauherren/-firmen an den Kanaldeckeln orientiert haben. Die entsprechenden Höhen waren bei allen auch bei der Einreichung so enthalten. Unsere Baufirma war die einzige, die das Straßenniveau angefragt hat, hat dann aber leider den Plan "verlegt" und nicht in den Einreichplan einfließen lassen.

Von der Gemeinde gibt es nämlich nun zwei, sehr widersprüchliche, Informationen zum zukünftigen Straßenniveau. Einerseits gibt es einen Plan des zukünftigen Straßenniveaus mit absoluten Höhen (dieser lag unserer Baufirma vor, wurde aber ignoriert). Dieses Niveau liegt aber ca. 30cm über den Kanaldeckeln und allen bestehenden Stellplätzen. Andererseits hat die Gemeinde uns eine technische Zeichnung der Strom-/Gasböcke geschickt an der wir uns orientieren sollen. Diese Zeichung verlangt wegen Spritzschutz einen gewissen Mindestabstand zu den Revisionstüren. Dieser Abstand führt wieder exakt zu dem aktuellen Niveau der Kanaldeckel und der Zufahrten. D.h. auch die Stromböcke sind niedriger gesetzt, als der Plan mit den absoluten Höhen es verlangen würde. Die Gemeinde widerspricht sich also selbst und keiner kennt sich aus...

Wie würdet ihr das nun beurteilen? Können Sie die Straße tatsächlich 30cm höher bauen als alle Stellplätze und auch den Spritzwasserschutz der Stromböcke missachten? (Oder noch schlimmer: Verlangen, dass wir die Stromböcke höher setzen.)

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2017  (#1)
Gibt es einen Bebauungsplan? (in diesem muss die Straßenfluchtlinie eingezeichnet sein und das Straßenniveau entlang dieser Straßenfluchtlinie)

Hat es eine Parzellierung gegeben, bei der die ggst. Verkehrsfläche abgetreten wurde? Wenn ja, dann musste die Grundabtretung mit Bescheid vorgeschrieben werden und in diesem Bescheid musste die Straßenfluchtlinie und deren Niveau bestimmt werden.

Ansonsten werd ich aus deinen Angaben noch nicht ganz schlau:

zitat..
Kane schrieb: Einerseits gibt es einen Plan des zukünftigen Straßenniveaus mit absoluten Höhen (dieser lag unserer Baufirma vor, wurde aber ignoriert)

Was soll das heißen? Man hat das künftig geplante Niveau der Straße gewusst und hat es ignoriert - man ist also von irgendeinem anderen Niveau ausgegangen???

zitat..
Kane schrieb: Andererseits hat die Gemeinde uns eine technische Zeichnung der Strom-/Gasböcke geschickt an der wir uns orientieren sollen. Diese Zeichung verlangt wegen Spritzschutz einen gewissen Mindestabstand zu den Revisionstüren.

Das versteh ich so, dass das eine generelle Montageanleitung ist, wo drinnen steht, dass ein gewisser Mindestabstand vom Boden einzuhalten ist. Da steht aber sicher nicht drinnen, wo genau bei euch jetzt dieses (Bezugs)Niveau ist! Die Strom-/Gasböcke hätten also unter Berücksichtigung des von der Gemeinde angegeben absoluten Niveaus montiert werden müssen ( das ist das Niveau, das eure Baufirma "ignoriert" hat??)

Ich seh da jetzt noch keine nachvollziehbaren Widersprüche der Gemeinde. Einersiets hat man gesagt, wo das Niveau sein wird (wurde aber ignoriert) und andererseits hat man eine technische Information geliefert, wie Stromböcke zu montieren sind (nämlich mit den Revisionstüren mind. 30 cm über Niveau).


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  •  Kane
24.3.2017  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Gibt es einen Bebauungsplan? (in diesem muss die Straßenfluchtlinie eingezeichnet sein und das Straßenniveau entlang dieser Straßenfluchtlinie)


Gibt es. An der Straßenfluchtlinie ist kein Niveau eingezeichnet. Tatsächlich ist aber auf der gegenüberliegende Straßenseite eine Höhe vermerkt (hatte ich bisher komplett übersehen). Siehe hier ein Foto davon. Kann man das heranziehen? Diese Höhe ist allerdings sogar unter dem aktuellen Niveau und ich habe das Gefühl, es ist lediglich die Höhe des ursprünglichen Geländes, bevor man die Straße angelegt hat.


2017/20170324909038.png

zitat..
Karl10 schrieb: Was soll das heißen? Man hat das künftig geplante Niveau der Straße gewusst und hat es ignoriert - man ist also von irgendeinem anderen Niveau ausgegangen???


Ich vermute ein Mitarbeiter hat den Plan gehabt, aber ihn nicht an den Einreichplanzeichner weitergeleitet. Der wiederum ist vom aktuellen Niveau ausgegangen. Ist allerdings wohl bei allen anderen genauso abgelaufen (macht es aber nicht besser).

zitat..
Karl10 schrieb: Ich seh da jetzt noch keine nachvollziehbaren Widersprüche der Gemeinde.


Ich versuch es nochmal klarer zu formulieren. Die Gemeinde verweist mich auf zwei widersprüchliche Dokumente (inkl. dem Bebauungsplan nun drei), die jeweils die folgende Ergebnisse liefern:
1. Ein Plan vom gemeindeeigenen Abwasserbetrieb erstellt mit absoluten Höhen der zukünftigen Straße. Dort ist bei unserer Einfahrt eine Höhe von 192,4
2. Die technische Zeichnung der bereits gesetzten Stromböcke. Die Gemeinde sagt dazu, dass diese richtig gesetzt sind und ich mich an denen bzgl. der Straßenhöhe orientieren kann (von oben oder von der Revisionstür gemessen). Mache ich diese Messung, komme ich auf ein Niveau von ca. 192,15
3. Der Bebauungsplan, wo die oben genannte Höhe von 191,59 vermerkt ist



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  •  Kane
27.3.2017  (#3)
Ich habe mich heute mit dem Polier getroffen, der die Straße bauen wird. Dieselbe Firma hat auch die Stromböcke gesetzt. Da scheint tatsächlich etwas falsch gelaufen zu sein und die Informationen widersprechen sich.

Was die Gemeinde jetzt tut, wird noch geklärt. Aber ich hoffe auf eine Lösung, die uns doch noch eine halbwegs normale Zufahrt ermöglicht ;)

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