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Stillgelegter Baugrund

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  •  Gast
17.10. - 23.10.2011
8 Antworten 8
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hallo!
Ich habe folgendes Problem: Meine Eltern haben vor acht Jahren einen Baugrund erworben. um die Kanalerschließungskosten zu sparen, haben sie den Baugrund für 10 Jahre stillegen lassen. D.h. bis 2013 darf dort nicht gebaut werden. Das Grundstück gehört mittlerweile mir. Meine frau und ich hätten kommendes Jahr bauen wollen. kenn jemand von euch eine möglichkeit diese Stilllegung aufzuheben oder dgl?
Danke!!

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
17.10.2011  (#1)
Hi

ich würde einfach auf die gemeinde gehen und fragen :)

ich denke es wird kein problem sein, weil die gemeinde braucht immer geld und wenn ihr die anschlusskosten zahlt, wird es denk ich weiter gehen.

lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
17.10.2011  (#2)
??? - In welchem Bundesland gibt es "stillgelegte" Baugründe???? Und wo ist die Gesetzliche Grundlage dafür???

Wenns beides gibt, dann wird da ja auch stehen wie man da allenfalls frühzeitig wieder raus kann....

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.10.2011  (#3)
wird sich wohl um die stilllegung von altanschlüssen - handeln... http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:bIKKPmAB1OEJ:www.linzag.at/cms/media/linzagwebsite/dokumente/wohnungenergie_1/abwasser_1/Hausanschlussmappe_Abwasser.pdf+Stillegung+Kanal&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESigyq4mkNoaZt7TlMSm0mwL8zXZfX1bWKPPD3HJX5hhKTHPXp-wGvP1X93IIxBbNKDexikK1_4twQSxyOo_5haIfxB9LLS9IG13nxXtSsnO9a_Eh4MZsWkOwzaSAfQm2Aqo405U&sig=AHIEtbT7eZU-u09CIgvZlIr0d76qcL1DCw

dann wäre das wasserrrechtlich, evtl. über den abwasserverband zu klären...

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  •  mrmad
21.10.2011  (#4)
wenn du in OÖ zu Hause bist trifft Folgendes zu:

Du musst leider warten bis die 10 Jahre vorbei sind. Die Stilllegung aufzuheben ist nicht möglich. Die Stilllegung müsste im Grundbuch eingetragen sein. Eine Löschung dieses Vermerks im Grundbuch ist erst nach Ablauf der 10 Jahre möglich. Wenn deine Eltern keine "Bausperre" gemacht und die sog. Aufschließungs-beiträge bezahlt hätten, wären diese Beiträge euch bei den Anschlussgebühren(an den Index angepasst)gutgeschrieben worden.



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  •  Karl10
  •   Silber-Award
21.10.2011  (#5)
@mrmad - auch wenn ich mich immer nur für NÖ zuständig sehe: es würd mich jetzt schon interessieren, welche Regelung die Oberösterreicher da haben, die man in NÖ nicht kennt.
Kann deine Ausführungen leider nicht auf gesetzlicher Ebene finden! Daher: wo genau steht das??

PS: Leider (manachmal auch: Gott sei Dank) hab ich die Angewohnheit, etwas erst zu glauben, wenn ich den Beweis vor mir liegen habe (hat mich aber auch schon sehr oft vor bösen Überraschungen bewahrt)

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  •  mrmad
22.10.2011  (#6)
Karl10 - Kein Problem!! Die Bestimmungen finden sich im § 27 Abs. 3 und 4 OÖ. ROG - OÖ. Raumordnungsgesetz !!

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000370



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  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.10.2011  (#7)
.Alles klar; danke für den Hinweis.
Scheint nach dem Gesetzestext tatsächlich so zu sein, dass man diese 10 Jahre nicht vorzeitig beenden kann/darf.

Die Zielsetzung dahinter versteh ich allerdings nicht:
es muss doch im Interesse der Gemeinde sein, dass Grundstücke im Bauland (wozu sind sie gewidmet worden??) auch verbaut werden und dass entsprechende Aufschließungsbeiträge bezahlt werden.
Oder soll damit erreicht werden, auf bestimmte Zeit für die Gemeinde keine Verpflichtung für Kanal, Wasser und Straße aufkommen zu lassen??

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  •  mrmad
23.10.2011  (#8)
Die Vorschreibung von Aufschließungsbeiträgen für Kanal, Wasser und Straße soll ein Anreiz dafür sein, dass die Grundstücke überhaupt bebaut werden. Schließlich hat die Gemeinde viel Geld in die Infrastruktur (Kanal, Wasser und Straße) gesteckt. Man stellt sich vor, es wird ein größeres Grundstück mit 10 Bauparzellen mit Kanal, Wasser und Straße aufgeschlossen und von den 10 Bauparzellen werden vorläufig nur 3 Parzellen bebaut. Die Gemeinde "stirbt" also um die Kanal- und Wasseranschlussgebühren für die restlichen 7 Parzellen, weil diese erst dann vorgeschrieben werden können, wenn die Grundstücke bebaut sind.

Ein weiterer Hintergrund ist, dass bestehende Baulandreserven "aufgebraucht" werden sollen. Neue Umwidmungen werden von der Landesregierung nicht mehr genehmigt, wenn es zu viele Bauland-reserven gibt. Außerdem soll durch diese Regelung Grundstücks-spekulationen unterbunden werden. Ob das damit erreicht wird, stelle ich in Frage.
Bei Ausnahmen von der Vorschreibung (wo dann eine Bausperre von 10 Jahren verhängt wird)wird ein strenger Maßstab angesetzt.

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