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Steuernachzahlung nach Umwidmung in Bauland [Stmk]

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  •  kouku
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
4.1. - 5.1.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebe Community, kennt ihr euch diesbezüglich aus?
Wenn eine landwirtschaftliche Fläche irgendwann mal in Bauland umgewidmet wird. Muss man dann wirklich möglicherweise Jahrzehntelang Steuern nachzahlen dafür an die Gemeinde? Wisst ihr vielleicht wo man hier Informationen findet? ZB in welchem Gesetz, welcher Paragraph? Danke euch!

  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#1)
Das wird im Grundsteuergesetz geregelt. Basis für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert. Wird ein Grundstück umgewidmet, ändert sich dadurch der EW und die Grundsteuer wird vom Finanzamt neu berechnet  Hier findest du ein paar mehr Infos und Link zum Gesetz:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grundbesitzabgaben-einheitsbewertung/grundsteuer.html

Nachzahlen muss man nichts, da der neue EW ja erst ab Umwidmung gilt.

Das einzige was auch rückwirkend geltend wird, ist eine Erhöhung der Immobilienertragssteuer, falls das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Kauf umgewidmet wird.

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  •  kouku
5.1.2021  (#2)
Danke für die Antwort!!

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