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Steuerausgleich

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  •  spitz
18.4.2014 - 21.1.2015
38 Antworten 38
38
Kann man beim Steuerausgleich irgend etwas vom Hausbau abschreiben?

  •  fateish
  •   Gold-Award
18.4.2014  (#1)
jep - die kosten für den kredit/darlehen bis max. EUR 2.920 pro jahr. so mein wissensstand ;)

lgc

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  •  spitz
18.4.2014  (#2)
gibs da jetzt nicht noch etwas neues.

Wenn man offiziell etwas machen lässt bekommt man auch was zurück um die Schwararbeit zu bekämpfen oder so ähnlich?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.4.2014  (#3)
PS: sofern du die absetzgrenze nicht "vollbringst", kannst du sie, jedoch nur in den ausgabenjahren, auch mit den tatsächlichen wohnraumschaffungsausgaben auffüllen.

bei alleinverdienern ist die absetzgrenze übrigens doppelt so hoch (doppelverdiener können beide absetzen).

PS: nicht zuviel davon erwarten: da es bloß topfausgaben sind, wirken sich die 2.920 - je nach einnahmensituation - gar nicht oder bloß mit gaaaanz wenigen hundert euro steuerersparnis im jahr aus.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.4.2014  (#4)
@spitz - Aber nur Sanierungen:
Pro Förderwerber nur Rechnungen von max. 3.000 Euro (netto) pro Jahr.
Und von denen bekommt man dann 20% zurück, also max. 600 Euro.
Und das aber auch nur bis die maximalen 10 Millionen, die im ersten Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen, aufgebraucht sind.

Also eher der Sturm im Wasserglas ...

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  •  spitz
18.4.2014  (#5)
@ildefonso

dachte ich mir schon alles augenauswischerei das ganze. Ich wollte nur sicher gehen dass ich bei meinem Steuerausgleich nichts vergesse.

Danke für die schnellen Antworten

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  •  kech
  •   Bronze-Award
18.4.2014  (#6)
Die Regelung zur MWst-Rückerstattung ist mW noch nicht einmal in Kraft. Ob darunter auch Ausgaben aus 2013 fallen, ist jedenfalls äußerst fraglich. Handwerkerkosten, die erst heuer anfallen, kannst du erst beim LSt-Ausgleich oder der ESt-Erklärung 2014 berücksichtigen.
Auf jeden Fall kannst du Darlehenskosten als Sonderausgaben geltend machen. Wie schon die Vorposter hinwiesen, sind das aber Topfausgaben, d.h. einkommensabhängig.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
18.4.2014  (#7)

zitat..
Die Regelung zur MWst-Rückerstattung ist mW noch nicht einmal in Kraft. Ob darunter auch Ausgaben aus 2013 fallen, ist jedenfalls äußerst fraglich.


Soweit ich div. Medieninfos im Kopf habe, soll das für 2014 und 2015 kommen (wäre daher - sofern über LSt/ESt-Erklärung abgewickelt wird - ggf. auch erst bei der Veranlagung für 2014, die man frühestens 2015 macht, ansetzbar).

Und kommen tut's, wenn auch die Gratiszahnspange kommt *lol*

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  •  Cleudi
  •   Bronze-Award
18.4.2014  (#8)
Homeoffice - Büro? - Soweit ich weiß, kann man zB ein Arbeitszimmer (anteilige Quadratmeterkosten, betrifft auch laufende Kosten wie Heizung, Strom) absetzen unter gewissen Voraussetzungen - hab mich da noch nicht sooo schlau gemacht... Bett sollte aber keines drinstehen wenn das mal überprüft wird...
Falls da wer genauere Infos hat? emoji

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  •  kech
  •   Bronze-Award
18.4.2014  (#9)
@ Cleudi
Was du hier ansprichst, sind Werbungskosten. Die müssen jedenfalls beruflich veranlasst sein, wofür man Beweise vorlegen können sollte.
Bei Arbeitnehmern gilt diese Absetzmöglichkeit (anteilige Strom- und Heizungskosten) nur für Teleworker, die ausschließlich zuhause arbeiten.

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  •  streicher
18.4.2014  (#10)
http://www.energiesparhaus.at/suche.htm?sitesearch=steuerausgleich


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  •  streicher
  •   Silber-Award
19.12.2014  (#11)
Hätte da auch mal eine Frage.
Kann man eigentlich von der Wohnbauförderung auch was abschreiben beim Steuerausgleich? Irgendwelche Gebühren z.B.?


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  •  gloitom
  •   Gold-Award
19.12.2014  (#12)
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html
Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden.
Was gilt bei Darlehensfinanzierungen?
Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist. Rz440 Auch die Rückzahlungen von umgeschuldeten Krediten mit besseren Konditionen sind begünstigt. Rz439


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  •  Tine26
28.12.2014  (#13)
Kann man einen Grundstückskauf (ohne Kredit) absetzen?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
28.12.2014  (#14)

zitat..
gloitom schrieb: in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes

das würde erklären, warum manch einer dies bis zum letzten Tag hinauszögert... wo steht das aber so direkt drin?


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  •  stecri
  •   Bronze-Award
28.12.2014  (#15)
.das heißt zu meiner person:
heuer begonnen mit dem rohbau - baukonto läuft gerade,
bin auch noch bis ende des jahres alleinverdiener da frau in karenz (also das ganze jahr 2014) -hier bekomme ich ja den alleinverdienerabsetzbetrag.
wieviel kann ich hier jetzt vom hausbau reinnehmen?
2920.- oder 2x 2920.- oder mehr oder ganz etwas anderes?
und wo? bei sonderausgaben?
rechnungen hätte ich ja genug bzw. baukontozahlungen sind ja auch schon geleistet worden.
wbf erhalte ich erst anfang nächsten jahres... ist dann wieder ganz anders wenn frau arbeitet nehm ich an.
mir gehts jetzt mal um 2014.
wer kann mir helfen?
lg stecri

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
29.12.2014  (#16)

zitat..
Tine26 schrieb: Kann man einen Grundstückskauf (ohne Kredit) absetzen?


Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen
beginnen. Der Erwerb des Grundstückes nach der Errichtung
des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.
aus:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html

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  •  stecri
  •   Bronze-Award
18.1.2015  (#17)
will jetzt den ausgleich für 2014 machen.
Baukonto läuft seit juli (hab 2 mal zinsen gezahlt bis jetzt).
was kann ich da jetzt in den ausgleich reinschreiben und wo genau?
2920.- ????
übrigens war ich dan ganze 2014er Alleinverdiener weil frau in Karenz war, also bekomm ich auch den alleinverdienerabsetzbetrag - falls das wichtig ist für eure Infos!!!
thx

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  •  hausbau2011
18.1.2015  (#18)
Bei einer fremdfinanzierten Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung gelten
die Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen als Sonderausgaben. D.h. das, was Du vergangenes Jahr rückgezahlt hast, kannst Du bis zum Höchstbetrag absetzen. Du kannst den kompletten Betrag einsetzen, der Absetzbetrag ergibt sich sowieso aus dem Höchstbetrag von EUR 2920,- bzw. EUR 5840,- mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Einzutragen ist das Ganze unter Sonderausgaben, Ausgaben für Wohnraumschaffung. Vergiss nicht den Alleinverdienerabsetzbetrag anzukreuzen.

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  •  stecri
  •   Bronze-Award
19.1.2015  (#19)
@hausbau2011: das heisst wenn ich fürs Baukonto 2014 (juli-Dezember)für eine betrage von z.b. 120000.- insgesamt z.b. 500euro zinsen gezahlt habe kann ich hier in den sonderausgaben 1000.- reinschreiben und den "avab" ankreuzen?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.1.2015  (#20)
@stecri - Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber soweit ich das verstanden habe, kannst du eben bis zu 5840 € als Sonderausgaben geltend machen.
Dabei ist´s egal, ob du das mit Kreditraten oder Rechnungen von FIrmen machst (geht selbst dann, wenn du alles mit Eigenkaptial finanzieren würdest).

Jetzt kommt aber das große ABER,

zitat..
Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 € vermindert sich der absetzbare Betrag, ab 60.000 € entfällt die Abzugsfähigkeit zur Gänze.


http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Sonderausgaben.html

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  •  hausbau2011
20.1.2015  (#21)
@stecri
Wenn Du nur EUR 500,- insgesamt an Zinsen gezahlt hast, kannst Du auch nur EUR 500,- absetzen. Wenn Dir der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, kannst Du ihn auch ankreuzen, aber trotzdem nur das absetzen, was Du bezahlt hast (innerhalb der Grenzen). Das was gdfde mit dem großen ABER angeführt hat stimmt, aber darum brauchst Du dich nicht kümmern, das geht sowieso automatisch.
Bei Rechnungen und Kreditraten in einem Jahr bin ich mir auch nicht wirklich sicher, da ja die Rechnungen schlussendlich mit dem Kredit bezahlt werden und ich denke, dass doppelt abgesetzt wird, wird nicht vorgesehen sein.

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