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Steuerausgleich Grundstückskauf

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  •  schwa226
23.1.2013 - 21.1.2014
11 Antworten 11
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Hallo zusammen!

Da das alte Thema von 2010 geschlossen wurde mache ich hierzu nochmal ein neues Thema auf.

Und zwar haben wir, meine Partnerin und ich, 2012 ein Grundstück erworben. Nun ist meine Frage, ob wir beide je die 2920,- im Steuerausgleich für Wohnraumschaffung angeben können oder nur einer? Gezahlt haben wir das Grundstück Halbe/Halbe.
Im Grundbuch sind wir auch zu 50/50% eingetragen.
Jedoch wurde der Gesamtbetrag von meinem Konto an die Notarbank überwiesen.

  •  kalki80
23.1.2013  (#1)


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  •  kalki80
23.1.2013  (#2)
Kann man die Kanalanschlußkosten - auch reinnehmen?

lg,

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.1.2013  (#3)
grundsätzlich seid ihr verpflichtet, wahrheitsgemäße - angaben nach bestem wissen und gewissen zu machen, deren überprüfung dem finanzamt obliegt...emoji geprüft wird meist bei guthaben von >€900.- und zusätzlich 10% der anträge... ist aber von fa zu fa verschieden... damit ist es ziemlich einfach kalkulierbar, wie vorzugehen wäre...

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  •  kalki80
23.1.2013  (#4)
@Creator - Und kann ich jetzt Kanalanschlußgebühren auch geltend machen od. nicht? Die hat nämlich meine Freundin bezahlt...die Rechnung ist aber auf mich ausgestellt. HELP!

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  •  schwa226
23.1.2013  (#5)
Ich habe jetzt etwas im Netz gestöbert@kalki80: Also das mit den Kanal passt sicher!

zitat..
Häuslbauer haben Abschreibposten!
Wer ein Haus baut oder eine neu errichtete Wohnung kauft, kann die Aufwendungen bei der Arbeitnehmerveranlagung
als „Sonderausgaben“ absetzen.
Dazu zählen:
• Grundstückskauf (Notar, Aufschließung …)
• Planungskosten (Baumeister, Architekt …)
• Anschlusskosten (Kanal, Wasser, Strom …)
• Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen …)
• Kosten für Bauausführung (Bauarbeiten, Dachdeckung …)
Beim Grundstückskauf ist Bedingung, dass innerhalb von 5 Jahren mit dem Bau begonnen wird. Wer
zur Wohnraumschaffung ein Darlehen aufnimmt, kann die Rückzahlungsraten inklusive Zinsen
absetzen.


Von www.bmf.gv.at:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/_start.htm

zitat..
Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?Rz511
Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:

Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
Planungskosten (Baumeister/in, Architekt/in)
Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
Kosten der Bauausführung (Baumeisterarbeiten, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
Kosten der Umzäunung
Keine Sonderausgaben sind hingegen:Rz512
Kosten der Wohnungseinrichtung (zB Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung)
Kosten der Gartengestaltung
Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (zB Garage oder Sauna neben dem Haus)
Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb des Grundstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.

Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (zB Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten.


zitat..
Grundstückskauf

Frage: Ich habe mir ein Grundstück gekauft, kann ich die Kosten abschreiben?
Antwort: Ja, im Rahmen der Sonderausgaben werden pro Steuerpflichtigen € 2.920,-- anerkannt.


Dies interpretiere ich also so, dass beide die 2920,- abschreiben können.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
23.1.2013  (#6)

zitat..
Dies interpretiere ich also so, dass beide die 2920,- abschreiben können.


Mit dem "abschreiben" gibt's sehr oft Mißverständnisse:

Man zählt alle Sonderausgaben zusammen. Sagen wir 6.000 Euro.
Alles über den 2.920 kann man sich gleich mal "aufzeichen".

Da auch andere Posten (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen und noch einiges mehr) mitzählen, die auch schon den einen oder anderen Tausender ausmachen, bleibt oft in den 2.920 gar nix mehr übrig für die Wohnraumschaffung.

Von diesen 2.920 wird jedoch nur EIN VIERTEL anerkannt. Also maximal 730 Euro.
Diese 730 sind eigentlich nur 670, denn 60 bekommt man sowieso pauschal ohne Nachweis/Angabe.

Und je nach persönlicher Steuerlast, kriegt man einen Teil dieser 670 (maximal 50%, meist merklich weniger) zurück. In der Regel reden wir hier also von etwa 200-300 Euro im Jahr die man tatsächlich erstattet bekommt. Pro Person.

Ab einem Jahreseinkommen von ca. 36.000 (aufgrund von 13+14. Gehalt, und da VOR Steuerabzug, erreicht das bald jemand) wird es übrigens noch weniger. Und ab ca. 50.000 gibts gar nix mehr.

Das nur als Hinweis, da man sich oftmals von den hohen Summen blenden läßt und erst später draufkommt dass unterm Strich fast nix rauskommt.

Wegen der Rechnungen etc.:
Prinzipiell geht es darum, wer/wann bezahlt hat. Weniger wer auf der Rechnung stand.
Falls DU alles an den Auftragnehmer bezahlt hast, hat Deine Freundin ja evtl. Dir vorher das Geld dafür gegeben? Dann wäre es wieder OK, wenn das halbwegs plausibel bleibt.

Bei AN-Veranlagungen wo es bloß um ein paar Hundert Euro Erstattung geht, wirst idR faktisch NIE geprüft, bzw. beschränkt es sich auf Innenprüfungen (mal einen Beleg einreichen, Begründung nachreichen etc.).

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.1.2013  (#7)
ildefonso war schneller und bis auf den letzten satz - stimme ich ihm auch zu. bei der prüfungshäufigkeit muss man differenzieren:

zitat..
wo es bloß um ein paar Hundert Euro Erstattung

sind die fa mittlerweile auch schon zu routineprüfungen von 10-15% übergegangen, eben die beschriebenen nachreichung von nachweisen.
um die ginge es ja auch hier.

zitat..
bei guthaben von >€900.-

wird eben umfangreicher nachgefragt, anscheinend haben manche fa noch kapazitäten frei und es geht schon bei ~ €720.- gutschrift los.
hatte in 4 jahren 3 überprüfungen, 3 berufungen, 2 voll, eine teilweise gewonnen... bei der teilweisen war's auch mir dann schon zu blöd... emoji

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  •  schwa226
23.1.2013  (#8)

zitat..
Wegen der Rechnungen etc.:
Prinzipiell geht es darum, wer/wann bezahlt hat. Weniger wer auf der Rechnung stand.
Falls DU alles an den Auftragnehmer bezahlt hast, hat Deine Freundin ja evtl. Dir vorher das Geld dafür gegeben? Dann wäre es wieder OK, wenn das halbwegs plausibel bleibt.


Danke! Dieser Ablauf ist ja per Bankauszug nachvollziehbar und somit sollte das in Ordnung gehen.

Das jetzt natürlich nicht der große Geldregen kommt ist mir klar! Aber für 2 Personen zusammen sind das dann auch ca. 600,- die man sonst "herschenkt".

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
23.1.2013  (#9)

zitat..
sind die fa mittlerweile auch schon zu routineprüfungen von 10-15% übergegangen, eben die beschriebenen nachreichung von nachweisen.


Ich verband das Nachreichen von Unterlagen jetzt nicht gleich direkt mit einer "echten" Prüfung. So gesehen sind Deine Zahlen sicher korrekt (vielleicht sogar noch zu niedrig).

Es dürfte da auch Schwerpunkte geben: Bei mir werden jedes Belege für die Kinderbetreuung eingefordert (die "ersten" 2.300 Euro pro Kind/Jahr sind ja absetzbar). Jedes Jahr, auch wenn schon längsam klar sein müsste dass ich mir die Ausgabe nicht aus dem Finger sauge, da schon in den Vorjahren immer lückenlos nachgewiesen.

Dagegen alle anderen Kosten aus dem Privatbereich (und da war schon alles, angefangen von Wohnraumschaffungen über Personenversicherungen bis hin zu was weiß ich noch alles) hat noch nie jemand nachgeprüft. In 20 Jahren nicht eine einzige Nachfrage im privaten Bereich (und sogar im firmlichen Bereich, und da geht's um mehr als ein paar Hunderter im Jahr, fast nix zuhören von der Finanz).

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  •  kalki80
24.1.2013  (#10)


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  •  BK1982
  •   Silber-Award
21.1.2014  (#11)
Hallo zusammen,

ich muss das Thema hier nochmal aufwärmen, da es aktuell für mich interessant ist. Ich beschäftige mich gerade mit dem Lohnsteuerausgleich für 2013 und hätte ein paar Fragen, vl. kann mir hier jmd. was dazu antworten.

Mir geht es im Speziellen natürlich um die Sonderausgaben zur Wohnraumschaffung.
Auf der BMF-Seite (https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html) steht:
"Sonderausgaben können grundsätzlich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümer geltend machen."
Weiß jmd. wie hier "Miteigentümer" definiert wird? MUSS man da im Grundbuch stehen? Oder würde eine Art Partnerschaftsvertrag (notariell beglaubigt) reichen? Im Grundbuch steht näml. nur mein Partner, wir haben jedoch vor einen Partnerschaftsvertrag für Grund und Haus zu errichten.

Von den Rechnungen her läuft leider aktuell nur die Küche auf mich und die kann ich ja nicht absetzen. Für die Heizung habe ich jedoch im Vorjahr ein paar Tausend Euro an meinen Partner überwiesen und er hat damit die Heizung bezahlt (bzw. einen Teil davon). Wie ich dem obigen Text entnehme könnte ich das schon absetzen, da es nachvollziehbar (Bankauszug) ist, oder?

Danke & LG
BK

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