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Sternchenbau OÖ, Abstand Grünland, Widmungsgrenze [OÖ]

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  •  Preston01
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.11.2018 - 18.8.2020
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe konkret eine Frage bezüglich Dachüberstand oder Balkon im Grünland, genaueres werde ich unten erläutern! Allerdings muss ich unseren "Spezialfall" noch etwas ausführen! emoji

Wir haben geplant nächstes Jahr einen Neubau in einer OÖ-Gemeinde zu errichten.
Unser Grundstück liegt im Dorfgebiet und darauf steht ein Altbau, welches wir im Frühjahr abreißen und im Anschluss einen Neubau errichten werden.

Bauen möchten wir ein Hanghaus mit großer Garage, sprich Bungalow mit Wohnkeller, Zufahrt (Straße) ist oben, Garage ebenfalls voll unterkellert.

Nach ca. 2 Jahren haben wir schon einiges geschafft. Das Grundstück mit Altbestand (Sternchenwidmung) links war bereits im Besitz der Familie, das Grundstück (Grünland) rechts haben wir dazugekauft! siehe Vermessungsplan

Aufgrund der Platzproblematik, Barrierefreiheit und das sich ein Hanghaus mit 2 Geschossen anbietet haben wir einen Teil in Bauland umwidmen lassen und in Bachnähe auf Grünland rückwidmen lassen! Die Bauchfläche wurde im Zuge gleich neu vermessen!

Naturschutz und Wasserrecht mit ablehnenden Stellungsnahmen (HQ30, HQ100, Hangwasser) haben wir im Zuge der Flächenumwidmung bereits hinter uns!

Die Flächenumwidmung wurde genehmigt, allerdings werden wir sowohl eine Bewilligung von beiden Behörden für den Neubau brauchen.

Im unten angeführten Plan unseres Raumplaners stehen jetzt den Dachvorsprung (türkise Linie) und Balkon (orange Linie) in westlicher über die Widmungsgrenze (dunkelblaue Linie)(Der Plan zeigt das Obergeschoss bzw. Erdgeschoss)

Darf der Dachvorsprung bzw. Balkon ins Grünland ragen?

Beim Termin auf der Bezirkshauptmanschaft bez. Dachform wurde das Thema angesprochen, die BH sieht die Verantwortung bei meiner zuständigen Gemeinde, Bauamt bzw. Bürgermeister!

Dort war ich letzte Woche noch und hier wird wie immer rumgedrückt, ich bekomme keine wirklich aussagekräftige Antwort! emoji
Die Problematik hatte ich schon bei der Flächenumwidmung, dass ich div. Sachen erst spät erfahren habe und ewig liegen gelassen wurden.

Vllt. hatte schon jemand einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen!!

Danke im Voraus!

Liebe Grüße


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  •  Glenfiddich01
22.1.2019  (#1)
Bei meinem Sternchenbau wars so, dass ich überall zu allen Seiten min. 2m von den Grundstücksgrenzen weg sein muss - auch Dachvorsprung, Terasse etc.
Fand es anfangs etwas skuril, da 2 Grundgrenzen nur von der Widmung her gelten. Also: 1000 qm sind als Baugrund gewidmet, die anderen 1150qm als landwirtschaftl. Nutzfläche. Natürlich liegen diese beiden Flächen nebeneinander und ich wolte den Baugrund voll ausnutzen. 
Bekam aber von der Gemeinde eine Rüge, weil ich zu allen Baugrundgrenzen diesen Abstand einhalten müsse - auch, wenn das angrenzende Grundstück auch mir gehört.
Argument: ich könnte ja irgendwann die Nutzfläche verkaufen und der Käufer dann Probleme machen (zB Landwirt, der mit seiner Maschine dann an deinem Dachvorsprung hängen bleibt, weil dieser über die Grundgrenze ragt.
hab sann umgeplant und fertig.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
23.1.2019  (#2)

zitat..
Glenfiddich01 schrieb: Bei meinem Sternchenbau wars so, dass ich überall zu allen Seiten min. 2m von den Grundstücksgrenzen weg sein muss


 aber die Widmung hat ja nichts mit dem Grundstück zu tun bzw einer späteren theoretisch möglichen Teilung mit Verkauf

es ist ein Grundstück mit verschiedenen Widmungen, imgrunde hat man es bei der Umwidmung "falsch" gemacht, zuviel Grünstreifen, mehr Bauland mit eingeschränkter Bebaubarkeit (wie  nur Terasse/Balkon) wäre geschickter gewesen

wie du andeutest kann das offenbar nur die Gemeinde sagen genehmigen, auch wenn sie sich drücken


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  •  octavia
18.8.2020  (#3)
Ist dein Grzndstück eine Sternchenwidmung? Du schreibst einmal von 2 m und dann von 3m.

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