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Spielplatz Verordnung oö

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  •  Latissima
6.3. - 9.3.2017 1
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Schönen tag!
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Und zwar wohne ich in einer Eigentumswohnung die letztes jahr bezugsfertig waren. Da ca 30 Wohnungen errichtet werden ist es ja in Oö pflicht einen Spielplatz zu errichten.
Nun hat man die zuständige Baufirma mitgeteilt dass die eine sandkiste die sie hingestellt haben ausreichend sei. Ich sehe das anders da es ja mindestens 2 bis 3 Geräte geben müsste um das als spielplatz zu definieren. Genau ist das leider nicht in der verordnung aufgeführt.
Muss ich mich damit zufrieden geben? Ist eine einzige sandkiste wirklich ausreichend oder kann ich hier noch etwas machen?

  •  cc9966
  •   Gold-Award
9.3.2017  (#1)
würde...das der baubehörde der gemeinde melden mit foto des "spielplatzes" und dieser mitteilung der baufirma. wenn gesetze schwammig sind hängt es von den behörden ab, ob sie mit der fertigstellung eines bau zufrieden sind und die behördlichen/gesetzlichen auflagen erfüllt sind.

mehr möglichkeiten hast du nur im zivilrecht.

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