« Baurecht  |

Sonderlieferung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Blackeagle0ne
3.7.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo Liebe Forum-Community.
Ich suche Unterstützung zu einem aktuellen Problem, welches uns beim Kauf eines Fertigteilhauses aufgebürgt wurde.
Vor Angebotserstellung besuchte der Verkäufer unser Grundstück und maß die Zufahrt für die LKW´s aus. Dies wurde angeblich ein zweites Mal durch einen Bauleiter durchgeführt.
Uns wurde mitgeteilt, dass die Anlieferung kein Problem darstelle und sich alles ausgehen würde.
 
Die Unterschrift und alle weiteren Termine folgten und erst beim letzten Termin (Ausstattungstermin), mehr als ½ Jahr nach Unterzeichnung des Auftrages, teile man uns nebenbei mit, das eine Sonderlieferung notwendig sei und € 4000,- Mehrkosten anfallen würden, die wie zu tragen haben.
Leider steht in der Baubeschreibung dies auch so niedergeschrieben, dennoch finde ich die Vorgehensweise eine bodenlose Frechheit und bin der Meinung das uns dies von Beginn an mitgeteilt bzw. aufgrund der Vorort Besichtigungen bereits von Beginn an verrechnet hätte werden müssen.
Ist das rechtlich wirklich so korrekt bzw. habe ich irgendwelche Chancen diese Kosten zu vermeiden, wenn die Fertighausfirma zu keinem entgegenkommen gewillt ist?
 
Ich hoffe um ein paar Auskünfte oder Ratschläge und bedanke mich im Voraus.
 

  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.7.2019  (#1)

zitat..
Blackeagle0ne schrieb: Uns wurde mitgeteilt, dass die Anlieferung kein Problem darstelle und sich alles ausgehen würde.

In welcher Form?

zitat..
Blackeagle0ne schrieb: teile man uns nebenbei mit, das eine Sonderlieferung notwendig sei und € 4000,- Mehrkosten anfallen würden, die wie zu tragen haben.

Mit welcher Begründung ist die Sonderlieferung nun doch notwendig?

zitat..
Blackeagle0ne schrieb: Leider steht in der Baubeschreibung dies auch so niedergeschrieben

Was steht in der Baubeschreibung niedergeschrieben?




1
  •  Blackeagle0ne
3.7.2019  (#2)
Leider wurde das nur mündlich gesprochen. Jetzt Begründen sie, dass die Kreuzung zu eng ist die zu unseren Grund führt und deswegen nur mit kürzeren Lkw um die Kurve kommen.

In der Beschreibung steht,  falls Mehrkosten bei der Lieferung anfallen und ein Sondertransport notwendige ist, dass diese vom Bauherrn zu tragen sind.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Verjährung Rechnung Notar