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Sichtschutzzaun und bepflanzung [NÖ]

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  •  Gast Thomas
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.4.2009 - 11.3.2011
3 Antworten 3
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Hallo ich hätte mehrere fragen:
Erstens wir haben eine Sichtschutzwand am Zaun errichtet und wollen nun da unser nachbar immer wieder rüberschaut (er ist nur 1.80 m hoch) um eine Rankhilfe erhöhen
ist dies rechtsmäßig ?
zweitens darf man eine Kletterpflanze direkt an diese sichtschutzmauer pflanzen ?
danke für die antworten

  •  creator
10.4.2009  (#1)
auf welcher seite vom grundstück - links oder rechts vom haupteingang gesehen? rechts vom haupteingang seid eh ihr verpflichtet, einen zaun zu rerrichten, d.h. er gehört euch auch. damit könnt ihr machen, was ihr wollt, auch kletterpflanzen setzen.
beim "überhang", also dem, was auf das nachbargrundtück rüberhängt, gibt es verschiedene judikaturlinien. grundsätzlich seid ihr nicht verpflichtet, den überhang zu verhindern, der nachbar darf ihn aber selbst abschneiden. je nach menge und beeinträchtigung haben gerichte aber auch schon entschieden, dass dem nachbarn das "abschneiden" nicht absichtlich aufgebürdet werden darf.

alte linie:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20000120_OGH0002_0070OB00267_99M0000_000&ResultFunctionToken=72e03969-3102-44ea-bdce-9ebb614a7594&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=10.04.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=%c3%9cberhang+Nachbarrecht

jetzt neue grundsätze:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071211_OGH0002_0040OB00196_07P0000_000&ResultFunctionToken=72e03969-3102-44ea-bdce-9ebb614a7594&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=10.04.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=%c3%9cberhang+Nachbarrecht


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  •  Pablop
10.3.2011  (#2)
Nachbars Mauer - Frage an @ creator - (rechts vom Haupteingang seid eh ihr verpflichtet,) Wo wird diese Verpflichtung in der Bauordnung aufgelistet? Gibt es ein Gesetztes Text dazu wem die Mauer gehört In NÖ ohne Bebaungsplan?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
11.3.2011  (#3)
.creator hat nur im Sinne des Zivilrechtes geantwortet. Das war aber nur teilweise die Frage: offensichtlich gibt es schon einen Zaun. Dass dieser Gast Thomas gehört (=auch auf seinem Grund steht), scheint ja nicht die Frage zu sein.
Das Thema liegt hier sehr wohl im Baurecht: Thomas hat eine "Sichtschutzwand am Zaun" errichtet - ohne dass er das näher beschreibt, könnte das in grundsätzlich in Richtung Baubewilligungspflicht gehen.
Weiters schreibt er, dass da drauf noch ein Rankgerüst kommen soll - auc h das klinkt sehr verdächtig nach erforderlicher Baubewilligung.

Sollte Zaun/Sichtschutzwand/Rankgerüst baubehördlich bewilligt werden, dann sind hinsichtlich allfälliger Bepflanzung natürlich creators Hinweise maßgeblich.

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