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Sichtschutz die 2. [NÖ]

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.12. - 12.12.2012
26 Antworten 26
26
Hallo Leute,
Wie in diesen Thread (http://www.energiesparhaus.at/forum/24544) schon ein wenig diskutiert wurde, geht jetzt die Sache in die 2. Runde.
Ich bekam letzten Freitag eine Einladung zur (2.) Bauverhandlung, hab mir dann beim nächst möglichen Termin die Pläne geholt und nun bin ich noch ratloser als vorher. Wir hatten ja schon den alten Vorschlag (5,5m Höhe auf 8,25m länge zähneknirschend hingenommen - aber jetzt will die liebe Nachbarin "verlängern" auf 16m. seht selbst...

Frage an die Experten: wie kann ich das verhindern?

  •  poidl23
  •   Silber-Award
5.12.2012  (#1)
jetzt sollst passn -
2012/20121205782039.JPG

2012/20121205632380.JPG

2012/20121205382243.JPG

2012/20121205977381.JPG

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  •  MinMax
5.12.2012  (#2)
Das sind die ersten Teile eines Angrifsturms ;) Die Frau fährt einen sehr seltsamen Film... oder habt Ihr grüne Glibberblasen auf den Köpfen ;) ?

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
6.12.2012  (#3)
Hm, - Humor ist wichtig im Leben, nur in dem Fall vergeht mir das Lachen. Der Sichtschutz soll 5m vor meinen Ess- u. Wohnzimmerfenster entstehen...

Creator, Karl, könnt ihr was zu dem Fall sagen? Ist das so rechtens und muss ich das so hinnehmen? Bräuchte Ratschläge, morgen früh ist die Verhandlung.

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  •  Sebastian_wien
6.12.2012  (#4)
ist eine derartige Konstruktion aus Holz in einer geschlossenen Bauweise eigentlich erlaubt, denn diese Bauweise ist ja offensichtlich die Begründung dafür, dass höher als 3m errichtet werden darf. Es ist schließlich im Bezug auf den Brandschutz der Supergau. Wenn das Ding an einer Stelle in Flammen aufgeht, dann brennt es auf voller Linie. Zwischen zwei Wohngebäuden ein Wahnsinn!

Ich würde versuchen die Ausführung als massive Feuermauer durchzusetzen, da in eurer Situation im Brandfall ein Löscheinsatz erschwert möglich wäre, und das massive Holzgebilde ein Sicherheitsrisiko für die Bewohner beider Häuser darstellt. Ein Zustimmung zu dem Projekt nur nach einer Feuerpolizeilichen Begutachtung und Bestätigung der Unbedenklichkeit durch eine unabhängige Stelle.

Sollten die Nachbarn dann wirklich zu einer brandsicheren Ausführung gezwungen werden, dann ist das Projekt vermutlich Geschichte, weil extrem teuer.

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.12.2012  (#5)
ka ob das was hilft: in st.pölten haben die eine sehr nette juristin, die für solche fragen zuständig ist... vl kannst du die anrufen und sie kann dir helfen? uns hat man sehr schnell geholfen, während dem telefonat haben wir die pläne geschickt und sofort eine antwort bekommen - bei uns haben die auf der gemeinde auch nicht wirklich ahnung davon... vl kannst dann das verfahren entsprechend verzögern bzw beeinspruchen, damit es bis zum land geht und nicht in der gemeinde entschieden wird...

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
6.12.2012  (#6)
Hi@atma: danke, leider etwas spät. Und ich hab die Nummer nicht,
würds dir was ausmachen und mir die Nummer per PN oder mail zukommen zu lassen? Welche Stelle ist das in St. Pölten - Landesregierung? Abt. Baurecht?
Sitz grad da und les die Bauordnung § für § durch, lang halt ichs nimmer aus...

@Sebastian: Naja Brandschutz hin und her. Die Platten sind angeblich mit 12cm Stärke F90 geeichnet und dürfen verwendet werden. Fraglich ist meiner Meinung nach die Ständerkonstruktion dahinter... wenns brennt, dann brennen die auf allen 4 Seiten. -> Is ma wurscht Ich will das ganze Gebilde verhindern, vor allem weil ich eh schon vor einen halben Jahr einen Kniefall gemacht hab und damals zugestimmt hab. Jetzt wollens auf einmal doppelt so lang bauen, was aber total unnötig ist. Sagt sogar der Bürgermeister, aber der weiß auch nichts genaueres als die 45° Lichteinfallregel...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.12.2012  (#7)
..hab den thread erst jetzt gesehen...

Verhinderbar ist das Ganze allenfalls über den Brandschutz. Die Platten sind ja nur oberhalb der Mauer, ansonsten ist rundherum die offene Ständerkonstruktuion aus Holz, also brennbar. Da hilft die Brandschutzplatte oberhalb ja auch nichts. Theoretisch könntest du deine Mauer ja wieder wegreißen, dann steht die Konstruktion unten offen da.
Die Ladung zur Bauverhandlung war auch relativ spät - hätte man allenfalls einwenden können.

Abgesehen vom Brandschutz gibts aber nicht viel einzuwenden. Du musst bedenken, dass deine Nachbarin entlang der Grundgrenze (und das weit länger als 16 m) ein Gebäude mit einer Gebäudehöhe von bis zu 8 m aufstellen dürfte (halt mit entsprechendem Brandschutz=Feuermauer). Einschränkungen gäbe es dabei nur wegen Lichteinfall direkt gegenüber von genehmigten Hauptfenstern!!

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.12.2012  (#8)
sorry, dass mir das ned früher eingefallen ist... ich hab die die tel.nur inkl. durchwahl und namen geschickt... ich drück die daumen!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.12.2012  (#9)
@poidl - Wie schaut´s mit den Bebauungsbestimmungen bei euch aus?
Ist das geregelt (Bauklasse, Ortsbild usw.)?
Wie siehts generell bei euch aus?
Wo ist die Hauptstrasse? Ist das die Seite, wo dein Nebengebäude steht oder deine Hausseite?

Falls nicht, könntest vielleicht mit §54 und §56 argumentieren und zumindest das ganze ein wenig rauszögern (SV Gutachten usw.)...
Grad der § 56 läßt einiges an Spielraum (leider auf beide Seiten) und hängt dann sehr vom Wohlbefinden des SV ab.

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
10.12.2012  (#10)
HiLeider hab ich die Antworten zu spät gelesen - Danke aber trotzdem an alle die sich bemüht haben mir zu helfen!
Bauverhandlung war am Freitag vormittag - und so schauts nun aus:
Einwände auf Grund §6 Abs. 2 Ziffer 3 (bestehende bewilligte und zukünftig bewilligungsfähige Fenster) wäre theoretisch möglich, nur müsste ich bereits eine Genehmigung haben, mein Haus so zu erweitern dass im Abstand von 3m Fenster zur Hauptbelichtung dieser Räume dienen, um eben auch die Bauhöhe des Nachbarbauwerks in der 45° Linie einzugrenzen. Da dies nicht der Fall ist, fällt der flach. (SV meinte dass hier der derzeitige Bestand zählt, quasi wer zuerst kommt - malt zuerst)

§54 kommt zur Geltung, aber weil eben unser Haus 5,1m von der Mauer weg ist, darf diese auch 5,1m hoch sein. (genaugenommen könnte sie auch noch um den Abstand der Fensterbankhöhe erhöht werden...)

§56 is leider komplett wurscht, da wir hier im Innenhof sind

Das Foto aus dem alten Thread zeigt die Gartenmauer samt Nachbarhaus von meinen hinteren Garten aus. D.h. die geschlossene Häuserfront (Strassenansicht) liegt auf dem Foto im Hintergrund. Ich habe diese Front mit einen Nebengebäude geschlossen und das Wohnhaus etwas weiter zurück im Garten errichtet. Das war von mir so beabsichtigt, damit ich recht viel Tageslicht ins Haus bring - leider konnte ich damals nicht wissen dass der Nachbar doch etwas schwieriger ist und jetzt mit diesem Sichtschutz herumeiert.

Ich habe bei der Bauverhandlung recht viel mit dem SV gesprochen, er hat recht sachlich und verständlich meine Fragen beantwortet, konnte mir jedoch keine rechtlichen Grundlagen geben um dieses Bauwerk zu beanstanden, da seiner Meinung nach alle Paragraphen erfüllt sind. Dies hab ich zur Kenntnis genommen, jeodch meine Unterschrift dann verweigert.
Mal schaun wies weitergeht, jetzt sollte der Gemeinderat drüber nachdenken...

Lg,

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  •  deejay
10.12.2012  (#11)
na dann auf gute nachbarschaft!


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  •  johro
  •   Gold-Award
10.12.2012  (#12)
hallo - hi poidl, ich weiß nicht ob ich das überlesen habe: warum will dein nachbar sowas errichten? damit man nicht rüber schauen kann?

vielleicht lässt er sich überreden etwas schnell wachsendes anzupflanzen? wenn er 2m Tujen dort einsetzt sind die in 2 Jahren drüber gewachsen.(würde mir zumindes besser gefallen als diese holztafel)

lg
johannes

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  •  deejay
10.12.2012  (#13)
nachdem langen kampf wird sich der nachbar wohl auf nichts anderes mehr einlassen und die mauer bauen sobald sie bewilligt ist.

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  •  octacore
10.12.2012  (#14)
Hmm wäre eine PV/Therm Solaranlage genehmigungspflichtig, welche von dieser schiarchen Wand dann behindert werden würde?
Evtl. gibts da noch einen Kniff in Bezug auf Energiegewinnung.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.12.2012  (#15)

zitat..
Dies hab ich zur Kenntnis genommen, jeodch meine Unterschrift dann verweigert.
Mal schaun wies weitergeht, jetzt sollte der Gemeinderat drüber nachdenken...


DAs ist leider nicht zielführend: Unterschrift verweigern bringt gar nichts. Man muss sagen, was man dagegen hat und in welchem Nachbarrecht man sich beeinträchtigt fühlt, nur dann bleibt man Partei und bekommt auch einen Bescheid zugestellt, gegen den man berufen könnte. Wenn man einen Einwand erhoben hat, dann soll und kann man diesen auch unterschreiben (ist ja die eigene Erklärung, die man da nicht unterschreibt).
Mit Verweigern der Unterschrift verhindert man gar nichts (leider noch immer weit verbreiteter Unsinn).

Was wurde zum Brandschutz gesagt??? Die Forderung einer "Brandwand" wegen befürchteter Verletzung des Nachbarrechtes auf Brandschutz hätte zumindest die Parteistellung erhalten und eine Bescheidzustellung mit Berufungsmöglichkeit bewirkt. Wie ich oben schon sagte, wäre der Brandschutz im Übrigen tatsächlich ein zumindest näher zu prüfender Punkt bei dieser Sache. Alles andere kannst vergessen.

"Hmm wäre eine PV/Therm Solaranlage genehmigungspflichtig, welche von dieser schiarchen Wand dann behindert werden würde?" Tut leid; den Satz versteh ich nicht! Was ist da mit der Genehmigungspflicht einer PV-Anlage???


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  •  poidl23
  •   Silber-Award
10.12.2012  (#16)
Hialso die Nachbarin ist eine 68jährige Altbäuerin und Witwe. Ihr passt es nicht dass wir in unserem OG 2 Fenster haben, die zu ihrer Seite (westen) gerichtet sind. Da die vorige Situation anders war, werden wir jetzt als Störefriede angesehen, die nur in ihren Hof schauen wollen...
Schnellwachsendes Grünzeug hatten wir schon vorgeschlagen. Im Sommer gabs die erste Verhandlung, der wir auch zugestimmt haben, aber der damalige Baumeister is ihr dann zu teuer gewesen (Massivbauweise). Jetzt will sie den Sichtschutz aus Holz machen, aber doppelt slo lang wie zuvor.

Gutes zureden und Entgegenkommen, auch ein Vorschlag der Mithilfe damit zumindest der Schwiegersohn nicht am Sonntag bei ihr Betonieren muss, haben bis jetzt nicht gefruchtet.

Thujen, Wacholder o.ä. werden wir dann eh noch pflanzen, aber bis es soweit ist, werd ma uns noch a bissl ärgern müssen.

So long...

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
10.12.2012  (#17)
Hallo - @karl,
Komisch, der SV meinte dann wenn ich einen 2 Zeiler bei der Gemeinde abgebe passt die Parteinstellung...
(Nachbarrecht, Paragraph 6)

Zum Brandschutz wurde festgehalten dass die Platten in F90 - und somit ausreichend - ausgeführt werden. Habe ihn auch wegen ev. Holzpflege gefragt, da meinte er wenn Holz im freien steht ist die Luft der beste schutz, wenns nass wird kanns durch die Sonne wieder trocknen.
Aber es soll ein Statischer Nachweis sowie eine Brandlastrechnung von der Gemeinde angefordert werden.
Morgen is eh wieder Parteienverkehr, kann mich hinsichtlich der Parteienstellung ja nochmal erkundigen.

Danke und Lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.12.2012  (#18)

zitat..
Komisch, der SV meinte dann wenn ich einen 2 Zeiler bei der Gemeinde abgebe passt die Parteinstellung...

Die Frage ist, wann du den 2 Zeiler abgibst. Nach der Bauverhandlung ist es zu spät. Es geht da nicht um § 6 Bauordnung, sondern um § 42 AVG. Dort ist geregelt, wie sich das mit der Parteistellung verhält.
Zitat: § 42 (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Zum Brandschutz: F90 für die Platten außen ist zuwenig (sind ja auch nicht vollflächig vorgesehen). Was ist mit der brennbaren Tragkonstruktion (die ncoh dazu unten unegschützt ist - deine Mauer muss ja nicht ewig stehen). HAb ich aber alles schon oben gesagt......

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
10.12.2012  (#19)
AhNa gut, dann werd ich mit der Gemeinde morgen früh gleich reden müssen, da bin ich anscheinend falsch informiert worden.

Wieso ist F90 zu wenig? Dachte das ist eh schon die höchste Stufe? Welches Gesetz greift da?

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  •  poidl23
  •   Silber-Award
10.12.2012  (#20)
AhNa gut, dann werd ich mit der Gemeinde morgen früh gleich reden müssen, da bin ich anscheinend falsch informiert worden.

Wieso ist F90 zu wenig? Dachte das ist eh schon die höchste Stufe? Welches Gesetz greift da? Ev. die Bautechnikverordnung?

Das find ich jetzt schon komisch, war der Meinung, der SV kennt einfach keinen Weg das zu beanstanden, zumindest hat er das so erwähnt.

Lg,

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.12.2012  (#21)

zitat..
Wieso ist F90 zu wenig? Dachte das ist eh schon die höchste Stufe?

Die Verkleidung ist nicht auf der gesamten Höhe vorgesehen. Wo ist im unteren Teil F90 vorhanden???

zitat..
Welches Gesetz greift da? Ev. die Bautechnikverordnung?

Na was sonst?

zitat..
war der Meinung, der SV kennt einfach keinen Weg das zu beanstanden

Es geht zunächst nicht darum, was der SV beanstanden konnte/wollte, sondern dass du einen Einwand im Sinne eines Nachbarrechtes erheben hättest müssen (z.B. wie angeführt wegen unzureichendem Brandschutz), und zwar unabhängig davon, was jetzt der SV sagt. Damit hättest du deine Parteistellung behalten, einen Bescheid zugestellt erhalten und berufen können.

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