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Servitut [NÖ]

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  •  JasSW
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.3. - 28.3.2024
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Liebe alle,

auf unserem Grundstück liegt seit dem Bau der Siedlung in den 60ern ein Abwasserkanal. An diesem Kanal hängen nur mehr wir und leider auch noch der Nachbar. Der 2. Nachbar danach nicht mehr, das wissen wir von dem Betroffenen selbst. Die Gemeinde hat unserem Nachbarn zwar den Anschluss an den Hauptkanal ermöglicht, aber er verweigert.
Das Servitut wurde nie eingetragen im Grundbuch und war bisher auch nie Thema. 
Da wir nun zugebaut haben, kam die Gemeinde auf die superwitzige Idee uns in die Genehmigung reinzuschreiben, dass das Servitut des Nachbarns und des Nachbarns daneben (der hängt gar nicht mehr an der Leitung) in unser Grundbuch einzutragen wär.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.Darf die Gemeinde uns so etwas überhaupt in der Genehmigung vorschreiben, obwohl sie nicht die Begünstigten sind und kann uns die Fertigstellungsanzeige seitens Gemeinde verweigert werden, wenn wir das nicht machen?
2. Wer bezahlt den "Spaß"? Servituten haben ja einen Wert und den sollt ja jemand Offizielles feststellen. Ich möcht ehrlicherweise nichts zahlen, wenn ich nichts davon habe, ausser eine Wertminderung.
3. Was wenn doch eine Reparatur notwendig wird? Nachbar hat offenbar nie Geld für irgendwas :(

Vielleicht gibt es hier ja einen RA, der uns Tipps geben kann. Wir möchten uns gemäß ö. Recht korrekt verhalten, aber ungern ein Gutachten und die Eintragung selbst auch no bezahlen. Am liebsten wär uns natürlich der  Nachbar hinge gar ned an uns dran.

Ich bin seit 2011 Eigentümerin des Hauses, es ist jedoch seit dem Bau in den 60er Jahren in Familienbesitz. Gutgläubigerweise gingen wir davon aus, dass sich alle Nachbarn ans Hauptnetz angeschlossen hatten, als die Gemeinde das ermöglicht hat.
Nachbarn sind 2009 hierher gezogen und sind Eigentümer.

Danke und Sorry für den langen Text :(

  •  Lu1994
26.3.2024  (#1)
Ich bin kein Anwalt, aber wenns nicht eingetragen ist würde ich die Gemeinde um die Entfernung der Leitung ersuchen, wenn das Servitut mal drin steht bekommst es nie mehr weg und kannst dann auch nicht einfach drüber bauen und musst Anrainern dann auch Zugang gewähren. 

Aber mach doch einfach einen Termin mit einem Anwalt aus und lass es prüfen bzw. einen Brief verfassen, wennst keine Rechtsschutz hast geh hald zum Bürgeranwalt

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  •  JasSW
26.3.2024  (#2)
Dankeschön, wir durften bereits drüberbauen. Und das Kanalrohr ist für die Gemeinde laut Abteilung für Kanal privat und ihnen egal, weils ohnehin keine Aufzeichnungen dazu haben. Abteilung Bauamt hat dennoch in die Genehmigung geschrieben, dass wirs eintragen zu haben.
Danke für den Tipp mitm Bürgeranwalt

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
26.3.2024  (#3)
Ich habe auch keine Ahnung, finde es aber kurios, dass die Gemeinde eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen euch und euren Nachbarn (soweit ich verstanden habe geht es um einen privaten Kanal) verdinglichen will. Würde mir auch einen Anwalt suchen um während der Frist eventuell Beschwerde zu erheben. Lass uns wissen, was rausgekommen ist!

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
28.3.2024  (#4)
Ist der Bewilligungsbescheid mit den genannten Vorgaben schon rechtskräftig? Oder könnt ihr noch in offener Frist Einspruch erheben?
Das eine Nachbarhaus benötigt den Kanal auf deinem Grund eigentlich nicht mehr, da die Gemeinde diesem Nachbarn auch schon einen neuen Anschluss verlegt hat? Richtig? Dann würde ich dem Nachbarn schriftlich mitteilen, dass der Kanal auf deinem Grund entfernt wird (mit angemessener Frist) und er seinen Anschluss an den öffentlichen Kanal nutzen soll.

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